Schlagwort: Hebesatz

  • Haushalt 2019: Gewerbesteuer bleibt zu niedrig

    Der Haushaushalt 2019 ist mit einer Mehrheit von 17 zu 4 Stimmen beschlossen worden. Abgelehnt haben den Haushalt die drei anwesenden ALS-Mitglieder Bettina Buresch, Sigi Müller, Gregor Schuppe sowie SPD-Rat Peter Huber. Der entscheidende Faktor für die Stadträte der Alternativen Liste, den Haushalt abzulehnen, war – wie schon beim Haushalt 2018 – die starre Haltung der anderen Fraktionen, die sich erneut und ohne Begründung gegen eine Verbesserung der Einnahmen aus der Gewerbesteuer aussprachen.

    In den vergangenen Jahren kam aus den Reihen der CSU der Vorwurf, es sei Absicht der ALS-Stadträte, aus „Gier die Unternehmen zu schröpfen“. Wir haben deshalb darauf hingewiesen, dass Konzerne, Holdings, GmbHs usw. in den letzten Jahrzehnten mehrfach steuerlich massiv entlastet wurden. Die von der ALS geforderte Anpassung, den Hebesatz der Gewerbesteuer auf 380 v. H. zu erhöhen und damit einen geringen Teil dieser Entlastungen wieder fürs Gemeinwohl zu generieren, haben viele andere Kommunen im Landkreis wie z.B. Weilheim, Peißenberg, Peiting, Hohenfurch, Burggen, Bernbeuren, Steingaden usw. längst beschlossen. Von einer irgendwie gearteten Gier kann also überhaupt nicht die Rede sein. Fast alle der genannten Orte hatten vorher zum Teil sogar wesentlich niedrigere Hebesätze (300, 310, 320 v.H.) als Schongau (350 v.H.). Dennoch hat eine breite Mehrheit im Stadtrat diese längst fällige Anpassung erneut abgelehnt und diesmal sogar signalisiert, dass darüber gar nicht mehr gesprochen werden sollte. Die ALS hat jedoch dieses Prozedere nicht akzeptiert und ihre Argumente vorgetragen. Sie wurden – wie mehrheitlich erwünscht – ohne Kommentar einfach zur Kenntnis genommen und ignoriert.
    Sigi Müller

    Bettina Buresch zum Haushalt: Es läuft erfreulicherweise super für die Schongauer Betriebe. Sie machen Riesengewinne. Wann wenn nicht jetzt ist der Zeitpunkt, die Gewerbesteuer, die ja nur auf Gewinne erhoben wird, anzupassen?
    Wir Stadträte haben die Pflicht, vorzusorgen: spare in der Zeit, dann hast du in der Not. Wenn es in der Wirtschaft wieder bergab geht, brauchen wir nicht mit einem höheren Hebesatz zu kommen.
    Wir haben laufend hohe Ausgaben. Manche drohen schon lange, viele kommen unvorhergesehen (Personal, Neuanschaffungen, Gutachten, …). Wirklich wichtige Investitionen, die auch den Betrieben zugute kommen.
    Die werden uns nicht wegen einer moderaten Hebesatzanpassung, die auch noch gut begründet ist, den Rücken kehren.
    Wir Stadträte müssen zum Wohle der Stadt vorausschauend handeln und dringend die Einnahmesituation verbessern.
    Einem Haushalt, der das vermissen lässt, kann ich nicht guten Gewissens zustimmen.

  • Haushalt 2018: Gewerbesteuer-Hebesatz bleibt auf 350 v. H.

    Die große Mehrheit – 17 Stadtratsmitglieder – ließ ein weiteres Mal die Chance verstreichen, der Stadt durch eine Erhöhung der Gewerbesteuer dringend benötigte höhere Einnahmen zu beschaffen.
    Nur 7 Ratsmitglieder, davon die ALS Fraktion mit 5 Stimmen, Peter Huber und Martin Schwarz (beide SPD) waren für die Erhöhung auf 380. Deshalb stimmte die ALS geschlossen gegen den Haushalt.
    Denn ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 v. H. ist aus unserer Sicht im Hinblick auf die laufenden Projekte – vor allem für den Neubau der Grundschule – die absolut notwendige Minimallösung auf der Einnahmenseite.

    Rückblick:
    Im Jahr 2016 stimmte eine knappe Mehrheit (12:11) für eine Hebesatz-Erhöhung von 340 auf 380 zum Wohle der Stadt und nutzte damit den aufgezeigten Handlungsspielraum. Diese Entscheidung führte zu Mehreinnahmen von rund 1 Million Euro.
    Aufgrund des Unmuts einiger betroffener Firmen erklärte der Stadtrat im Herbst 2016 – wiederum mit knapper Mehrheit – die Absicht, den Hebesatz ab 2017 auf 350 v. H. zu senken. Der ALS-Fraktion wurde nahegelegt, diesen Antrag auf Erhöhung bis zum Ende dieser Amtsperiode nicht mehr zu stellen. Dieses Ansinnen verstößt absolut gegen unser Demokratieverständnis.

    Haushaltssitzung, Februar 2018
    Den Antrag auf Erhöhung der Gewerbesteuer stellte diesmal Stadtrat Peter Huber (SPD). Die ALS unterstützte ihn und trug dazu folgende Argumente vor:

    • Wer weiterhin für den Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 v. H. stimmt, verzichtet bis zum Ende dieser Amtsperiode 2020 auf mehrere Millionen Euro;
    • nimmt der Stadt die Möglichkeit, zukünftig dringend benötigte, hoch qualifizierte und damit gut bezahlte Mitarbeiter zu finden;
    • stimmt gegen die langfristigen Interessen der hiesigen Betriebe, die auf ein möglichst attraktives Schongau angewiesen sind, damit qualifizierte Mitarbeiter gerne in unserer Region wohnen und arbeiten möchten;
    • ignoriert die vom Städte- und Gemeindetag aufgezeigten Handlungsspielräume und schadet damit der Stadt Schongau.

    Jetzt im Jahr 2018 wollten nur noch 7 von vormals 12 Ratsmitglieder die dringend notwendige Verbesserung der Einnahmen fürs Gemeinwohl. Wie es zu diesem Sinneswandel kam, ist für uns nicht nachvollziehbar und wurde in der Haushaltssitzung von keinem Ratsmitglied thematisiert.

    Anmerkungen:
    „Eine Festsetzung des Gewerbesteuer-Hebesatzes bei 380 v. H. entlastet gerade auch kleine und mittlere Personenunternehmen.“
    „Durch die Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Steuerbelastung auf Unternehmensebene in Deutschland erheblich gesenkt.“ … „Nettoentlastung von bis zu 10 Milliarden Euro.“
    Quelle: Bayerischer Gemeindetag 8/2009
    Diese von der ALS angesprochene Milliarden-Einsparung war für die anderen Räte überhaupt kein Thema und wurde einfach ignoriert.

    Fazit:
    Wir halten die Entscheidung, zugunsten großer Unternehmen auf Millionenbeträge zu verzichten, für grundfalsch und verantwortungslos.
    Früher gab es mal eine städtische Musikschule, eine Stadtbücherei und ein Stadtmuseum. Seit mehreren Amtsperioden schafft es die Stadt Schongau nicht mehr, diese Einrichtungen – so wie früher – selbst zu betreiben und muss froh sein, wenn diese mit ehrenamtlicher Arbeit erhalten werden können.
    Deshalb werden wir auch weiterhin dafür kämpfen, dass die hiesigen Unternehmen in Zukunft wieder stärker zur Finanzierung städtischer Aufgaben – also fürs Gemeinwohl – beitragen.
    Nina Konstantin, Fraktionsvorsitzende der Alternativen Liste

  • Seltsames Demokratieverständnis: Bürgermeister hofiert Kapitalgesellschaften

    Im nächsten Haushaltsjahr will der Bürgermeister mit CSU und UWV den neuen Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 wieder auf 350 v. H. reduzieren – die Forderung der Hirschvogel-Holding, die Anhebung des Hebesatzes „zu revidieren“ ist damit erfüllt.
    Die Anhebung des Gewerbesteuer-Hebesatzes auf 380 v. H. im Februar 2016 wurde mit denkbar knapper Mehrheit (12 zu 11 Stimmen) beschlossen. Obwohl der Antrag dazu alljährlich von der ALS kommt – und in diesem Jahr angesichts der Haushaltslage mit noch mehr Berechtigung – gab sich die unterlegene Fraktion überrumpelt und empört. Bürgermeister Sluyterman – wie so oft der CSU näher als seiner eigenen Partei – sah sich außerstande, die Entscheidung so stehen zu lassen:
    Mit einem »Entschuldigungsschreiben« an alle Betriebe weckte er ganz offensichtlich die Hoffnung, man könne da noch »nachbessern«. Prompt erreichte ihn wenig später ein Brief, in dem die Firma Hirschvogel ganz unverblümt den Stadtrat aufforderte, seinen Beschluss zu revidieren. Statt den Versuch, souveräne, aus Verantwortung für die Stadt getroffene Entscheidungen nachträglich im Sinne von Firmeninteressen abzuändern, in aller Deutlichkeit zurückzuweisen, befleißigte das Stadtoberhaupt sich nun, Fraktionsvorsitzende und Vertreter betroffener Kapitalgesellschaften unter Ausschluss der Öffentlichkeit an einen »runden Tisch« zu bringen. Dort wurde von der Hirschvogel-Holding weiterer Druck aufgebaut, indem sie eine anstehende Investition in den Standort Schongau von einer Rücknahme der Steuererhöhung abhängig machte.
    Eben diese Firma hatte im Übrigen etwa zum Zeitpunkt der Haushaltsdebatten noch öffentlich verkündet, dass ihr Jahresgewinn „eine weitere Schallmauer durchbrechen“ werde. Ihr größtes Problem sei indes der für Erweiterung ihrer Produktionsstätte begrenzte Platz in Schongau sowie qualifiziertes Personal in die Stadt zu locken – ein Grund mehr eigentlich, den Stadtrat in seinem Bemühen zu unterstützen, durch Einnahmen aus der Gewerbesteuer, die ja auf Gewinn erhoben wird, über ausreichende Haushaltsmittel für Schulen, Kindergärten und die Attraktivierung der Stadt verfügen zu können.
    Anstatt die nötigen Mehreinnahmen zu begrüßen, wurde die CSU im Einklang mit Sluyterman nicht müde, den durch den neuen Hebesatz angeblich drohenden wirtschaftlichen Ruin heraufzubeschwören. Sie stellte schließlich den Antrag, der Rat möge bekunden, zukünftig auf 350 v. H. zurückgehen zu wollen, um den Kapitalgesellschaften Planungssicherheit zu bieten. Damit nimmt man zugunsten der Holding billigend in Kauf, dass die Stadt nach aktuellem Stand künftig auf zirka 700 000 Euro jährlich verzichtet. Für diesen Antrag stimmten allerdings nur 13 Ratsmitglieder, 10 waren dagegen, und damit nur eine ähnlich knappe Mehrheit wie beim Beschluss zur Anhebung im Februar. Dennoch sollte diese erneute „Kurskorrektur“ im Gegensatz dazu laut Bürgermeister nun „wirklich bindend“ sein.
    Eine knappe Mehrheit ist also einmal heikel und inakzeptabel, das andere Mal unbedingt bindend! Das ist genauso willkürlich wie die Bereitschaft, einer von einem Beschluss betroffenen Gruppe, hier den Kapitalgesellschaften, ein »Vetorecht« einzuräumen, anderen, wie z. B. Eltern bei Erhöhung der Kindergartengebühren, aber nicht.
    Bettina Buresch

  • ALS-Antrag zur Erhöhung der Gewerbesteuer scheitert – Mehrheit verzichtet auf Verbesserung der Einnahmen

    Unser Antrag, den Gewerbesteuerhebesatz von 340 auf 380 Prozentpunkte zu erhöhen, fand kein Mehrheit.
    Die Erfolgsmeldungen, dass die Gewinne der Unternehmen steigen, manchmal in zuvor nie erreichte Höhen, reißen nicht ab. Aber bedingt durch den Unternehmensteuersenkungswahn der letzten Jahrzehnte kommt bei den Kommunen immer weniger davon an.
    Wir dürfen uns auch künftig nicht darüber aufregen, wenn der Landkreis den Hebesatz für die Kreisumlage erhöhen muss, weil in den Städten und Gemeinden zu wenig für die Verbesserung der Einnahmen getan wird. Tatsache ist: Wir tun nicht, was wir tun könnten! Die kommunalen Spitzenverbänden haben in klaren Berechnungen Möglichkeiten zur Hebesatz-Erhöhung vorgelegt, wir können also – zumindest einigermaßen – gegensteuern. Aber wir tun lieber gar nichts, zumindest nicht bei der Gewerbesteuer. Denn – so scheint es – die Gewinne der großen Unternehmen dürfen nicht angetastet werden.
    Weilheim hat bereits vor einigen Jahren das Richtige getan und den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 380 Prozentpunkte erhöht. Auch in Burggen, Hohenfurch, Peißenberg, Steingaden, Bernbeuren, Wessobrunn und anderen Gemeinden im Landkreis haben die Ratsmitglieder – oft unter tatkräftiger Mitwirkung der Kämmerer – die Einnahmen aus der Gewerbesteuer erhöht.
    Wenn es um höhere Steuern und Gebühren für die Bürger geht (bei Kindergärten, Grundsteuer B, Hundesteuer …), da finden sich meist satte Mehrheiten im Rat. Aber zur Steuergerechtigkeit gehört, dass man auch diejenigen beteiligt, die große Gewinne machen und im Gegensatz zu den Lohnsteuerzahlenden weitaus kreativere Steuergestaltungsmöglichkeiten haben. Der Stadtrat ist ja schließlich kein Lobby-Verein, der dafür sorgt, dass die Unternehmen geschont werden und von den erzielten Gewinnen möglichst wenig bei der Stadt ankommt. Aber eine Erhöhung der Einnahmen durch Beteiligung insbesondere der großen Konzerne ist in Schongau offenbar chancenlos.
    8 Ratsmitglieder stimmten für unseren Antrag, 15 waren dagegen.
    Alle Ratsmitglieder der ALS (5) unterstützten den Antrag zusammen mit den drei SPD-Ratsmitgliedern Barbara Karg, Peter Huber und Martin Schwarz, der sich in einem engagierten Redebeitrag für die Verbesserung der Einnahmen aus der Gewerbesteuer einsetzte.
    Die gesamte CSU (8) und UWV (4) plus Bürgermeister Sluyterman sowie die SPD-Räte Dr. Friedrich Zeller und Stefan Konrad stimmten dagegen.

    Bedenken, Ängste und „psychologische Probleme“ beherrschten die Hebesatz-Diskussion

    Stadtrat Dr. Zeller (SPD) sprach sich gegen unseren Antrag aus. Er sei „kein Freund dieser Einnahme“, und netto bleibe da ohnehin „nicht viel übrig“. Er verwies hierzu u. a. auf die Aufteilung der Gewerbesteuer (Gewerbesteuerumlage und Kreisumlage). – Dazu Folgendes: Diese Aufteilung gibt es ja schon immer. Als Ex-Landrat sollte er doch wissen, dass die Städte und Gemeinden den Kreis finanzieren. Und wenn zu wenige Einnahmen aus den 34 Kreiskommunen kommen, erhöht der Kreistag den Hebesatz. Dann wird’s für Schongau noch teurer! Diesen Mechanismus hat der Ex-Landrat bei seinen Überlegungen offensichtlich total verdrängt.
    Stadtrat Hild (UWV) meinte, durch die Ansiedlung von mehr Gewerbe würden sich die Steuereinnahmen verbessern. Er ignorierte damit einfach meinen detaillierten Hinweis zur geschaffenen Infrastruktur für neue Unternehmen: „Insbesondere im Schongauer Westen haben wir in den letzten 20 Jahren eine Reihe neuer Gewerbegebiete ausgewiesen, viele Betriebe angesiedelt und die Stadt muss die gesamte Infrastruktur stemmen. Der Verkehr hat extrem zugenommen – vor allem durch den LKW-Verkehr werden die Straßen enorm belastet und müssen durch unsere Steuergelder saniert werden. Bei so vielen neuen Betrieben – vor allem im Schongauer Westen – müsste die Gewerbesteuer ja nur so sprudeln, aber sie stagniert, seit Jahrzehnten!“
    Stadtrat Blüml (CSU) verkündete, dass UPM noch immer keine Gewerbesteuer zahlt, und lüftete damit ein weit verbreitetes „Steuergeheimnis“. Er stellte aber in Aussicht, wenn die Abschreibungen dieses Konzerns in Schongau abgeschlossen sind, sei wieder mit Gewerbesteuer-Zahlungen an die Stadt zu rechnen. Einen Zeitpunkt oder einen konkreten Betrag nannte er allerdings nicht. Des Weiteren behauptete er, dass die kleineren Betriebe, sprich Personenunternehmen, bei einer Hebesatz-Anhebung auf 380 v. H. „psychologische Probleme“ bekämen, auch wenn da eine Verrechnungsmöglichkeit bestehe, habe dies „eine verheerende Wirkung“.
    Stadtrat Paul Huber (CSU) sah niedere Hebesätze als Indiz für hohe Steuereinnahmen.
    Stadtrat Schnabel (UWV) stellte die Frage: „Was braucht Schongau?“ Was wir nicht im Fokus haben sollten, sei die Frage: „Wie kommen wir an mehr Geld?“
    Fazit der Diskussion: Es gab noch weitere Angst erzeugende „Totschlag-Argumente“ gegen die Anhebung des Hebesatzes seitens CSU und UWV (z.B. Standortsicherung, Firmen wandern ab, ein niederer Hebesatz lockt Firmen an usw.), aber niemand sagte, wie all die Jahre vorher, es sei „jetzt der falsche Zeitpunkt“ oder die Anhebung des Hebesatzes wäre „die größte Dummheit des Jahrhunderts“.
    Da die Mehrheit aus CSU, UWV plus einem Teil der SPD zur Verbesserung der Einnahmen nichts tun wollte, konnten wir uns nur höflich für die Erstellung des Haushalts bedanken, aber der Haushaltssatzung leider nicht zustimmen.
    Sigi Müller

  • ALS beantragt Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes von 340 auf 380 Punkte

    Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer sind mehr als unbefriedigend, obgleich die Stadt durch Ausweisung neuer Gewerbegebiete – vor allem in den letzten 20 Jahren – gute Voraussetzungen für den Wirtschaftsstandort Schongau geschaffen hat. Leider konnten dadurch keine Zuwächse beim Gewerbesteuer-Aufkommen erzielt werden. Im letzten Jahr lagen die Einnahmen aus der Gewerbesteuer bei knapp 6 Millionen Euro (siehe Rechnungsergebnis). Das entspricht in etwa auch dem Durchschnitt der letzten 5 bis 10 Jahre. Wie niedrig dieser Betrag ist, wird deutlich, wenn man feststellt, dass die Stadt im 10-Jahres-Durchschnitt der 1980er Jahre bereits Einnahmen aus der Gewerbesteuer in dieser Höhe vorweisen konnte.
    Die beantragte Erhöhung des Hebesatzes ist für Personenunternehmen belastungsneutral, weil die bezahlte Gewerbesteuer von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden kann. Der Gesetzgeber hat diese Direktverrechnungsmöglichkeit bis zum 3,8-fachen Gewerbesteuermessbetrag eingeführt. Die durch mehrere Steuerreformen der letzten Jahrzehnte massiv entlasteten Kapitalgesellschaften sollten jedoch wieder stärker zur Finanzierung kommunaler Aufgaben herangezogen werden.
    Ein Hebesatz von 380 Prozentpunkten schafft wenigstens eine Annäherung der Belastung von Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften. Aber selbst bei einem Hebesatz von
    380 v. H. liegt die Gesamtbelastung der Kapitalgesellschaften aus Körperschaftsteuer plus Gewerbesteuer immer noch unterhalb der Gesamtbelastung von Personenunternehmen. Deshalb ist es sinnvoll und erforderlich, diese vom Gesetzgeber gebotene Möglichkeit zur Verbesserung der Einnahmen zu nutzen.

    Zunächst ein Beispiel aus der Praxis:
    Einzelunternehmer:

    Zu versteuerndes Einkommen = 42.437 Euro ( = über dem Freibetrag von 24.500 Euro)
    Zu zahlende Einkommensteuer = 9.901 Euro
    Von dieser Steuerschuld wird die bezahlte Gewerbesteuer (Hebesatz 340) von rund 2.450 Euro direkt vom Finanzamt abgezogen, sodass nur noch eine Einkommensteuer von zirka 7.450 Euro zu zahlen ist. Diese Systematik greift bis zu einem Hebesatz in Höhe von 380 v. H.

    Blick in die Hebesatz-Diskussion

    • „1960 waren Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Verbrauchssteuern und Mineralölsteuer, also die Steuern der Arbeitnehmer und Verbraucher, 37,5 Prozent am Steueraufkommen beteiligt. Im Jahr 2002 machten die Steuern auf Arbeit und Verbrauch 79,2 Prozent des deutschen Steuerkuchen aus. Im Gegensatz dazu war 1960 der Anteil aus der veranlagten Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Zinsabschlag noch mit 34,7 Prozent am Steueraufkommen beteiligt. Im Jahr 2002 ist der Anteil der Gewinnsteuern auf 12,2 Prozent zurückgegangen. Mit anderen Worten: Den Unternehmen wurden zu Lasten der Arbeitnehmer hohe steuerliche Vorteile eingeräumt.“
      Josef Deimer, ehemaliger CSU-Oberbürgermeister von Landshut und bis 2002 Vorsitzender des Bayerischen Städtetags
    • „Wie von einem Kämmerer einer namhaften deutschen Großstadt im Rahmen eines Vortrags dargestellt, ist eine Gesamtsteuerbelastung von Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen erst bei einem Gewerbesteuer-Hebesatz von zirka 490 v. H. in etwa gleich hoch. Das bedeutet, dass Kapitalgesellschaften bei einem gemeindlichen Hebesatz von weniger als 490 v. H. vergleichsweise immer noch weniger Steuerbelastung erfahren als Personenunternehmen. Eine Benachteiligung von Kapitalgesellschaften durch gemeindliche Hebesatzanpassungen in diesem Rahmen erscheint damit ausgeschlossen.“
      Dr. Johann Keller, langjähriger Finanzreferent des Bayerischen Gemeindetags, seit 2013 im Bayerischen Landkreistag
    • „Der Finanzminister will einfach nicht zur Kenntnis nehmen, dass Deutschland nach neuen EU-Statistiken mit weitem Abstand die effektiv niedrigste Steuerbelastung auf Unternehmertätigkeit und Vermögen hat.“
      „Für Unternehmen hat die Bundesregierung die Steuersätze dramatisch gesenkt und gleichzeitig nicht die Steuerschlupflöcher gestopft.“
      Steuerexperte Professor Lorenz Jarass, Mitglied der Kommission zur Unternehmensteuerreform 2008
    • Städte und Gemeinden im Landkreis Weilheim-Schongau, die in der vergangenen Amtsperiode den Gewerbesteuer-Hebesatz von vorher 300 – 330 auf 380 Prozentpunkte erhöht haben: Weilheim, Peißenberg, Hohenfurch, Burggen, Bernbeuren, Steingaden, Raisting, Wessobrunn, Wielenbach.

    Diesen Antrag wird die ALS anlässlich der Haushaltsdebatte am 1. Juli 2014 im Stadtrat stellen.