Schlagwort: Stadtrat

  • Stadtbus bleibt samstags kostenfrei

    Stadtbus bleibt samstags kostenfrei

    In seiner letzten Sitzung hat der Stadtrat beschlossen, dass der Stadtbus am Samstag weiterhin kostenlos genutzt werden kann.

    Die ALS stellte zu Beginn der Sitzung den Antrag, dieses Thema öffentlich zu behandeln. Aufgrund von Vertragsangelegenheiten musste der Tagesordnungspunkt jedoch – wie vorgesehen – nichtöffentlich abgestimmt werden. Im Anschluss wurde das Ergebnis der Öffentlichkeit mitgeteilt.

    Auch die Fahrt morgens zum ersten Zug um 5.30 Uhr bleibt in Kooperation mit dem RVO bestehen.

    Nina Konstantin

  • Endlich ein Recht auf Informationen!

    Der Schongauer Stadtrat hat eine neue Geschäftsordnung

    Wie zu Beginn jeder Amtsperiode gab sich der Schongauer Stadtrat eine neue Geschäftsordnung. Außer zahlreichen rein redaktionellen Änderungen gab es auch inhaltliche Änderungen. Neben einer Verlängerung der Ladungsfrist sorgte vor allem ein Antrag der ALS auf Zugang zu wichtigen Informationen für die Stadträte.
    Bisher war es nämlich so, dass Stadträte der Stadt Schongau kein verbrieftes Recht hatten, Dokumente und Informationen der Verwaltung einzusehen. Im Einzelfall wurden diese Informationen zwar zur Verfügung gestellt, dies jedoch aus reinem Goodwill der Stadtverwaltung. Man muss sich das mal klar vor Augen führen: Die Stadträte mussten über Sachverhalte entscheiden, ohne im Extremfall die erforderlichen Hintergrundinformationen zu kennen. Diesen untragbaren Zustand wollte die ALS mit der neuen Geschäftsordnung beenden.
    Der letzte von mehreren Versuchen dies zu ändern, wurde vom alten Stadtrat vor 6 Jahren mit klarer Mehrheit abgelehnt. Auch das muss man sich noch mal klarmachen: Die große Mehrheit der Stadträte stimmte dagegen, wichtige Informationen bekommen zu können!

    In der Sitzung am 7. Juli 2020 trug Nina Konstantin den Antrag der ALS vor. Aus der Abhängigkeit vom guten Willen der Verwaltung solle endlich ein verbrieftes Recht werden. Für die CSU meinte Michael Eberle, er stehe voll hinter dem Antrag der ALS. Wenn der Stadtrat die Entscheidungen treffe, müsse er auch jederzeit Zugang zu allen Informationen haben.
    Dr. Friedrich Zeller (SPD, ehemaliger Chef der Schongauer Verwaltung) entgegnete, aus diesem Recht auf Information könne schnell eine gefühlte Pflicht dazu entstehen. Er appelliert an die Räte, den Antrag abzulehnen. Wer habe schon das Fachwissen und die Zeit, sich die nötigen Informationen zu besorgen?
    Gregor Schuppe (ALS) erwiderte, dass jeder Stadtrat, der auf ein Recht zur Information bewusst verzichte, ein sehr eigentümliches Verständnis seines Mandats habe. Er rief zur Zustimmung auf.

    In der Abstimmung stimmten der Bürgermeister und drei Räte der SPD (Zeller, Schwarz, Majaru) gegen das Recht auf Information. Die zwanzig weiteren anwesenden Stadträte stimmten für den Antrag der ALS.
    Damit können sich die Schongauer Stadträte nun erstmals alle Informationen beschaffen, die sie als Grundlage ihrer Entscheidungen brauchen.

    Aus Sicht der ALS ist das ein großer Sieg für die von so vielen vor der Wahl beschworene Transparenz. Ein Nebenaspekt ist sicher auch, dass die Mitarbeiter der Verwaltung nun in dem Wissen arbeiten, dass ihre Dokumente jederzeit von den Stadträten eingesehen werden können.

    Die ALS ist nun bereits in Gesprächen, um noch einen Schritt weiterzugehen: Die Einführung einer Informationsfreiheitssatzung gäbe jedem Schongauer Bürger das Recht, ohne Angaben von Gründen Unterlagen der Verwaltung einzusehen. Ob Schongau schon so weit ist?

    Gregor Schuppe

  • Dauerbrenner Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs)

    Innerhalb der letzten 15 Jahre stand der Erlass einer Strabs im Stadtrat Schongau immer wieder auf der Tagesordnung. Bisher hat sich eine Mehrheit der Stadträte dagegen ausgesprochen. So lehnte z.B. am 22. April 2002 der Stadtrat mit 18 : 5 Stimmen die Einführung ab. Noch am 2. Dezember 2014 war das Abstimmungsergebnis immerhin 16 : 7 dagegen – und das, obwohl den Stadträten mit persönlicher Haftung gedroht wurde.
    Die 5 Stadträte der ALS stimmten allesamt gegen die Einführung der Straßenausbeitragssatzung (Strabs).

    Die Gründe damals waren u. a.:

    1. Wir lassen uns auch von der Drohung, persönlich rechtlich belangt zu werden, nicht dazu zwingen, gegen unsere innerste Überzeugung zu stimmen. Ist das noch Demokratie, wenn ein „Nein“ strafrechtliche Konsequenzen hat?
    2. Die Strabs ist ungerecht, weil Straßen Allgemeineigentum sind und eben nicht nur dem Anwohner individuelle Vorteile bringen.
    3. Die Strabs ist ungerecht, weil die Anwohner nicht über die Art und den Umfang der – dann von ihnen mitfinanzierten – Baumaßnahme mitentscheiden dürfen.
    4. Die Strabs ist unsinnig, weil sie enormen bürokratischen Aufwand und nur geringe Einnahmen bringt.
    5. Die Strabs ist unsozial, da sie betroffene Anwohner mit massivsten Kosten überziehen kann (bis zu 50.000 €!).
    6. Die Strabs wäre in Schongau kein Thema, wäre der Stadtrat der Jahrzehnte alten ALS-Forderung nach Erhöhung der Gewerbesteuer gefolgt.
    7. Die Strabs ist ungerecht, da sie die Nutzung der Straßen durch die betroffenen Anwohner nicht berücksichtigt. Auch wer z. B. kein Auto hat, muss für „seine“ Straße bezahlen, ohne sie jemals abgenutzt zu haben.

    Dann kam Hoffnung auf

    Straßenausbaubeitragssatzung: Jetzt kommt etwas in Bewegung
    Am Dienstag, 9. Dezember 2014 wurde in München beschlossen, dass die Straßenausbaubeitragssatzung zum Ende des Jahres abgeschafft wird. Bereits am 8. Dezember war einem Artikel im Münchner Merkur zu entnehmen, dass diese Satzung der Stadt außer Ärger so gut wie nichts gebracht hat. So standen z. B. im Jahr 2013 den Einnahmen in Höhe von 228.000 € sogar Ausgaben für den Verwaltungsaufwand in Höhe von 300.000 € gegenüber.
    Aber inzwischen ist klar, dass die Verwaltungsgerichte die Stadt München als (nicht vergleichbare) Ausnahme zulassen und andere Orte nach wie vor dazu gezwungen werden sollen, ihre Bürger abzukassieren.
    Auch die vom Landtag beschlossene Änderung des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes bringt keine grundlegenden Verbesserungen.

    Quer durch alle Parteien war eine große Mehrheit gegen eine Entscheidungsfreiheit (Kann-Bestimmung) der Städte und Gemeinden bei der Einführung und/oder Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung. Diese Lösung wurde von vielen Landtagsabgeordneten als ungerecht empfunden. Auch die „Muss-Bestimmung“ hätte vielen Abgeordneten gefallen. Beibehalten wurde die bisher schon geltende „Soll-Bestimmung“. Sie ist kein offizielles „Muss“, aber die nötigen Voraussetzungen für ein erlaubtes „Nein zur Strabs“ erfüllt fast keine Kommune. Und der „Schwarze Peter“ bleibt nach wie vor bei den Stadt- und Gemeinderäten und der Landtag ist fein raus.
    Redebeiträge und Abstimmungsverhalten finden Sie hier.

    Und nun möchte das Landratsamt endgültig seiner Aufgabe als Rechtsaufsichtsbehörde nachkommen, d. h. das Amt will alle Landkreisgemeinden zwingen, eine Strabs einzuführen, und hat die Drohgebärden gegenüber der Stadt Schongau nochmals verschärft.