Weilheim gehört neben Landsberg, Penzberg, Murnau, Starnberg … zu nunmehr fast 60 bayerischen Städten und Gemeinden, die der Allgemeinheit den Zugang zu mehr Informationen gestatten. Das Wortungetüm Informationsfreiheitssatzung (IFS) klingt auf den ersten Blick ziemlich unhandlich, doch der praktische Nutzen für den Bürger liegt auf der Hand!
Kernstück der Weilheimer IFS – die der Stadtrat am 25.07.2013 einstimmig verabschiedete – ist das Recht jeder Bürgerin und jedes Bürgers, Einsicht in die Unterlagen der Rathaus-Verwaltung zu bekommen. Neun Paragrafen regeln jetzt den „…freien Zugang zu den bei der Stadtverwaltung einschließlich der Eigenbetriebe vorhandenen amtlichen Informationen…“.
Alfred Honisch, Stadtrat von B90/Grüne in Weilheim, hatte den Antrag dazu im Februar 2012 erstmals angeregt, im Zusammenhang mit dem Akteneinsichtsrecht für Stadträte. Ihm war aufgefallen, dass in der örtlichen Geschäftsordnung selbst den gewählten Mandatsträgern nur dann Akteneinsicht gewährt wird, wenn der Bürgermeister dies ausdrücklich zulässt!
Die unbefristet gültige Satzung ist seit 6. August in Kraft.
Siegfried Müller
Schlagwort: Informationsfreiheit
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Weilheim beschließt Informationsfreiheit: Mehr Transparenz in den Amtsstuben
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Informationsfreiheit jetzt auch in Penzberg
Penzberg – Ab 1. Juli wird auch in Penzberg eine Informationsfreiheitssatzung in Kraft treten. Durch diesen Beschluss des Stadtrates, der einstimmig erfolgte, wird den Bürgern der Stadt ein allgemeines Akteneinsichtsrecht gewährt. Mittlerweile haben über 50 Kommunen in Bayern eine solche Satzung beschlossen. Darunter sind auch Landsberg, Murnau, Bad Tölz und Starnberg sowie die Großstädte München, Nürnberg und Würzburg. Die Satzung regelt den freien Zugang zu amtlichen Informationen, die den eigenen Wirkungskreis der Verwaltung betreffen, und zwar unabhängig von der Art der Speicherung. Einfache Auskünfte sind kostenfrei. Bei komplexeren Vorgängen wird eine Gebühr bis zu 100 Euro verlangt.
In Schongau wurde im vergangenen Jahr der Antrag der Alternativen Liste zur Einführung der Informationsfreiheit mit 11 zu 12 Stimmen knapp abgelehnt. Alle anwesenden CSU-Räte, einige UWV-Räte sowie der Bürgermeister stimmten dagegen.
In den Kommunen, die durch Informationsfreiheitssatzungen Akteneinsicht gewähren, haben die Bürgerinnen und Bürger sogar mehr Rechte als die Ratsmitglieder in den anderen Städten und Gemeinden, da diese laut Geschäftsordnung in der Regel kein allgemeines Akteneinsichtsrecht haben.
Siegfried Müller -
Gläsernes Rathaus auch in Murnau
Seit 1. Oktober 2012 ist die vom Murnauer Marktgemeinderat beschlossene Informationsfreiheitssatzung in Kraft.
Am Donnerstag, 11. Oktober, wurde im Kultur- und Tagungszentrum Murnau über diese Möglichkeit der Bürgerbeteiligung informiert. Das einleitende Referat hielt Dr. Heike Mayer vom Bündnis Informationsfreiheit für Bayern. Die Referentin hat auch uns sehr engagiert unterstützt und wesentlich dazu beigetragen, dass wir im Februar einen fundierten Antrag im Stadtrat vorlegen konnten. Leider hat der Schongauer Stadtrat die Informationfreiheitssatzung mit knapper Mehrheit abgelehnt.
Sigi Müller
