Der Seniorenbeirat hat bereits im Oktober des letzten Jahres einstimmig beschlossen, ein Rederecht für die Seniorenvertretung im Stadtrat zu beantragen.
Der Seniorenbeirat ist eine Einrichtung der Stadt Schongau. Da gibt es eine Vorsitzende, und die sollte nach meiner Auffassung das Recht haben, im Stadtrat auch mal ein wichtiges Anliegen des Beirats vorzubringen.
Bei anderen Einrichtungen der Stadt wie beim Plantsch oder Altenheim ist es selbstverständlich, dass der Geschäftsführer bzw. die Heimleitung im Stadtrat Rederecht haben.
Als Seniorenreferent sehe mich eher als Bindeglied zwischen Beirat und Stadtrat. In dieser Funktion bin ich gerne bereit, die Realisierung von Vorschlägen mit der Verwaltung zu besprechen (wie z. B. Fahrradständer am Frauentor errichten oder Beseitigung von Rutschgefahren am Sonnengraben). Ich bin jedoch nicht der Sprecher bzw. Berichterstatter, der die im Beirat mehrheitlich beschlossenen Aktivitäten vorträgt. Wenn es z.B. um den Seniorentag geht, der im Oktober dieses Jahres stattfinden soll, ist es Sache der Vorsitzenden, Frau Dr. Elisabeth Wagner, so ein Projekt vorzustellen.
Nicht zuletzt ist die Gewährung eines Rederechts auch eine Anerkennung für die enorme ehrenamtliche Leistung, also eine Wertschätzung dieser Arbeit im Auftrag der Stadt(!). Deshalb ist die mehrheitlich vom Stadtrat auf Vorschlag der Verwaltung beschlossene Ablehnung des Rederechts für mich nicht nachvollziehbar.
Ob die Vorsitzende, ihre Vertretung oder der Seniorenreferent ein Anliegen vorträgt, macht die Sitzungen nicht länger. Letztlich bleibt aber – ähnlich wie bei der Ablehnung des Akteneinsichtsrechts für Stadträte – der schale Beigeschmack, dass immer noch an einem System mit Bittstellern festgehalten wird. Die Obrigkeit – sprich der Bürgermeister – zeigt sich großzügig, will weiterhin gut und konstruktiv mit dem Seniorenbeirat zusammenarbeiten und gibt die Zusage, bei besonders wichtigen Themen ein Rederecht zu gewähren.
Die vier anwesenden Mitglieder der ALS-Fraktion stimmten für das Rederecht der Senioren-Vertretung.
Sigi Müller
Schlagwort: Rederecht
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Rederecht für Seniorenbeirat im Stadtrat: Bürgermeister, Verwaltung und Stadtratsmehrheit lehnen Antrag ab
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Kein Rederecht für Schongauer: Stadtratsmehrheit will keine 15 Minuten zur Verfügung stellen
In der letzten Sitzung des Seniorenbeirats der Stadt Schongau am 24.09.12 wurde einstimmig beschlossen, ein aus der Bevölkerung angeregtes Bedürfnis an Herrn Bürgermeister und die Angehörigen des Stadtrates weiterzuleiten.
Der Seniorenbeirat stellt den Antrag, im Anschluss an jede öffentliche Stadtratssitzung dem Publikum 15 Minuten Redezeit zu gewähren für Fragen von kommunalem und allgemeinem Interesse, nicht für persönliche Belange, wie es bereits in anderen Orten, z. B. Altenstadt, üblich ist.
Dieser Antrag auf Rederecht für BürgerInnen wurde vom Seniorenbeirat bereits Anfang Oktober 2012 eingereicht, behandelt wurde er erst in der Sitzung am 5. Februar 2013. Bei der Abstimmung stimmten nur drei Mitglieder des Stadtrats für ein Rederecht. Auch Bürgermeister Gerbl wollte diesen Antrag nicht unterstützen. Er sah die Bürgerbeteiligung durch Bürgerversammlung, Bürgersprechstunde und die Möglichkeit, Anliegen mündlich oder schriftlich vorzubringen, als ausreichend an. Auch aus CSU und UWV kamen ausschließlich ablehnende Argumente. Befürwortet wurde der Antrag von den beiden Mitgliedern der ALS-Fraktion, die sich zuversichtlich zeigten, dass Bürger aktiver werden und darin durchaus eine Chance auf mehr Demokratie sahen. Robert Bohrer (SPD) konnte sich zumindest versuchsweise eine zeitlich begrenzte Einführung vorstellen.
Irgendwie bemerkenswert: Frau Funke (CSU), die auch Mitglied des Seniorenbeirats ist, schloss sich der ablehnenden Haltung des Bürgermeisters an. Immerhin hat der Seniorenbeirat einstimmig beschlossen, diesen Antrag zu stellen.
Renate Müller
