Am Dienstag, 9. Dezember 2014, wurde in München beschlossen, dass die Straßenausbaubeitragssatzung zum Ende des Jahres abgeschafft wird. Bereits am 8. Dezember war einem Artikel im Münchner Merkur zu entnehmen, dass diese Satzung der Stadt außer Ärger so gut wie nichts gebracht hat. So standen z. B.
im Jahr 2013 Einnahmen in Höhe von 228.000 Euro sogar Ausgaben für den Verwaltungsaufwand in Höhe von 300.000 Euro gegenüber.
Laut Artikel im Merkur vom 10. Dezember wird nun bei der Landtags-CSU geprüft, ob eine Änderung im Bayerischen Kommunalabgabengesetz künftig auch ein Ansparmodell zulassen sollte – auch wiederkehrende Straßenausbaubeiträge genannt – ähnlich wie bisher schon in Rheinland-Pfalz oder Hessen üblich. Dabei würden von allen Haus- und Grundstückseigentümern eines Ortes oder auch Stadtviertels (je nach Satzung) jährlich kleine Beträge eingefordert – in der Stadt Biblis z. B. zwischen 50 und 100 Euro. Ist genug Geld für die wichtigste Straßenbaumaßnahme angespart, wird diese in Angriff genommen.
Für mich wäre das ein erster großer Schritt in die richtige Richtung – immer noch nicht ganz gerecht, aber wenigstens nicht mit diesen großen finanziellen Belastungen für einzelne Haus- und Grundstückseigentümer verbunden.
Renate Müller
Schlagwort: Straßenausbaubeitragssatzung
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Straßenausbaubeitragssatzung: Es kommt etwas in Bewegung
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Druck auf Stadträte wegen Straßenausbaubeitragssatzung: Ich würde mein Mandat zurückgeben
In den 18 Jahren, in denen ich als Nichtparteimitglied der Fraktion der GRÜNEN im Kreistag angehörte, hat mir kein einziges Mal irgend jemand vorgeschrieben, wie ich abzustimmen habe. Es gab weder Fraktionszwang noch Druck von anderer Seite. Dies ließe sich mit meinem Demokratieverständnis auch nicht vereinbaren. Den Stadtratsmitglieder von Schongau (und auch von anderen Städten und Gemeinden) wird nun bei der Abstimmung über eine Straßenausbaubeitragssatzung gesagt: Wenn ihr nicht dafür stimmt, dann könnt ihr gerichtlich dafür belangt werden. Wahrscheinlich hätte ich in so einem Fall mein politisches Mandat sofort zurückgegeben. Um so mehr freue ich mich über die große Zahl der mutigen Frauen und Männer, die sich nicht einschüchtern lassen und sich weiterhin gegen diese Satzung aussprechen.
Ich glaube, die meisten Bürger wissen noch gar nicht, was das für sie bedeuten kann. Je nach Größe des Grundstücks und des Hauses können da hohe 5-stellige Beträge auf die Eigentümer zukommen. Aus anderen Ortschaften sind Fälle bekannt, bei denen bis zu 60.000 Euro in Rechnung gestellt wurden. Jeder, der vor seine Türe schaut, weiß selbst, ob eine Erneuerung der Straße bald ansteht. Mir fällt da spontan die Benefiziumstraße ein und natürlich auch die Sanierung der Weinstraße und der Münzstraße.
Nicht jeder Hauseigentümer ist reich. Kein Hauseigentümer hat ein Mitspracherecht bei der Nutzung der Straße. Ein großer LKW wie z. B. ein vierachsiger 30-Tonner nutzt eine Straße so stark ab wie zirka 50.000 Autos. Dies sind nur ein paar Gründe dafür, warum die Sanierung von Straßen (und z. B. Straßenbeleuchtung, Spielplätze usw.) auf gar keinen Fall zu Lasten der Anlieger gehen darf, sondern von der Allgemeinheit zu tragen ist.
Renate Müller(Leserbrief zum Artikel »Sehenden Auges in den Stillstand«, Schongauer Nachrichten, 4.12.2014)
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Die unendliche Geschichte – Straßenausbaubeitragssitzung
Die 5 Stadträte der ALS stimmten allesamt gegen die Einführung der Straßenausbeitragssatzung (Strabs). Aus folgenden Gründen:
1. Wir lassen uns auch von der Drohung persönlich rechtlich belangt zu werden nicht dazu zwingen, gegen unsere innerste Überzeugung zu stimmen (ist das noch Demokratie, wenn ein „Nein“ strafrechtliche Konsequenzen hat?).
2. Die Strabs ist ungerecht, weil Straßen Allgemeineigentum sind und eben nicht nur dem Anwohner individuelle Vorteile bringen.
3. Die Strabs ist ungerecht, weil die Anwohner nicht über die Art und den Umfang der – dann von ihnen mitfinanzierten – Baumaßnahme mitentscheiden dürfen.
4. Die Strabs ist unsinnig, weil sie enormen bürokratischen Aufwand und nur geringe Einnahmen bringt. Daher sind verschiedene Kommunen (u.a. München) dabei, ihre StrABs wieder abzuschaffen.
5. Die Strabs ist unsozial, da sie betroffene Anwohner mit massivsten Kosten überziehen kann (bis zu 50.000 €!).
6. Die Strabs wäre in Schongau kein Thema, wäre der Stadtrat der Jahrzehnte alten ALS-Forderung nach Erhöhung der Gewerbesteuer gefolgt.
7. Die Strabs ist für Schongau unnötig, da Schongau dauerhaft finanziell leistungsfähig ist.
8. Die Strabs ist ungerecht, da sie die Nutzung der Straßen durch die betroffenen Anwohner nicht berücksichtigt. Auch wer z.B. kein Auto hat, muss für „seine“ Straße bezahlen, ohne sie jemals abgenutzt zu haben.
9. Die Strabs zum jetzigen Zeitpunkt einzuführen wäre unsinnig, da gerade mehrere Bundesländer und Kommunen (s.o.) dabei sind, sie wieder abzuschaffen. Daneben wären im Haushalt 2015 nur sehr wenige Projekte überhaupt straßenausbaubeitragspflichtig, so dass Schongau durch den Verwaltungsaufwand am Ende möglicherweise sogar weniger Geld hätte.
10. Die Pflicht zur Einführung einer Strabs bestraft Kommunen, die aktiv Projekte angeht, statt Stillstand zu verwalten.
Aus den genannten Gründen mussten die Stadträte der ALS gegen die Einführung einer StrABs in SOG stimmen!
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Auf der Suche nach gemeinsamen Ideen und Zielen
Die Stadtratsfraktionen der ALS und der CSU trafen sich zu einer gemeinsamen Sitzung. Viele Themen wurden diskutiert, u. a. wurde beschlossen, dass wir gemeinsam einen Antrag auf Übertragung der Stadtratssitzungen im Internet und eine Anfrage an die Stadt Schongau zum Mehrbedarf an Personal bei Einführung der Straßenausbaubeitragssatzung stellen werden.
Die Ratsmitglieder der ALS haben sich zudem vorgenommen, in absehbarer Zeit auch den anderen Fraktionen im Stadtrat, der SPD und UWV, einen Gedankenaustausch anzubieten, um Argumente über wichtige Themen abzuwägen, Ziele zu definieren und Prioritäten zu setzen. Im Optimalfall könnten daraus auch gemeinsame Anträge entstehen. -
Straßenausbau auf Kosten der Anlieger: Eine Satzung belastet den Grundstückseigentümer
Eine ganze Stunde referierte zu Beginn Frau Cornelia Hesse vom Bayerischen Gemeindetag vor 19 Stadträten und 26 Zuhörern über die Notwendigkeit des Erlasses einer Straßenausbaubeitragssatzung. Der Inhalt des Referats ist kurz zusammengefasst: Eine Gemeinde muss aus juristischer Sicht eine solche Satzung erlassen, wenn Sie finanziell nicht so gut dasteht, dass sie diese Einnahmen nicht benötigt. Exakte Kriterien, wann das der Fall ist, gibt es nicht. Andernfalls kann das Landratsamt den Erlass einer solchen Satzung anordnen.
So drehten sich die anschließenden Fragen insbesondere seitens der CSU vor allem auch darum, wie Schongaus finanzielle Lage diesbezüglich zu beurteilen ist, was die Referentin nicht beurteilen konnte oder wollte.
Auf Nachfrage von Bürgermeister Gerbl führte Frau Hesse dann noch aus, dass sich Bürgermeister und auch Stadträte sogar strafbar machen können, wenn sie eine solche Satzung nicht erlassen. Dabei konnte sie aber keinen einzigen Fall belegen, in dem es auch nur zu einem solchem Verfahren, geschweige denn zu einer Verurteilung gekommen wäre.
Mein Fazit: Hauptzweck dieses Vortrags war es offensichtlich, die Stadträte so weit einzuschüchtern, dass sie im Frühjahr eine solche Satzung erlassen. Ob eine solche Satzung für die Bürger gerecht ist, spielt dabei keine Rolle.
Ob die Rechnung aufgeht, ist aber zumindest dieses Jahr zweifelhaft. Die CSU hat bereits angedeutet, bei ihrer ablehnenden Haltung zu bleiben, und ob Landrat Zeller tatsächlich kurz vor der nächsten Landratswahl eine solche Satzung anordnet, bezweifle ich.
So wird Bürgermeister Gerbl vielleicht noch länger mit der Angst leben müssen, seine Amtszeit als erster bayerischer Bürgermeister wegen einer nicht erlassenen Straßenausbaubeitragssatzung im Gefängnis zu beenden.
Die aus Sicht der Alternativen Liste beste Lösung: endlich die Gewerbesteuer erhöhen, dann sollte Schongau auf jeden Fall genug Einnahmen haben, um eine solche Satzung umgehen zu können. Aber das will die CSU-Fraktion ja auch nicht.
Markus Keller(zur Stadtratssitzung vom 15.1.2013)
Was ist eine Straßenausbaubeitragssatzung?
Eine Gemeinde soll (um die juristische Bedeutung dieses »soll«, die irgendwo zwischen »darf« und »muss« liegt, ging der ganze Vortrag) die Anwohner an den Kosten beteiligen, wenn bestehende Straßen komplett saniert werden müssen.
Dabei tragen die Anwohner von Anliegerstraßen in der Regel für den Straßenbau 80 %, bei größeren Straßen 50 % und bei Hauptverkehrsstraßen 30 % der Kosten. Den Rest zahlt die Gemeinde. Für Geh- und Radwege gibt es etwas andere Sätze. Die Gemeinde kann in ihrer Satzung laut Frau Hesse bis zu 15 % von dieser Verteilung abweichen.
Reparaturen fallen nicht unter die Straßenausbaubeitragssatzung.
Wenn die Sanierung einer Straße ansteht, werden die Anwohner üblicherweise vorher informiert und bei verschiedenen Ausbauvarianten auch befragt, welche Variante gewünscht wird. Ein Rechtsanspruch auf eine solche Beteiligung besteht aber nicht.
Eine Straßenausbaubeitragssatzung gilt auch rückwirkend für bereits erfolgte Maßnahmen, wenn dies in der Satzung nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Wie viele Jahre rückwirkend Anwohner zur Kasse gebeten werden können, ist juristisch nicht klar definiert, aber 5 bis 10 Jahre sind durchaus möglich.Nachtrag: Bezüglich der rückwirkenden Gültigkeit gibt es für Bayern mittlerweile ein Gerichtsurteil, dass dies so nicht rechtens ist. Hier wird das entsprechende Gesetz wohl demnächst präzisiert. (Markus Keller am 12.11.2013)
