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  • Antrag auf Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes

    Bei der Haushaltssitzung des Schongauer Stadtrats am 23. März 2021 stellte Daniela Puzzovio den Antrag auf Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes mit der unten folgenden Begründung.
    Der Antrag wurde mit 14:11 Stimmen abgelehnt. Für die Erhöhung stimmte die ALS-Fraktion (Nina Konstantin, Daniela Puzzovio, Gregor Schuppe), die Fraktion der GRÜNEN (Bettina Buresch, Teresa Subiabre Haseitl, Janaina Subiabre Haseitl) und 5 Mitglieder der SPD-Fraktion (Ilona Böse, Barbara Karg, Alexander Majaru, Martin Schwarz, Dr. Friedrich Zeller). Gegen die Erhöhung stimmte die CSU-Fraktion (Kornelia Funke, Michael Eberle, Dr. Oliver Kellermann, Peter Bommersbach, Dr. Jiri Faltis, Marianne Porsche-Rohrer, Hans-Jürgen Rehbehn, Thomas Schleich) die UWV-Fraktion (Dr.-Ing. Stephan Hild, Monika Maucher, Winfried Schaur, Susanne Tischner) ein SPD-Stadtrat (Stefan Konrad) und Bürgermeister Sluyterman.

    Hier der Redebeitrag von Daniela Puzzovio:

    „Ich beantrage im Namen der ALS und der Grünen die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes in Schongau von 350% auf 380%.

    Ich möchte Ihnen kurz darstellen, warum wir diese Erhöhung beantragen.

    Wenn wir auf unseren Haushalt 2021 schauen, sehen wir, dass wir mit der vorgeschlagenen Lösung der Rücklagenentnahme und der Kreditaufnahme dieses Jahr durchkommen werden. Allerdings ist der Vermögenshaushalt, aus dem wichtige Investitionen für Schongau getätigt werden, mit gut 5 Mio € rund 2,6 Mio € niedriger als noch vor einem Jahr geplant. Deswegen sind einige Projekte auf nächstes Jahr verschoben. Dann sind 9,6 Mio € angesetzt und wir können ein paar wichtige Projekte durchführen. Dies sind unter anderem ein paar Straßen und auch eine Teil-Sanierung der Mittelschule mit gut 1 Mio €. Sie wissen, dass die Mittelschule eigentlich weiter saniert werden müsste, aber das verschieben wir auf einige Jahre hinaus, denn in den Jahren 2023 und 2024 ist unser Vermögenshaushalt nur noch 3,5 bzw. 2,6 Mio €. Damit passiert nicht mehr viel. Die Mittelschule bleibt wie sie ist und die Straßen werden höchstens weiter geflickt. Die Zahlen werden sich von alleine nicht gravierend ändern, wenn wir nicht jetzt etwas unternehmen. Bei unserer Entscheidung heute müssen wir, wenn wir einen guten Job machen, auch die nächsten Jahre im Kopf haben.

    Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Erhöhung der Steuern? Egal, wen sie fragen, ist die Antwort eigentlich „nie“. Ich habe von einigen meiner Kollegen im Stadtrat gehört, dass dies vorbereitet werden muss und dass es doch besser in wirtschaftlich guten Jahren erfolgen soll. Tja, das ist leider die letzten Jahre nicht geschehen und ich zweifle daran, dass es in der nahen Zukunft diese Konstellation geben wird, denn die Aussichten für die Wirtschaft sind eher verhalten. Wir müssen gemeinsam in den sauren Apfel beißen, mutig sein und es JETZT richtig machen und nicht noch mehr Zeit verlieren.

    Wir haben auch gehört – und ich stimme dem zu, dass wir kräftiger sparen müssen. Vielleicht haben Sie gesehen, dass der Verwaltungshaushalt (mit 28,4 Mio €) etwa 1,5 Mio € niedriger ist als in 2020. In den Folgejahren wird er aber wieder ansteigen, denn wir müssen unsere Schulden tilgen, die wir mit jetzt in der Situation planen. Es wird sicher immer wieder Einsparpotenziale geben, aber da reden wir meiner Meinung nach nicht von Millionenbeträgen. Dazu müssten wir Projekte streichen.

    Wir haben auch die Sicht der Unternehmer eingenommen. Sie wissen, für die Personengesellschaften ändert sich unter dem Strich nichts, denn die Gewerbesteuerzahlung kann bis zu einem Wert von – seit letztem Jahr 400% – komplett auf die Einkommenssteuer angerechnet werden. Für die anderen Unternehmensformen ändert sich etwas. Bislang haben die Unternehmen 12,25% ihres Gewinns als Gewerbesteuer bezahlt, nach der Anhebung zahlen sie 1,05% mehr. Ein Beispiel dazu: wenn 1 Mio € Gewinn gemacht wurde, zahlt der Unternehmer bislang 122.500 €, danach dann 133.000 €, das sind 10.500 € mehr von dem Gewinn in Höhe von 1 Mio €. Keiner will gerne etwas von seinem Gewinn abgeben. Ich bin mir sicher, bei vielen Unternehmen fließt von dem Gewinn auch einiges in die Standortsicherung und -erweiterung zurück. Und genau das machen wir auch mit dem Geld. Wir sorgen dafür, dass die Mitarbeiter und Lieferanten auf guten Straßen unterwegs sind, dass die Mittelschule Schüler ausbildet, die als Praktikanten, später als Auszubildende und Fachkräfte in den Unternehmen tätig sind. Wir investieren das Geld auch, wenn noch etwas übrig ist, in die Attraktivität von Schongau mit einem tollen Vereinsleben, guten Schulen, Sport- und Freizeitangeboten. Die Mehreinnahmen werden im Sinne der Unternehmer ausgegeben, damit es auch in Zukunft genug Fachkräfte in Schongau gibt, die sich hier mit ihren Familien wohlfühlen.

    Wir haben auch gehört, dass es bislang ja noch immer gut gegangen ist und am Ende des Jahres genügend übrig war, um Anträge zu stellen, damit alle möglichen Projekte doch noch durchgeführt werden konnten. Das mag schon richtig sein, dass es in vielen Jahren so war, dass die Gewerbesteuereinnahmen am Ende des Jahres höher waren als zuvor angesetzt. Letztes Jahr bekamen wir den Ausgleich vom Staat zu 100% der Vorjahresdurchschnitte. Doch das war bis November nicht klar. Im Jahr 2019 waren 12,1 Mio € geplant, geworden sind es dann 9,6 Mio €. Wollen wir uns wirklich auf dieses Risiko einlassen?

    Ich persönlich denke, dass wir in der Zukunft alle – von der privaten Person, über die Unternehmen bis hin zu den Kommunen – anders denken und wirtschaften müssen. Dazu gehören auch andere Finanzierungsmodelle, wie z.B. Crowdfunding, wo man gemeinsam etwas finanziert und dann auch gemeinsam davon profitiert. Ich werde mich hier im Stadtrat dafür einsetzen, neue gemeinsame Wege zu suchen und zu finden, um Projekte umzusetzen, vor allem auch mit regionalen Unternehmen und hoffe, dass viele meiner Kolleginnen und Kollegen dabei mitgehen.

    Aber da sind wir noch nicht, heute müssen wir für 2021 und die Folgejahre entscheiden und ich wünsche mir, dass viele von uns das so sehen und bei unserem Antrag mitstimmen.“

  • Stadtrat bestätigt neue Referenten

    Die neuen Referentenpositionen bekommen Gesichter

    Der Antrag auf zusätzliche Referenten in Schongau wurde im Juni und Juli vom Stadtrat ausgiebig diskutiert. Statt der vorgeschlagenen fünf Positionen, einigte der Stadtrat sich in der Sitzung am 10. Juli auf drei neue Referentenposten. Die Aufgabe der Referenten ist es, als Ansprechpartner für die Bürger und als Bindeglied zur Verwaltung zu dienen.

    Nun galt es diese Positionen zu besetzen. Alle Fraktionen haben in der Vorbereitung für die Sitzung am 21. Juli überlegt, ob es in ihren Reihen eine passende Besetzung für den Referenten sowie den Stellvertreter gibt. Passend bedeutet in diesem Fall, dass die Person ein inhaltliches Interesse an der Aufgabe hat, evtl. schon über Kontakte zu den Beteiligten verfügen sollte und nicht zuletzt auch die persönlichen Kapazitäten für das zusätzliche Amt mitbringen kann.

    In der ALS konnten wir Gregor Schuppe als Stellvertreter für Teresa Subiabre-Haseitl, die als Referentin für Integration & Soziales genannt wurde, vorschlagen. Durch seine berufliche Nähe als Lehrer zu vielen Familien aller Kulturkreise in Schongau, seinem Engagement im Sport und seiner vermittelnden Art ist er bestens geeignet für diese Aufgabe und übernimmt sie auch gerne.

    Für den Bereich Kultur und Tourismus wurden Kornelia Funke (als Referentin) und Stefan Konrad (als Stellvertreter) vorgeschlagen. Die Kandidaten für die Referentenstelle Vereine und Sport waren Hans Rehbehn (als Referent) und Michael Eberle (als Stellvertreter).

    Alle vorgeschlagenen Personen wurden einstimmig vom Stadtrat bestätigt und übernehmen ab sofort ihre neuen Aufgaben. Einig waren sich alle darüber, dass bei diesen umfangreichen Bereichen, die Stellvertreter von Beginn an gemeinsam mit den Referenten im Einsatz sein werden.

    Daniela Puzzovio

  • Neue Zuschussrichtlinien für Vereine und Organisationen

    Der Stadtrat hat beschlossen, zukünftig Vereinen und Organisationen für Investitionsmaßnahmen an Gebäuden und dazugehörigen Betriebseinrichtungen auf Antrag Zuschüsse in Höhe von 20% der nachgewiesenen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 25.000 € zu gewähren. Die Antragsteller können den Zuschusshöchstbetrag innerhalb von 10 Jahren maximal zweimal in Anspruch nehmen.
    Die Alternative Liste hat eingefordert, dass nur ortsansässige Vereine (und Organisationen) bedacht werden und der Zuschuss von 20% nur vom Eigenanteil der tatsächlichen und nachgewiesenen Kosten bezahlt wird, also nach Abzug aller anderen Fördergelder, die der Antragsteller erhalten hat.
    Dieser Beschluss gibt dem Gremium mehr Souveränität im Umgang mit beantragten Zuschüssen. Bisher musste die Stadt jedem Antragsteller, sooft der um Zuschuss bat und ungeachtet der Höhe der Investitionssumme 20% davon gewähren. Diese Verpflichtung führte zu unkalkulierbaren Belastungen des Haushalts.
    Es bleibt bedürftigen Antragstellern unbenommen, um Unterstützung in notwendiger Höhe zu bitten. Die Zustimmung liegt jeweils im Ermessen des Stadtrats.
    Die Entscheidung, „Zuschussrichtlinien“ festzulegen, wurde nach Diskussionen um besonders hohe und/oder häufig beanspruchte Zuschüsse gefordert, getrieben von der Sorge um die Finanzkraft der Stadt. Die bisherige Praxis musste insbesondere durch den Anspruch der Gleichbehandlung zu Ende gedacht und überarbeitet werden. Der Beschluss ist begrüßenswert, denn er gibt mehr Planungssicherheit.
    Bettina Buresch