In der Stadtratssitzung vom 8. Dezember 2020 wurde diese Frage aufgrund eines Antrags eines Stadtratsmitglieds diskutiert. Im Antrag wurde folgender Beschluss vorgeschlagen:
- Schnellstmöglich einen Stadt- und Wirtschaftsförderer*in einzustellen,
- die Stelle aus dem Stellenplan 2020 in die den Stellenplan 2021 und Folgejahre zu übernehmen,
- die Mittel im Haushaltsplan 2021 und Folgejahre bereitzustellen und
- das konkrete Aufgabenprofil durch ein Arbeitsgruppe herauszuarbeiten.
Die bisherigen Fakten dazu sind:
Der vorherige Stadtrat hatte schon im Zuge des ISEKs (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) beschlossen, diese Stelle wieder zu besetzen, und dies sogar mit hoher Priorität.
Bislang gab es drei Personen, die diesen Posten innehatten. Die Erfahrungen dazu waren sehr unterschiedlich.
Die Finanzlage der Stadt durch die wirtschaftliche Situation in Zeiten von Corona erfordert eine sehr überlegte Vorgehensweise, welche Projekte wann durchgeführt werden sollen.
In der Stadtratsdiskussion wurden auch alle diese Themen angesprochen.
Unser Vorschlag für eine etwas geänderte Vorgehensweise war, zuerst genau zu analysieren, welche Aufgaben für dieses Stellenprofil in Schongau Sinn machen und die Position erst danach in den Stellen- und Haushaltsplan einzustellen. Deshalb haben wir auch dem ursprünglichen Antrag so nicht zugestimmt.
Nicht nur die schwierigen finanziellen Zeiten sondern auch die Erfahrungen mit den früheren Besetzungen der Stelle sollten unserer Meinung nach zu einer anderen Vorgehensweise führen. Speziell Projekte zur Tourismus- oder Wirtschaftsförderung sollten in Zukunft mehr nach der Wirkung der eingesetzten Investition – dem Return-on-Investment – beurteilt werden.
Wir bleiben da dran!
Daniela Puzzovio