Die 5 Stadträte der ALS stimmten allesamt gegen die Einführung der Straßenausbeitragssatzung (Strabs). Aus folgenden Gründen:
1. Wir lassen uns auch von der Drohung persönlich rechtlich belangt zu werden nicht dazu zwingen, gegen unsere innerste Überzeugung zu stimmen (ist das noch Demokratie, wenn ein „Nein“ strafrechtliche Konsequenzen hat?).
2. Die Strabs ist ungerecht, weil Straßen Allgemeineigentum sind und eben nicht nur dem Anwohner individuelle Vorteile bringen.
3. Die Strabs ist ungerecht, weil die Anwohner nicht über die Art und den Umfang der – dann von ihnen mitfinanzierten – Baumaßnahme mitentscheiden dürfen.
4. Die Strabs ist unsinnig, weil sie enormen bürokratischen Aufwand und nur geringe Einnahmen bringt. Daher sind verschiedene Kommunen (u.a. München) dabei, ihre StrABs wieder abzuschaffen.
5. Die Strabs ist unsozial, da sie betroffene Anwohner mit massivsten Kosten überziehen kann (bis zu 50.000 €!).
6. Die Strabs wäre in Schongau kein Thema, wäre der Stadtrat der Jahrzehnte alten ALS-Forderung nach Erhöhung der Gewerbesteuer gefolgt.
7. Die Strabs ist für Schongau unnötig, da Schongau dauerhaft finanziell leistungsfähig ist.
8. Die Strabs ist ungerecht, da sie die Nutzung der Straßen durch die betroffenen Anwohner nicht berücksichtigt. Auch wer z.B. kein Auto hat, muss für „seine“ Straße bezahlen, ohne sie jemals abgenutzt zu haben.
9. Die Strabs zum jetzigen Zeitpunkt einzuführen wäre unsinnig, da gerade mehrere Bundesländer und Kommunen (s.o.) dabei sind, sie wieder abzuschaffen. Daneben wären im Haushalt 2015 nur sehr wenige Projekte überhaupt straßenausbaubeitragspflichtig, so dass Schongau durch den Verwaltungsaufwand am Ende möglicherweise sogar weniger Geld hätte.
10. Die Pflicht zur Einführung einer Strabs bestraft Kommunen, die aktiv Projekte angeht, statt Stillstand zu verwalten.
Aus den genannten Gründen mussten die Stadträte der ALS gegen die Einführung einer StrABs in SOG stimmen!

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