Schlagwort: Gewerbesteuer

  • Stellungnahme der Alternativen Liste Schongau zum Gewerbesteuer-Hebesatz

    Schon seit etwa 20 Jahren wird aus den Reihen der Alternativen Liste Schongau jährlich der Antrag auf Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes gestellt, um die Einnahmesituation der Stadt zu verbessern. Anfangs hieß es bei den Abstimmungen: „Eine Stimme der ALS dafür – alle anderen dagegen“. Doch im Lauf der Jahre wuchs langsam die Zahl der Befürworter einer Erhöhung. Für das Haushaltsjahr 2016 wurde dann erstmals eine Anhebung des Hebesatzes auf 380 Prozentpunkte mit 12:11 Stimmen beschlossen. Für die Anhebung waren alle 5 Ratsmitglieder der ALS-Fraktion, 6 aus der SPD, 1 aus der UWV. Dagegen stimmten die 8 Mitglieder der CSU-Fraktion, 2 aus der UWV und der Bürgermeister.

    Wir wissen nicht, warum die Entscheidung gerade in diesem Jahr so ausgefallen ist.
    Vielleicht aufgrund der Tatsache,

    • dass auch der Gemeindetag den Städten und Gemeinden eine Erhöhung auf dieses Niveau nahegelegt hat;
    • oder weil viele andere Orte im Umkreis von Schongau dies bereits getan hatten;
    • oder die Tatsache, dass aufgrund der schlechten Finanzsituation der Stadt Schongau der Haushalt 2015 fast nicht genehmigt worden wäre;
    • oder einfach die Einsicht, dass eine neue Grundschule, der Unterhalt des Schwimmbads usw. ohne Mehreinnahmen nicht zu machen sind;
    • oder vielleicht auch nur deshalb, weil 2 Stadträte bei dieser Sitzung fehlten.

    In einem Schreiben an alle Gewerbetreibenden in Schongau begründet Bürgermeister Sluyterman die Anhebung des Gewerbesteuer-Hebesatzes ausführlich, drückt jedoch auch sein Bedauern aus, dass er dieses Thema nicht vorab habe mit Firmenvertretern besprechen können.
    Kurz danach kam dann prompt Kritik aus den Reihen der Gewerbesteuerzahler, insbesondere von großen Firmen (Kapitalgesellschaften), denn Personengesellschaften wie z. B. Einzelunternehmen und Handwerksbetriebe werden durch diese Erhöhung nicht stärker belastet. In einem an Bürgermeister & alle Stadträte gerichteten Schreiben teilte eine Firma unverblümt mit, dass die Stadt aufgrund dieses Beschlusses mit negativen Auswirkungen auf den Standort Schongau rechnen müsse. Der Brief endete mit folgendem Satz: „Wir appellieren an Sie, Ihre Entscheidung zur Erhöhung des Hebesatzes kritisch zu prüfen und zu revidieren.“
    Auf Initiative von Bürgermeister Sluyterman fand schließlich am 12. Juli 2016 ein Treffen zum Meinungsaustausch über die Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes mit geladenen Vertretern von betroffenen Unternehmen und Vertretern der Stadtratsfraktionen statt.
    In der Pressemitteilung über dieses Treffen schreibt Bürgermeister Sluyterman: „Da die Erhöhung im Februar mit einer äußerst knappen Mehrheit von 12 zu 11 Stimmen gegen den ausdrücklichen Wunsch des Bürgermeisters beschlossen worden war, ist es nun dessen erklärtes Ziel, für die nächste Debatte einen breiten Konsens vorzubereiten.“

    Zum gleichen Thema veröffentlichte unser ALS-Mitglied Markus Keller bereits am 2. Mai auf unserer Homepage folgende Texte:
    Für eine offene Diskussion zum Gewerbesteuer-Hebesatz
    Demokratie lebt vom politischen Streit der Parteien. Dieser Streit muss öffentlich stattfinden. Politische Systeme, in den dieser Streit hinter verschlossenen Türen ausgetragen wird, um der Bevölkerung dann die eine, richtige Lösung zu präsentieren, sind undemokratisch, Vorbild dieses „harmonischen“ Weges ist die chinesische Staatsführung.
    Leider ist es für viele Bürger unsere „Streitkultur“ immer noch schwer erträglich. Aber sie ist für ein demokratisches Staatswesen unabdingbar. Nur wenn die verschiedenen Parteien auch klare, unterschiedliche Interessen öffentlich vertreten, kann der Wähler mit seiner Wahlentscheidung politische Veränderungen bewirken oder, falls er sich in keiner Partei vertreten fühlt, mit Gleichgesinnten eine neue Partei gründen.
    Einigen sich Parteien in Hinterzimmern auf gemeinsame Positionen, berauben sie den Wähler seiner Macht: er darf nicht mehr mitentscheiden, er darf nur noch „ja“ sagen. Unzufriedenheit führt dann nicht mehr zur Abwahl einzelner Parteien, sondern zur Ablehnung des gesamten politischen Systems.
    Aktuell ist diese Tendenz in der Bundespolitik ja bereits sichtbar: die Unzufriedenheit mit der „großen Koalition“ bringt der AFD noch vor kurzem kaum für möglich gehaltenen Zulauf.
    Auf kommunaler Ebene, die den Bürgern oft näher ist als die Bundespolitik, muss daher eine funktionierende Demokratie vorgelebt werden: mit offenem, aber fair ausgetragenem Streit in der Sache. Je nach Sachverhalt kann der Ergebnis ein guter Kompromiss sein, aber wo kein Kompromiss möglich ist, muss es auch Gewinner und Verlierer geben. Nur so weiß der Wähler bei der nächsten Wahl, wer wofür verantwortlich ist und eine Partei, die die Erwartungen ihrer Wähler nicht erfüllt, bekommt die Quittung dafür. Gerade bei Entscheidungen, die nicht auf ungeteilte Zustimmung stoßen, dürfen sich die Parteien nicht hinter einem vorab verabredeten Konsens verstecken, sondern müssen für ihre Position gerade stehen.

    Volksvertreter und Wirtschaftsinteressen
    „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
    (Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Art. 20 (2)

    Die gewählten Volksvertreter, auf kommunaler Ebene also Räte und Bürgermeister, vertreten die Interessen der Bürger. Es ist nicht ihre Aufgabe, die Interessen der Wirtschaft zu vertreten.
    Das Interesse insbesondere der Kapitalgesellschaften ist es, den Anteilseignern eine möglichst hohe Rendite zu sichern. Aufgabe der Politik muss es sein, hier Grenzen zu setzen, in dem durch Steuern und Abgaben ein angemessener Teil der Erträge der Bevölkerung zu Gute kommt:
    „Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl, insbesonders der Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins für alle und der allmählichen Erhöhung der Lebenshaltung aller Volksschichten.“
    Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 151 (1)

    Die Frage, wie durch Steuern und Abgaben der Reichtum im Staat verteilt wird, ist eine der grundsätzlichsten Fragen einer Gesellschaft. Die Diskussion darüber muss offen und transparent geführt werden. Ein Aushandeln zwischen ausgewählten Gruppen ohne Beteiligung der Öffentlichkeit kann und darf es keinesfalls geben.

    Diese Texte bringen die Haltung der Alternativen Liste Schongau zur Gewerbesteuer klar auf den Punkt.
    Die Stadtratsmitglieder der ALS werden auch bei einer erneuten Abstimmung des Gewerbesteuer-Hebesatzes weiterhin ihre Position klar vertreten. Sollte eine Mehrheit für die Absenkung stimmen, sehen wir das nicht als Niederlage für die Alternative Liste, sondern als finanziellen Schaden für die Stadt Schongau.

    Gregor Schuppe, 1. Vorsitzender der ALS
    Nina Konstantin, Vorsitzende der ALS-Stadtratsfraktion

  • Jetzt auch in Schongau: Gewerbesteuer-Hebesatz bei 380 v. H.

    Wie eine angemessene Beteiligung der Kapitalgesellschaften zur Finanzierung des Gemeinwohls aussehen soll, ist im Schongauer Stadtrat seit vielen Jahren eine heiß diskutierte Frage. Insbesondere in den letzten beiden Jahrzehnten sind diese Unternehmensformen durch eine »Unternehmensteuer-Reform« nach der anderen in Deutschland und in Europa massiv entlastet worden. In den Haushaltssitzungen kam es im Stadtrat immer wieder zu heftigen Debatten, wie die Pflichtaufgaben der Stadt finanziert werden sollen. Trotz Ansiedlung einer durchaus beachtlichen Zahl weiterer, großer Industriebetriebe – vor allem im Schongauer Westen (Hochland, Hirschvogel, …) sind die Gewerbesteuern im 10-Jahres-Durchschnitt mit etwa 6 bis 7 Millionen Euro nicht wesentlich höher als Ende der 1980er Jahre, als es diese Firmen noch nicht gab. Unser Hinweis, dass sich die Einnahmen aus der Gewerbesteuer seit den 1980er Jahren nicht spürbar verbessert haben und wir dringend mehr Einnahmen auch aus den nicht unerheblichen Erträgen der Kapitalgesellschaften zur Sicherung kommunaler Pflichtaufgaben brauchen, wurde bisher mehrheitlich ignoriert.
    Inzwischen haben Weilheim, Peißenberg, Wessobrunn, Peiting, Hohenfurch, Burggen, Bernbeuren, Steingaden … das Gewerbe durch die Anhebung des Hebesatzes auf 380 v. H. an der Finanzierung kommunaler Aufgaben stärker beteiligt.
    In seiner Haushaltssitzung ist nun der Schongauer Stadtrat dem Beispiel der obigen Kommunen gefolgt und hat den Gewerbesteuer-Hebesatz – mit knapper Mehrheit von 12 zu 11 Stimmen – auf 380 v. H. erhöht. Den Antrag für die Alternative Liste stellte Bettina Buresch. Alle anwesenden Ratsmitglieder der ALS, SPD sowie Mona Maucher (UWV) unterstützten den Antrag. Die CSU-Fraktion stimmte geschlossen mit den UWV-Räten Hild und Heger dagegen. Bürgermeister Sluyterman bedauerte die Anhebung auf 380 v. H. und schloss sich nach längerer Begründung seines Abstimmungsverhaltens (u. a. „Belastung der Großbetriebe in Schongau-West) der CSU-Fraktion und den beiden UWV-Räten an, konnte jedoch mit seiner Stimme die Entscheidung nicht mehr umkehren. Nach derzeitigem Kenntnisstand bringt die jetzt beschlossene Anhebung der Gewerbesteuer im Jahr 2016 Mehreinnahmen von über 900.000 Euro. Für die große Anzahl der anstehenden Projekte wird allerdings auch diese Summe nicht reichen.

    Zwei kurze Erfahrungsberichte mit der Anhebung von Hebesätzen auf 380 v. H.
    Weilheim
    Der Stadtrat erhöhte den Gewerbesteuer-Hebesatz im Jahr 2012 von 330 auf 380 Prozentpunkte.
    Man folgte den Vorschlägen und Erkenntnissen von Gemeinde- und Städtetag, die nach der Unternehmensteuerreform 2008 einen „Spielraum“ bis 380 v. H. für Kommunen gesehen haben, ohne die Personengesellschaften höher zu belasten. Die Auskunft auf unsere Anfrage in der Finanzabteilung lässt sich so zusammenfassen: Aufgrund der Hebesatz-Erhöhung auf 380 gab es kaum Proteste. Die Zahl der Personen, die darüber etwas wissen wollten, war „verschwindend gering“. Fragen gab es zur Verrechnung von Erträgen mit der Einkommensteuer bei Personengesellschaften. Im Übrigen gebe es immer einige, die bei Steuererhöhungen Einwände vorbringen, so beispielsweise auch bei der Hundesteuer, hieß es.

    Peißenberg
    Peißenberg hatte bis 2007 bereits einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 Prozentpunkten.
    Von 2008 bis 2010 reduzierte Peißenberg den Hebesatz wieder auf 310 v. H. „Standortsicherung“ und Anreiz für neues Gewerbe, so hieß die Devise, zumal damals Weilheim (330) und Peiting (310) und andere Orte deutlich geringere Hebesätze hatten. Erkenntnis nach drei Jahren: Weiteres Gewerbe wurde dadurch nicht angelockt! Daraufhin hat der Gemeinderat den Gewerbesteuer-Hebesatz im Jahr 2011 wieder auf 380 v. H. erhöht.
    Fazit: Senkung bzw. Erhöhung hatten in punkto Ansiedlung oder Abwanderung von Betrieben keine spürbaren Auswirkungen auf den Standort Peißenberg.

    Sigi Müller

  • ALS-Antrag zur Erhöhung der Gewerbesteuer scheitert – Mehrheit verzichtet auf Verbesserung der Einnahmen

    Unser Antrag, den Gewerbesteuerhebesatz von 340 auf 380 Prozentpunkte zu erhöhen, fand kein Mehrheit.
    Die Erfolgsmeldungen, dass die Gewinne der Unternehmen steigen, manchmal in zuvor nie erreichte Höhen, reißen nicht ab. Aber bedingt durch den Unternehmensteuersenkungswahn der letzten Jahrzehnte kommt bei den Kommunen immer weniger davon an.
    Wir dürfen uns auch künftig nicht darüber aufregen, wenn der Landkreis den Hebesatz für die Kreisumlage erhöhen muss, weil in den Städten und Gemeinden zu wenig für die Verbesserung der Einnahmen getan wird. Tatsache ist: Wir tun nicht, was wir tun könnten! Die kommunalen Spitzenverbänden haben in klaren Berechnungen Möglichkeiten zur Hebesatz-Erhöhung vorgelegt, wir können also – zumindest einigermaßen – gegensteuern. Aber wir tun lieber gar nichts, zumindest nicht bei der Gewerbesteuer. Denn – so scheint es – die Gewinne der großen Unternehmen dürfen nicht angetastet werden.
    Weilheim hat bereits vor einigen Jahren das Richtige getan und den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 380 Prozentpunkte erhöht. Auch in Burggen, Hohenfurch, Peißenberg, Steingaden, Bernbeuren, Wessobrunn und anderen Gemeinden im Landkreis haben die Ratsmitglieder – oft unter tatkräftiger Mitwirkung der Kämmerer – die Einnahmen aus der Gewerbesteuer erhöht.
    Wenn es um höhere Steuern und Gebühren für die Bürger geht (bei Kindergärten, Grundsteuer B, Hundesteuer …), da finden sich meist satte Mehrheiten im Rat. Aber zur Steuergerechtigkeit gehört, dass man auch diejenigen beteiligt, die große Gewinne machen und im Gegensatz zu den Lohnsteuerzahlenden weitaus kreativere Steuergestaltungsmöglichkeiten haben. Der Stadtrat ist ja schließlich kein Lobby-Verein, der dafür sorgt, dass die Unternehmen geschont werden und von den erzielten Gewinnen möglichst wenig bei der Stadt ankommt. Aber eine Erhöhung der Einnahmen durch Beteiligung insbesondere der großen Konzerne ist in Schongau offenbar chancenlos.
    8 Ratsmitglieder stimmten für unseren Antrag, 15 waren dagegen.
    Alle Ratsmitglieder der ALS (5) unterstützten den Antrag zusammen mit den drei SPD-Ratsmitgliedern Barbara Karg, Peter Huber und Martin Schwarz, der sich in einem engagierten Redebeitrag für die Verbesserung der Einnahmen aus der Gewerbesteuer einsetzte.
    Die gesamte CSU (8) und UWV (4) plus Bürgermeister Sluyterman sowie die SPD-Räte Dr. Friedrich Zeller und Stefan Konrad stimmten dagegen.

    Bedenken, Ängste und „psychologische Probleme“ beherrschten die Hebesatz-Diskussion

    Stadtrat Dr. Zeller (SPD) sprach sich gegen unseren Antrag aus. Er sei „kein Freund dieser Einnahme“, und netto bleibe da ohnehin „nicht viel übrig“. Er verwies hierzu u. a. auf die Aufteilung der Gewerbesteuer (Gewerbesteuerumlage und Kreisumlage). – Dazu Folgendes: Diese Aufteilung gibt es ja schon immer. Als Ex-Landrat sollte er doch wissen, dass die Städte und Gemeinden den Kreis finanzieren. Und wenn zu wenige Einnahmen aus den 34 Kreiskommunen kommen, erhöht der Kreistag den Hebesatz. Dann wird’s für Schongau noch teurer! Diesen Mechanismus hat der Ex-Landrat bei seinen Überlegungen offensichtlich total verdrängt.
    Stadtrat Hild (UWV) meinte, durch die Ansiedlung von mehr Gewerbe würden sich die Steuereinnahmen verbessern. Er ignorierte damit einfach meinen detaillierten Hinweis zur geschaffenen Infrastruktur für neue Unternehmen: „Insbesondere im Schongauer Westen haben wir in den letzten 20 Jahren eine Reihe neuer Gewerbegebiete ausgewiesen, viele Betriebe angesiedelt und die Stadt muss die gesamte Infrastruktur stemmen. Der Verkehr hat extrem zugenommen – vor allem durch den LKW-Verkehr werden die Straßen enorm belastet und müssen durch unsere Steuergelder saniert werden. Bei so vielen neuen Betrieben – vor allem im Schongauer Westen – müsste die Gewerbesteuer ja nur so sprudeln, aber sie stagniert, seit Jahrzehnten!“
    Stadtrat Blüml (CSU) verkündete, dass UPM noch immer keine Gewerbesteuer zahlt, und lüftete damit ein weit verbreitetes „Steuergeheimnis“. Er stellte aber in Aussicht, wenn die Abschreibungen dieses Konzerns in Schongau abgeschlossen sind, sei wieder mit Gewerbesteuer-Zahlungen an die Stadt zu rechnen. Einen Zeitpunkt oder einen konkreten Betrag nannte er allerdings nicht. Des Weiteren behauptete er, dass die kleineren Betriebe, sprich Personenunternehmen, bei einer Hebesatz-Anhebung auf 380 v. H. „psychologische Probleme“ bekämen, auch wenn da eine Verrechnungsmöglichkeit bestehe, habe dies „eine verheerende Wirkung“.
    Stadtrat Paul Huber (CSU) sah niedere Hebesätze als Indiz für hohe Steuereinnahmen.
    Stadtrat Schnabel (UWV) stellte die Frage: „Was braucht Schongau?“ Was wir nicht im Fokus haben sollten, sei die Frage: „Wie kommen wir an mehr Geld?“
    Fazit der Diskussion: Es gab noch weitere Angst erzeugende „Totschlag-Argumente“ gegen die Anhebung des Hebesatzes seitens CSU und UWV (z.B. Standortsicherung, Firmen wandern ab, ein niederer Hebesatz lockt Firmen an usw.), aber niemand sagte, wie all die Jahre vorher, es sei „jetzt der falsche Zeitpunkt“ oder die Anhebung des Hebesatzes wäre „die größte Dummheit des Jahrhunderts“.
    Da die Mehrheit aus CSU, UWV plus einem Teil der SPD zur Verbesserung der Einnahmen nichts tun wollte, konnten wir uns nur höflich für die Erstellung des Haushalts bedanken, aber der Haushaltssatzung leider nicht zustimmen.
    Sigi Müller

  • ALS beantragt Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes von 340 auf 380 Punkte

    Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer sind mehr als unbefriedigend, obgleich die Stadt durch Ausweisung neuer Gewerbegebiete – vor allem in den letzten 20 Jahren – gute Voraussetzungen für den Wirtschaftsstandort Schongau geschaffen hat. Leider konnten dadurch keine Zuwächse beim Gewerbesteuer-Aufkommen erzielt werden. Im letzten Jahr lagen die Einnahmen aus der Gewerbesteuer bei knapp 6 Millionen Euro (siehe Rechnungsergebnis). Das entspricht in etwa auch dem Durchschnitt der letzten 5 bis 10 Jahre. Wie niedrig dieser Betrag ist, wird deutlich, wenn man feststellt, dass die Stadt im 10-Jahres-Durchschnitt der 1980er Jahre bereits Einnahmen aus der Gewerbesteuer in dieser Höhe vorweisen konnte.
    Die beantragte Erhöhung des Hebesatzes ist für Personenunternehmen belastungsneutral, weil die bezahlte Gewerbesteuer von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden kann. Der Gesetzgeber hat diese Direktverrechnungsmöglichkeit bis zum 3,8-fachen Gewerbesteuermessbetrag eingeführt. Die durch mehrere Steuerreformen der letzten Jahrzehnte massiv entlasteten Kapitalgesellschaften sollten jedoch wieder stärker zur Finanzierung kommunaler Aufgaben herangezogen werden.
    Ein Hebesatz von 380 Prozentpunkten schafft wenigstens eine Annäherung der Belastung von Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften. Aber selbst bei einem Hebesatz von
    380 v. H. liegt die Gesamtbelastung der Kapitalgesellschaften aus Körperschaftsteuer plus Gewerbesteuer immer noch unterhalb der Gesamtbelastung von Personenunternehmen. Deshalb ist es sinnvoll und erforderlich, diese vom Gesetzgeber gebotene Möglichkeit zur Verbesserung der Einnahmen zu nutzen.

    Zunächst ein Beispiel aus der Praxis:
    Einzelunternehmer:

    Zu versteuerndes Einkommen = 42.437 Euro ( = über dem Freibetrag von 24.500 Euro)
    Zu zahlende Einkommensteuer = 9.901 Euro
    Von dieser Steuerschuld wird die bezahlte Gewerbesteuer (Hebesatz 340) von rund 2.450 Euro direkt vom Finanzamt abgezogen, sodass nur noch eine Einkommensteuer von zirka 7.450 Euro zu zahlen ist. Diese Systematik greift bis zu einem Hebesatz in Höhe von 380 v. H.

    Blick in die Hebesatz-Diskussion

    • „1960 waren Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Verbrauchssteuern und Mineralölsteuer, also die Steuern der Arbeitnehmer und Verbraucher, 37,5 Prozent am Steueraufkommen beteiligt. Im Jahr 2002 machten die Steuern auf Arbeit und Verbrauch 79,2 Prozent des deutschen Steuerkuchen aus. Im Gegensatz dazu war 1960 der Anteil aus der veranlagten Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Zinsabschlag noch mit 34,7 Prozent am Steueraufkommen beteiligt. Im Jahr 2002 ist der Anteil der Gewinnsteuern auf 12,2 Prozent zurückgegangen. Mit anderen Worten: Den Unternehmen wurden zu Lasten der Arbeitnehmer hohe steuerliche Vorteile eingeräumt.“
      Josef Deimer, ehemaliger CSU-Oberbürgermeister von Landshut und bis 2002 Vorsitzender des Bayerischen Städtetags
    • „Wie von einem Kämmerer einer namhaften deutschen Großstadt im Rahmen eines Vortrags dargestellt, ist eine Gesamtsteuerbelastung von Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen erst bei einem Gewerbesteuer-Hebesatz von zirka 490 v. H. in etwa gleich hoch. Das bedeutet, dass Kapitalgesellschaften bei einem gemeindlichen Hebesatz von weniger als 490 v. H. vergleichsweise immer noch weniger Steuerbelastung erfahren als Personenunternehmen. Eine Benachteiligung von Kapitalgesellschaften durch gemeindliche Hebesatzanpassungen in diesem Rahmen erscheint damit ausgeschlossen.“
      Dr. Johann Keller, langjähriger Finanzreferent des Bayerischen Gemeindetags, seit 2013 im Bayerischen Landkreistag
    • „Der Finanzminister will einfach nicht zur Kenntnis nehmen, dass Deutschland nach neuen EU-Statistiken mit weitem Abstand die effektiv niedrigste Steuerbelastung auf Unternehmertätigkeit und Vermögen hat.“
      „Für Unternehmen hat die Bundesregierung die Steuersätze dramatisch gesenkt und gleichzeitig nicht die Steuerschlupflöcher gestopft.“
      Steuerexperte Professor Lorenz Jarass, Mitglied der Kommission zur Unternehmensteuerreform 2008
    • Städte und Gemeinden im Landkreis Weilheim-Schongau, die in der vergangenen Amtsperiode den Gewerbesteuer-Hebesatz von vorher 300 – 330 auf 380 Prozentpunkte erhöht haben: Weilheim, Peißenberg, Hohenfurch, Burggen, Bernbeuren, Steingaden, Raisting, Wessobrunn, Wielenbach.

    Diesen Antrag wird die ALS anlässlich der Haushaltsdebatte am 1. Juli 2014 im Stadtrat stellen.

  • Haushaltsplan 2014: Der Entwurf des Kämmerers enthält eine lange Liste unfinanzierter Projekte

    Die vorgesehenen Investitionsmaßnahmen und die daraus resultierende Finanzplanung waren schwierige Themen, mit denen sich Ende November der Stadtrat beschäftigen musste. Der Verwaltungshaushalt 2014 umfasst Einnahmen von 22.850.930 € und Ausgaben von 22.849.590 €. Im Vermögenshaushalt stehen Einnahmen von 1.592.840 € den Ausgaben in Höhe von 6.047.385 € gegenüber. Für das Jahr 2014 ist – unter Berücksichtigung der Rücklagenentnahme von 400.000 € – ein Kreditbedarf von 4.053.205 € erforderlich. Bis Ende 2017 rechnet Kämmerer Hefele mit einer Gesamtkreditaufnahme von 7.172.000 €. Hinzu kommt, dass sich die Steuereinnahmen in den kommenden Jahren laut derzeit vorliegender Daten nicht wesentlich verändern werden. Stadtkämmerer Hefele rechnet in seiner Planung mit Gewerbesteuereinnahmen von etwa 7 Millionen € (2014: 7,2 Millionen €) pro Jahr. Das gesamte Investitionsvolumen bezifferte der Kämmerer in einer detaillierten Aufstellung auf rund 20,5 Millionen €. In der Planung berücksichtigt sind dabei alle Projekte auch über das Jahr 2017 hinaus. Seine Kernsätze dazu: „Alle Maßnahmen müssen über Fremdmittel finanziert werden. Eine Realisierung aller geplanten Maßnahmen wird nicht möglich sein.“ Durch den Verzicht auf die „kleine Landesgartenschau“ wird sich das Investitionsvolumen um etwa 6 Millionen € verringern.

    Anmerkungen
    1. zur Gewerbesteuer

    Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer sind mehr als unbefriedigend, zumal die Stadt trotz Ausweisung von neuen Gewerbegebieten in den letzten 10 Jahren (von 2003 bis 2012) im Durchschnitt nur knapp 7 Millionen € pro Jahr eingenommen hat. Wie niedrig dieser Betrag ist, wird deutlich, wenn man die Einnahmen aus der Vergangenheit anschaut und feststellt, dass Einnahmen aus der Gewerbesteuer von mehr als 7 Millionen € bereits Ende der 1970er und in den 1980er Jahren keine Seltenheit waren: 1979 (7,8 Mill. €); 1981 (7,2 Mill. €); 1985 (7,6 Mill. €); 1986 (7,8 Mill. €).
    Trotzdem wollte die Mehrheit im Stadtrat bisher keine Verbesserung der Einnahmen durch Anhebung des Hebesatzes von 340 auf 380 Prozentpunkte beschließen.
    2. zu den Personalausgaben
    1985 lagen die Personalausgaben noch bei 3,5 Mill. € pro Jahr. Im Jahr 1998 waren es bereits 5,5 Mill. €. Im Zuge der Sparmaßnahmen hat der Stadtrat beschlossen, die Musikschule, das Museum und die Bücherei auszugliedern. 2011 lagen die Kosten fürs Personal bei rund 4,9 Millionen €; 2012 wird mit einem Betrag von 5,2 Millionen € gerechnet.
    Fazit: Die Stadtratsmehrheit von CSU und UWV hat in der Vergangenheit bis heute stets die ausufernden Personalausgaben kritisiert. Immer wieder werden bei Haushaltssitzungen Kürzungen beim Personal gefordert, während die Verbesserung der Einnahmen durch Anhebung des Gewerbesteuer-Hebesatzes – wie sie von der Alternativen Liste seit zwei Jahrzehnten gefordert und von den meisten SPD-Ratsmitgliedern inzwischen mitgetragen wird – ein Tabu bleibt.

    Sigi Müller