Schlagwort: Gewerbesteuer

  • Antrag auf Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes

    Bei der Haushaltssitzung des Schongauer Stadtrats am 23. März 2021 stellte Daniela Puzzovio den Antrag auf Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes mit der unten folgenden Begründung.
    Der Antrag wurde mit 14:11 Stimmen abgelehnt. Für die Erhöhung stimmte die ALS-Fraktion (Nina Konstantin, Daniela Puzzovio, Gregor Schuppe), die Fraktion der GRÜNEN (Bettina Buresch, Teresa Subiabre Haseitl, Janaina Subiabre Haseitl) und 5 Mitglieder der SPD-Fraktion (Ilona Böse, Barbara Karg, Alexander Majaru, Martin Schwarz, Dr. Friedrich Zeller). Gegen die Erhöhung stimmte die CSU-Fraktion (Kornelia Funke, Michael Eberle, Dr. Oliver Kellermann, Peter Bommersbach, Dr. Jiri Faltis, Marianne Porsche-Rohrer, Hans-Jürgen Rehbehn, Thomas Schleich) die UWV-Fraktion (Dr.-Ing. Stephan Hild, Monika Maucher, Winfried Schaur, Susanne Tischner) ein SPD-Stadtrat (Stefan Konrad) und Bürgermeister Sluyterman.

    Hier der Redebeitrag von Daniela Puzzovio:

    „Ich beantrage im Namen der ALS und der Grünen die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes in Schongau von 350% auf 380%.

    Ich möchte Ihnen kurz darstellen, warum wir diese Erhöhung beantragen.

    Wenn wir auf unseren Haushalt 2021 schauen, sehen wir, dass wir mit der vorgeschlagenen Lösung der Rücklagenentnahme und der Kreditaufnahme dieses Jahr durchkommen werden. Allerdings ist der Vermögenshaushalt, aus dem wichtige Investitionen für Schongau getätigt werden, mit gut 5 Mio € rund 2,6 Mio € niedriger als noch vor einem Jahr geplant. Deswegen sind einige Projekte auf nächstes Jahr verschoben. Dann sind 9,6 Mio € angesetzt und wir können ein paar wichtige Projekte durchführen. Dies sind unter anderem ein paar Straßen und auch eine Teil-Sanierung der Mittelschule mit gut 1 Mio €. Sie wissen, dass die Mittelschule eigentlich weiter saniert werden müsste, aber das verschieben wir auf einige Jahre hinaus, denn in den Jahren 2023 und 2024 ist unser Vermögenshaushalt nur noch 3,5 bzw. 2,6 Mio €. Damit passiert nicht mehr viel. Die Mittelschule bleibt wie sie ist und die Straßen werden höchstens weiter geflickt. Die Zahlen werden sich von alleine nicht gravierend ändern, wenn wir nicht jetzt etwas unternehmen. Bei unserer Entscheidung heute müssen wir, wenn wir einen guten Job machen, auch die nächsten Jahre im Kopf haben.

    Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Erhöhung der Steuern? Egal, wen sie fragen, ist die Antwort eigentlich „nie“. Ich habe von einigen meiner Kollegen im Stadtrat gehört, dass dies vorbereitet werden muss und dass es doch besser in wirtschaftlich guten Jahren erfolgen soll. Tja, das ist leider die letzten Jahre nicht geschehen und ich zweifle daran, dass es in der nahen Zukunft diese Konstellation geben wird, denn die Aussichten für die Wirtschaft sind eher verhalten. Wir müssen gemeinsam in den sauren Apfel beißen, mutig sein und es JETZT richtig machen und nicht noch mehr Zeit verlieren.

    Wir haben auch gehört – und ich stimme dem zu, dass wir kräftiger sparen müssen. Vielleicht haben Sie gesehen, dass der Verwaltungshaushalt (mit 28,4 Mio €) etwa 1,5 Mio € niedriger ist als in 2020. In den Folgejahren wird er aber wieder ansteigen, denn wir müssen unsere Schulden tilgen, die wir mit jetzt in der Situation planen. Es wird sicher immer wieder Einsparpotenziale geben, aber da reden wir meiner Meinung nach nicht von Millionenbeträgen. Dazu müssten wir Projekte streichen.

    Wir haben auch die Sicht der Unternehmer eingenommen. Sie wissen, für die Personengesellschaften ändert sich unter dem Strich nichts, denn die Gewerbesteuerzahlung kann bis zu einem Wert von – seit letztem Jahr 400% – komplett auf die Einkommenssteuer angerechnet werden. Für die anderen Unternehmensformen ändert sich etwas. Bislang haben die Unternehmen 12,25% ihres Gewinns als Gewerbesteuer bezahlt, nach der Anhebung zahlen sie 1,05% mehr. Ein Beispiel dazu: wenn 1 Mio € Gewinn gemacht wurde, zahlt der Unternehmer bislang 122.500 €, danach dann 133.000 €, das sind 10.500 € mehr von dem Gewinn in Höhe von 1 Mio €. Keiner will gerne etwas von seinem Gewinn abgeben. Ich bin mir sicher, bei vielen Unternehmen fließt von dem Gewinn auch einiges in die Standortsicherung und -erweiterung zurück. Und genau das machen wir auch mit dem Geld. Wir sorgen dafür, dass die Mitarbeiter und Lieferanten auf guten Straßen unterwegs sind, dass die Mittelschule Schüler ausbildet, die als Praktikanten, später als Auszubildende und Fachkräfte in den Unternehmen tätig sind. Wir investieren das Geld auch, wenn noch etwas übrig ist, in die Attraktivität von Schongau mit einem tollen Vereinsleben, guten Schulen, Sport- und Freizeitangeboten. Die Mehreinnahmen werden im Sinne der Unternehmer ausgegeben, damit es auch in Zukunft genug Fachkräfte in Schongau gibt, die sich hier mit ihren Familien wohlfühlen.

    Wir haben auch gehört, dass es bislang ja noch immer gut gegangen ist und am Ende des Jahres genügend übrig war, um Anträge zu stellen, damit alle möglichen Projekte doch noch durchgeführt werden konnten. Das mag schon richtig sein, dass es in vielen Jahren so war, dass die Gewerbesteuereinnahmen am Ende des Jahres höher waren als zuvor angesetzt. Letztes Jahr bekamen wir den Ausgleich vom Staat zu 100% der Vorjahresdurchschnitte. Doch das war bis November nicht klar. Im Jahr 2019 waren 12,1 Mio € geplant, geworden sind es dann 9,6 Mio €. Wollen wir uns wirklich auf dieses Risiko einlassen?

    Ich persönlich denke, dass wir in der Zukunft alle – von der privaten Person, über die Unternehmen bis hin zu den Kommunen – anders denken und wirtschaften müssen. Dazu gehören auch andere Finanzierungsmodelle, wie z.B. Crowdfunding, wo man gemeinsam etwas finanziert und dann auch gemeinsam davon profitiert. Ich werde mich hier im Stadtrat dafür einsetzen, neue gemeinsame Wege zu suchen und zu finden, um Projekte umzusetzen, vor allem auch mit regionalen Unternehmen und hoffe, dass viele meiner Kolleginnen und Kollegen dabei mitgehen.

    Aber da sind wir noch nicht, heute müssen wir für 2021 und die Folgejahre entscheiden und ich wünsche mir, dass viele von uns das so sehen und bei unserem Antrag mitstimmen.“

  • Haushalt 2021 – Gewerbesteuer-Hebesatz

    Haushalt 2021 – Gewerbesteuer-Hebesatz

    Die ALS tritt seit Jahrzehnten für die Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes ein. Für das Jahr 2016 gelang es erstmals, für dieses Anliegen eine Mehrheit im Stadtrat zu finden. Der Hebesatz wurde auf 380 von Hundert angehoben, was der Stadt Schongau in diesem einen Jahr etwa 1 Million Euro an Mehreinnahmen brachte. Kurz nach dem Beschluss kippte die Mehrheit jedoch wieder in die andere Richtung und für das Jahr 2017 wurde der Hebesatz auf 350 v. H. gesenkt.
    Wie gut könnte die Stadt jetzt diese verschenkten Millionen gebrauchen.

    Aber, wer muss eigentlich Gewerbesteuer zahlen?

    Wer keinen Gewinn macht, zahlt auch keine Gewerbesteuer.
    Freiberufler, wie z. B. Ärzte, Architekten und Künstler zahlen keine Gewerbesteuer.
    Bei Einzelgewerbetreibenden und Personengesellschaften ist der Gewerbeertrag der Arbeitslohn für den Gewerbetreibenden. Deshalb wird hier vom Ertrag zunächst ein Freibetrag abgezogen, z. Zt. 24.500 Euro. Gewerbesteuer fällt dann nur für den Restbetrag an.

    Hinzu kommt die Regelung, dass ab 2020 bei einem Hebesatz von bis zu 400 v. H. (vorher 380 v. H.) die Gewerbesteuer, die an die Stadt gezahlt wurde, in voller Höhe bei der zu zahlenden Einkommensteuer wieder abgezogen wird.
    Für den Einzelunternehmer ist das folglich ein Plus-Minus-Null-Spiel. Für die Stadt Schongau ein deutlicher Gewinn.

    Bei Kapitalgesellschaften ist der Gewerbeertrag das Geld, das am Ende wirklich übrig bleibt. Alle die in der Firma arbeiten, vom Geschäftsführer bis zur Aushilfskraft, haben bereits ihren Arbeitslohn erhalten. Die Gewerbesteuer bei Kapitalgesellschaften wird deshalb direkt aus dem Gewerbeertrag errechnet.

    Wer Gewinn macht, muss einen Teil davon für das Gemeinwohl abgeben.
    Siehe auch Artikel 151 (1) der Verfassung des Freistaates Bayern:
    Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl, insbesondere der Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins für alle und der allmählichen Erhöhung der Lebenshaltung aller Volksschichten.“

    Zusammenfassung der Fakten

    • Gewerbesteuer zahlen nur die Unternehmen, die Gewinn machen
    • Wir sind vom Bund angehalten etwas für unsere Einnahmesituation zu tun und haben dazu im Konjunkturpaket den 400 % Hebesatz bekommen
    • D. h. Personengesellschaften können die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 400 % komplett mit der Einkommenssteuer verrechnen (Aussage eines Unternehmers: „Besser an die Stadt als an den Staat zahlen“)
    • Der Unterschied zwischen den Hebesätzen bewirkt, dass 1,05 % mehr Gewerbesteuer bezahlt werden muss
    • Mit den erhöhten Einnahmen sichern wir geringere Kreditaufnahmen bzw. die Durchführung von Projekten und die Zahlung von freiwilligen Leistungen wie z.B. an Vereine.

    Ein paar Zahlen dazu

  • Haushalt 2019: Gewerbesteuer bleibt zu niedrig

    Der Haushaushalt 2019 ist mit einer Mehrheit von 17 zu 4 Stimmen beschlossen worden. Abgelehnt haben den Haushalt die drei anwesenden ALS-Mitglieder Bettina Buresch, Sigi Müller, Gregor Schuppe sowie SPD-Rat Peter Huber. Der entscheidende Faktor für die Stadträte der Alternativen Liste, den Haushalt abzulehnen, war – wie schon beim Haushalt 2018 – die starre Haltung der anderen Fraktionen, die sich erneut und ohne Begründung gegen eine Verbesserung der Einnahmen aus der Gewerbesteuer aussprachen.

    In den vergangenen Jahren kam aus den Reihen der CSU der Vorwurf, es sei Absicht der ALS-Stadträte, aus „Gier die Unternehmen zu schröpfen“. Wir haben deshalb darauf hingewiesen, dass Konzerne, Holdings, GmbHs usw. in den letzten Jahrzehnten mehrfach steuerlich massiv entlastet wurden. Die von der ALS geforderte Anpassung, den Hebesatz der Gewerbesteuer auf 380 v. H. zu erhöhen und damit einen geringen Teil dieser Entlastungen wieder fürs Gemeinwohl zu generieren, haben viele andere Kommunen im Landkreis wie z.B. Weilheim, Peißenberg, Peiting, Hohenfurch, Burggen, Bernbeuren, Steingaden usw. längst beschlossen. Von einer irgendwie gearteten Gier kann also überhaupt nicht die Rede sein. Fast alle der genannten Orte hatten vorher zum Teil sogar wesentlich niedrigere Hebesätze (300, 310, 320 v.H.) als Schongau (350 v.H.). Dennoch hat eine breite Mehrheit im Stadtrat diese längst fällige Anpassung erneut abgelehnt und diesmal sogar signalisiert, dass darüber gar nicht mehr gesprochen werden sollte. Die ALS hat jedoch dieses Prozedere nicht akzeptiert und ihre Argumente vorgetragen. Sie wurden – wie mehrheitlich erwünscht – ohne Kommentar einfach zur Kenntnis genommen und ignoriert.
    Sigi Müller

    Bettina Buresch zum Haushalt: Es läuft erfreulicherweise super für die Schongauer Betriebe. Sie machen Riesengewinne. Wann wenn nicht jetzt ist der Zeitpunkt, die Gewerbesteuer, die ja nur auf Gewinne erhoben wird, anzupassen?
    Wir Stadträte haben die Pflicht, vorzusorgen: spare in der Zeit, dann hast du in der Not. Wenn es in der Wirtschaft wieder bergab geht, brauchen wir nicht mit einem höheren Hebesatz zu kommen.
    Wir haben laufend hohe Ausgaben. Manche drohen schon lange, viele kommen unvorhergesehen (Personal, Neuanschaffungen, Gutachten, …). Wirklich wichtige Investitionen, die auch den Betrieben zugute kommen.
    Die werden uns nicht wegen einer moderaten Hebesatzanpassung, die auch noch gut begründet ist, den Rücken kehren.
    Wir Stadträte müssen zum Wohle der Stadt vorausschauend handeln und dringend die Einnahmesituation verbessern.
    Einem Haushalt, der das vermissen lässt, kann ich nicht guten Gewissens zustimmen.

  • Haushalt 2018: Gewerbesteuer-Hebesatz bleibt auf 350 v. H.

    Die große Mehrheit – 17 Stadtratsmitglieder – ließ ein weiteres Mal die Chance verstreichen, der Stadt durch eine Erhöhung der Gewerbesteuer dringend benötigte höhere Einnahmen zu beschaffen.
    Nur 7 Ratsmitglieder, davon die ALS Fraktion mit 5 Stimmen, Peter Huber und Martin Schwarz (beide SPD) waren für die Erhöhung auf 380. Deshalb stimmte die ALS geschlossen gegen den Haushalt.
    Denn ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 v. H. ist aus unserer Sicht im Hinblick auf die laufenden Projekte – vor allem für den Neubau der Grundschule – die absolut notwendige Minimallösung auf der Einnahmenseite.

    Rückblick:
    Im Jahr 2016 stimmte eine knappe Mehrheit (12:11) für eine Hebesatz-Erhöhung von 340 auf 380 zum Wohle der Stadt und nutzte damit den aufgezeigten Handlungsspielraum. Diese Entscheidung führte zu Mehreinnahmen von rund 1 Million Euro.
    Aufgrund des Unmuts einiger betroffener Firmen erklärte der Stadtrat im Herbst 2016 – wiederum mit knapper Mehrheit – die Absicht, den Hebesatz ab 2017 auf 350 v. H. zu senken. Der ALS-Fraktion wurde nahegelegt, diesen Antrag auf Erhöhung bis zum Ende dieser Amtsperiode nicht mehr zu stellen. Dieses Ansinnen verstößt absolut gegen unser Demokratieverständnis.

    Haushaltssitzung, Februar 2018
    Den Antrag auf Erhöhung der Gewerbesteuer stellte diesmal Stadtrat Peter Huber (SPD). Die ALS unterstützte ihn und trug dazu folgende Argumente vor:

    • Wer weiterhin für den Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 v. H. stimmt, verzichtet bis zum Ende dieser Amtsperiode 2020 auf mehrere Millionen Euro;
    • nimmt der Stadt die Möglichkeit, zukünftig dringend benötigte, hoch qualifizierte und damit gut bezahlte Mitarbeiter zu finden;
    • stimmt gegen die langfristigen Interessen der hiesigen Betriebe, die auf ein möglichst attraktives Schongau angewiesen sind, damit qualifizierte Mitarbeiter gerne in unserer Region wohnen und arbeiten möchten;
    • ignoriert die vom Städte- und Gemeindetag aufgezeigten Handlungsspielräume und schadet damit der Stadt Schongau.

    Jetzt im Jahr 2018 wollten nur noch 7 von vormals 12 Ratsmitglieder die dringend notwendige Verbesserung der Einnahmen fürs Gemeinwohl. Wie es zu diesem Sinneswandel kam, ist für uns nicht nachvollziehbar und wurde in der Haushaltssitzung von keinem Ratsmitglied thematisiert.

    Anmerkungen:
    „Eine Festsetzung des Gewerbesteuer-Hebesatzes bei 380 v. H. entlastet gerade auch kleine und mittlere Personenunternehmen.“
    „Durch die Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Steuerbelastung auf Unternehmensebene in Deutschland erheblich gesenkt.“ … „Nettoentlastung von bis zu 10 Milliarden Euro.“
    Quelle: Bayerischer Gemeindetag 8/2009
    Diese von der ALS angesprochene Milliarden-Einsparung war für die anderen Räte überhaupt kein Thema und wurde einfach ignoriert.

    Fazit:
    Wir halten die Entscheidung, zugunsten großer Unternehmen auf Millionenbeträge zu verzichten, für grundfalsch und verantwortungslos.
    Früher gab es mal eine städtische Musikschule, eine Stadtbücherei und ein Stadtmuseum. Seit mehreren Amtsperioden schafft es die Stadt Schongau nicht mehr, diese Einrichtungen – so wie früher – selbst zu betreiben und muss froh sein, wenn diese mit ehrenamtlicher Arbeit erhalten werden können.
    Deshalb werden wir auch weiterhin dafür kämpfen, dass die hiesigen Unternehmen in Zukunft wieder stärker zur Finanzierung städtischer Aufgaben – also fürs Gemeinwohl – beitragen.
    Nina Konstantin, Fraktionsvorsitzende der Alternativen Liste

  • Rolle rückwärts bei der Gewerbesteuer: Die durch Steuerreformen massiv entlasteten Unternehmen werden geschont

    Aufgrund der angespannten Haushaltslage können einige Projekte nicht im Haushaltsjahr 2017 und auch nicht in den folgenden Finanzplanungsjahren berücksichtigt werden, wie z. B. Sanierung Mittelschulgebäude, Sanierung Leichenhaus im Stadtfriedhof, Sanierung der Rutsche sowie Gebäudeteil im Hallenfreibad »Plantsch«, Sanierung Heiliggeist-Kirche, Eisstadion, Aufstiegshilfe zur Altstadt, Straßenbaumaßnahmen.
    Der Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 v. H. wäre aus unserer Sicht im Hinblick auf die laufenden Projekte – u. a. für die Sanierung der Grundschule und den Neubau »Haus für Kinder« – die absolut notwendige Minimallösung auf der Einnahmenseite gewesen und hätte die massive Entlastung der Konzerne durch die Unternehmensteuerreform 2008 nur geringfügig reduziert.
    Dass die gesamte CSU-Fraktion dieses Jahr dem Haushalt zugestimmt hat, ist schwierig zu begreifen. Letztes Jahr waren noch die zu hohen Personalkosten für die CSU eines der Argumente, den Haushalt 2016 abzulehnen. Die Personalkosten werden aber in den kommenden Jahren bestimmt nicht weniger. Dennoch wurden die Einnahmen aus der Gewerbesteuer mehrheitlich um 30 Prozentpunkte von 380 auf 350 v. H. gesenkt. Da diese Rolle rückwärts für uns überhaupt nicht nachvollziehbar ist, hat die Fraktion der Alternativen Liste dem Haushalt 2017 nicht zugestimmt.
    Wer für einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 v. H. stimmt,
    – verzichtet bis zum Ende der Amtsperiode 2020 auf mehrere Millionen Euro.
    – nimmt der Stadt die Möglichkeit, zukünftig dringend benötigte, hoch-qualifizierte und damit hoch-bezahlte Mitarbeiter zu finden.
    – stimmt gegen die langfristigen Interessen der hiesigen Betriebe, die auf ein möglichst attraktives Schongau angewiesen sein werden, um qualifizierte Mitarbeiter hier in die Provinz zu bekommen.
    – handelt gegen den Geist der Bayerischen Verfassung (z. B. Art. 151, »Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl«, Art. 158: »Eigentum verpflichtet gegenüber der Allgemeinheit«)
    – ignoriert die vom Städte- und Gemeindetag aufgezeigten Handlungsspielräume und schadet damit der Stadt Schongau.

    Weitere Erläuterungen
    Eine Anpassung des Hebesatzes von 340 auf 380 Prozentpunkte hätte nach der letzten Unternehmensteuerreform von 2008 die steuerliche Gesamtentlastung für Kapitalgesellschaften nicht wesentlich beeinflusst: Für die Schongauer Kapitalgesellschaften hätte sich die Entlastung (!) von 9,34 Prozent lediglich auf 9,00 Prozent verringert.
    Der Schaden für die Stadt ist aber erheblich und beträgt bis zum Ende der Amtszeit mehrere Millionen Euro.
    Zur Entlastungswirkung bei Personenunternehmen noch zwei Zitate:
    „Die Entlastungswirkung für Personenunternehmen ist bei einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 v. H. am größten.“
    „Eine Festsetzung des Gewerbesteuer-Hebesatzes bei 380 v. H. entlastet gerade auch kleine und mittlere Personenunternehmen.“ Quelle: Bayerischer Gemeindetag 8/2009

  • Seltsames Demokratieverständnis: Bürgermeister hofiert Kapitalgesellschaften

    Im nächsten Haushaltsjahr will der Bürgermeister mit CSU und UWV den neuen Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 wieder auf 350 v. H. reduzieren – die Forderung der Hirschvogel-Holding, die Anhebung des Hebesatzes „zu revidieren“ ist damit erfüllt.
    Die Anhebung des Gewerbesteuer-Hebesatzes auf 380 v. H. im Februar 2016 wurde mit denkbar knapper Mehrheit (12 zu 11 Stimmen) beschlossen. Obwohl der Antrag dazu alljährlich von der ALS kommt – und in diesem Jahr angesichts der Haushaltslage mit noch mehr Berechtigung – gab sich die unterlegene Fraktion überrumpelt und empört. Bürgermeister Sluyterman – wie so oft der CSU näher als seiner eigenen Partei – sah sich außerstande, die Entscheidung so stehen zu lassen:
    Mit einem »Entschuldigungsschreiben« an alle Betriebe weckte er ganz offensichtlich die Hoffnung, man könne da noch »nachbessern«. Prompt erreichte ihn wenig später ein Brief, in dem die Firma Hirschvogel ganz unverblümt den Stadtrat aufforderte, seinen Beschluss zu revidieren. Statt den Versuch, souveräne, aus Verantwortung für die Stadt getroffene Entscheidungen nachträglich im Sinne von Firmeninteressen abzuändern, in aller Deutlichkeit zurückzuweisen, befleißigte das Stadtoberhaupt sich nun, Fraktionsvorsitzende und Vertreter betroffener Kapitalgesellschaften unter Ausschluss der Öffentlichkeit an einen »runden Tisch« zu bringen. Dort wurde von der Hirschvogel-Holding weiterer Druck aufgebaut, indem sie eine anstehende Investition in den Standort Schongau von einer Rücknahme der Steuererhöhung abhängig machte.
    Eben diese Firma hatte im Übrigen etwa zum Zeitpunkt der Haushaltsdebatten noch öffentlich verkündet, dass ihr Jahresgewinn „eine weitere Schallmauer durchbrechen“ werde. Ihr größtes Problem sei indes der für Erweiterung ihrer Produktionsstätte begrenzte Platz in Schongau sowie qualifiziertes Personal in die Stadt zu locken – ein Grund mehr eigentlich, den Stadtrat in seinem Bemühen zu unterstützen, durch Einnahmen aus der Gewerbesteuer, die ja auf Gewinn erhoben wird, über ausreichende Haushaltsmittel für Schulen, Kindergärten und die Attraktivierung der Stadt verfügen zu können.
    Anstatt die nötigen Mehreinnahmen zu begrüßen, wurde die CSU im Einklang mit Sluyterman nicht müde, den durch den neuen Hebesatz angeblich drohenden wirtschaftlichen Ruin heraufzubeschwören. Sie stellte schließlich den Antrag, der Rat möge bekunden, zukünftig auf 350 v. H. zurückgehen zu wollen, um den Kapitalgesellschaften Planungssicherheit zu bieten. Damit nimmt man zugunsten der Holding billigend in Kauf, dass die Stadt nach aktuellem Stand künftig auf zirka 700 000 Euro jährlich verzichtet. Für diesen Antrag stimmten allerdings nur 13 Ratsmitglieder, 10 waren dagegen, und damit nur eine ähnlich knappe Mehrheit wie beim Beschluss zur Anhebung im Februar. Dennoch sollte diese erneute „Kurskorrektur“ im Gegensatz dazu laut Bürgermeister nun „wirklich bindend“ sein.
    Eine knappe Mehrheit ist also einmal heikel und inakzeptabel, das andere Mal unbedingt bindend! Das ist genauso willkürlich wie die Bereitschaft, einer von einem Beschluss betroffenen Gruppe, hier den Kapitalgesellschaften, ein »Vetorecht« einzuräumen, anderen, wie z. B. Eltern bei Erhöhung der Kindergartengebühren, aber nicht.
    Bettina Buresch