Wirtschaft & Finanzen

Gerechte Steuern, solide Einnahmen: Wir setzen auf kluge Finanzpolitik, die Schongau stärkt – ohne Bürger und Betriebe unnötig zu belasten.

Bayern gehört zu den innovativsten und wirtschaftlich stärksten Gegenden in Deutschland. Auch in Schongau haben wir tolle Unternehmen, die als Klein- und Mittelständler wachsen und die Region stärken. Damit dies so bleibt, ist es nötig, Partner auf Augenhöhe zu werden, um sich gegenseitig zu unterstützen.

Leider wird die wirtschaftliche Entwicklung in Zukunft aber auch in einigen Bereichen stagnieren oder teilweise sogar stark abnehmen. Wichtig ist dementsprechend ein rechtzeitiges Gegensteuern für die Branchen, die das betrifft, wie z. B. den Einzelhandel und die Automobilindustrie mit ihren Zulieferern. Viele Betriebe reagieren auf solche Situationen mit Stellenabbau und Schließungen. Um dies zu vermeiden, wollen wir die betroffenen Unternehmen dabei beraten und unterstützen, wie sie aktiv werden und ihre Kernkompetenzen für eine sicherere Zukunft einsetzen können.

Mutige Existenzgründer sind ebenso von Bedeutung für die Entwicklung der Stadt. Projekte wie Gründerladen oder Gründerzentrum sind mögliche Optionen, um gezielt auf deren Bedarfe einzugehen.

Gesamt gesehen ist der Erhalt und Ausbau von Arbeitsplätzen mit fairen Konditionen für die Arbeitnehmer und deren Familien ein wichtiges Ziel, das mit vielen anderen Projekten in Schongau Hand in Hand geht.

Es wird für die nächsten Jahre essentiell sein, Schongau wirtschaftlich breiter aufzustellen. Die Anwerbung von Betrieben muss Chefsache im Rathaus werden.

Woher bekommt die Stadt das Geld?

Alternative Finanzierungsmodelle

Da die Steuereinnahmen seit Jahren stark zurückgehen und es auch nicht absehbar ist, dass diese bald wieder steigen, müssen alternative Finanzierungsmodelle entwickelt werden. Dies können z.B. Spendenaktionen bei einzelnen Projekten sein. Bei der Renovierung der Heilig-Geist-Spitalkirche wird dies bereits erfolgreich praktiziert. Darüberhinaus müssen weitere Modelle gesucht und umgesetzt werden.

Klassische Finanzierung

Die Stadt Schongau braucht zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben (z. B. Schul- und Straßenbau) und für freiwillige Leistungen (z. B. Schwimmbad, Unterstützung der Vereine) jedes Jahr viel Geld.

Ein Teil der Einnahmen der Stadt stammt aus Zuweisungen, wie Anteile aus der Einkommen- und Umsatzsteuer. Auf die Höhe dieser Beträge haben der Bürgermeister und der Stadtrat keinen Einfluss.

Der größte Teil der Einnahmen kommt jedoch aus Steuern, die die Stadt selbst erheben darf.

Die wichtigsten sind

  • Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen und Betriebe,
  • Grundsteuer B für bebaubaren und bebauten Grund
  • und als größte Einnahmequelle die Gewerbesteuer.

Bei der Beratung der Haushaltssatzung wird jedes Jahr auch über die Höhe des Hebesatzes für Grundsteuer A + B und Gewerbesteuer abgestimmt. Durch die Festlegung der Höhe des Hebesatzes hat die Stadtratsmehrheit Einfluss auf die Höhe der Einnahmen durch die Gewerbesteuer. Der gesetzlich vorgeschriebene Minimal-Hebesatz liegt z. Zt. bei 200 v. H.

Die ALS tritt seit Jahrzehnten für die Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes ein. Für das Jahr 2016 gelang es, für dieses Anliegen eine Mehrheit zu finden. Der Hebesatz wurde auf 380 von Hundert angehoben, was der Stadt Schongau in diesem Jahr etwa 1 Million Euro an Mehreinnahmen brachte. Kurz nach dem Beschluss kippte die Mehrheit jedoch wieder in die andere Richtung und für das Jahr 2017 wurde der Hebesatz wieder auf 350 von Hundert gesenkt.

Momentan liegen die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer bei 380 von Hundert.

Wer zahlt Gewerbesteuer?

Freiberufler wie z. B. Ärzte, Architekten und Künstler zahlen keine Gewerbesteuer.

Kapitalgesellschaften, Einzelgewerbetreibende und Personengesellschaften sind gewerbesteuerpflichtig. Die Höhe der Steuerschuld wird aus dem Gewerbeertrag (Gewinn) ermittelt.

Unterschied Kapitalgesellschaft / Einzelgewerbetreibende

Bei Kapitalgesellschaften ist der Gewerbeertrag das Geld, das am Ende wirklich übrig bleibt. Alle die in der Firma arbeiten, vom Geschäftsführer bis zur Aushilfskraft, haben bereits ihren Arbeitslohn erhalten. Die Gewerbesteuer bei Kapitalgesellschaften wird deshalb direkt aus dem Gewerbeertrag errechnet.

Bei Einzelgewerbetreibenden und Personengesellschaften ist der Gewerbeertrag der Arbeitslohn für den Gewerbetreibenden. Deshalb wird hier vom Ertrag zunächst ein Freibetrag abgezogen, z. Zt. 24.500 Euro. Gewerbesteuer fällt dann nur für den Restbetrag an.

Hinzu kommt die Regelung, dass bei einem Hebesatz von bis zu 380 v. H. die Gewerbesteuer, die an die Stadt gezahlt wurde, in voller Höhe bei der zu zahlenden Einkommensteuer wieder abgezogen wird. Für den Einzelunternehmer ist das folglich ein Plus-Minus-Null-Spiel. Für die Stadt Schongau ein deutlicher Gewinn.

Beispiel:
Bei einem Gewinn von 42 437 Euro würde Einkommensteuer in Höhe von 9 901 Euro anfallen. Davon werden für bezahlte Gewerbesteuer 2 412 Euro abgezogen.