Kategorie: Allgemein

  • Akteneinsichtsrecht für Stadtratsmitglieder

    Akteneinsichtsrecht für Stadtratsmitglieder

    Die Bayerische Gemeindeordnung (GO) regelt Aufbau, Struktur, Zuständigkeit sowie Rechte und Pflichten der kommunalen Organe sowie der einzelnen Mandatsträger. Ferner finden sich darin die gesetzlichen Regelungen zur Verwaltung der Gebietskörperschaften sowie zum Geschäftsgang in den kommunalen Gremien. In Artikel 45 GO ist u. a. festgelegt: (1) Der Gemeinderat gibt sich eine Geschäftsordnung.

    Der neu gewählte Schongauer Stadtrat hatte den Erlass der Geschäftsordnung am 7. Juli 2020 auf der Tagesordnung und stimmte in dieser Sitzung mehrheitlich (20:3) dem Antrag der ALS zu, das Akteneinsichtsrecht in §3 Abs. 5 der Geschäftsordnung folgendermaßen zu regeln:

    Stadtratsmitglieder haben ein Recht auf Akteneinsicht. Zur Vorbereitung von Tagesordnungspunkten der nächsten Sitzung erhält jedes Stadtratsmitglied nach vorheriger Terminvereinbarung das Recht zur Einsicht in die Unterlagen, sofern Gründe der Geheimhaltung nicht entgegenstehen.“

    Nach Auffassung der Verwaltung verstieß dieser Beschluss gegen Art. 30 Abs. 3 der Gemeindeordnung. Bürgermeister Sluyterman wies darauf hin, dass er den Beschluss gemäß Art. 59 Abs. 2 der Gemeindeordnung beanstanden und ihn der Rechtsaufsicht zur Prüfung vorlegen werde.

    Mit Schreiben vom 20.07.2020 gab die Rechtsaufsicht ihre Stellungnahme ab und bestätigte, dass in der Gemeindeordnung kein allgemeines Akteneinsichtsrecht für Stadträte geregelt sei, aber: „In der Geschäftsordnung kann ein Akteneinsichtsrecht zu Gunsten einzelner Stadtratsmitglieder zur Sitzungsvorbereitung eingeräumt werden sofern Geheimhaltungsgründe nicht entgegenstehen. Die Vorschrift des §3 Abs 5 Satz 2 der Geschäftsordnung ist daher zulässig. Wir empfehlen jedoch das Wort »Unterlagen« durch »entscheidungserhebliche Unterlagen« zu konkretisieren, entsprechend der Mustergeschäftsordnung des Bayer. Gemeindetages.“

    Zur Erklärung:
    Die Mustergeschäftsordnung des Bayer. Gemeindetages ist nur als Hilfestellung bei der Erstellung einer Geschäftsordnung gedacht: „Selbstverständlich steht es jedem Gemeinderat frei, auch eigenständige Regelungen vorzusehen, solange dabei die Vorgaben der Ge-meindeordnung und der Rechtsprechung hierzu beachtet werden“, heißt es im Vorwort einer Mustersatzung.

    Obwohl die Rechtsaufsicht keine Rechtswidrigkeit feststellte und lediglich eine Konkretisierung empfahl, wurde in der Stadtratssitzung am 15. September die Beschlussfassung vom 07.07.2020 mit knapper Mehrheit (13:11 Stimmen) aufgehoben. Schade! Damit war das Recht auf ein allgemeines Akteneinsichtsrecht jedes einzelnen Stadtratsmitglieds leider wieder abgeschafft.

    Für Diskussion sorgte dann noch das Wort »entscheidungserheblich«.
    „Wer definiert, was entscheidungserheblich ist?“ Diese Frage stellte Nina Konstantin und plädierte dafür, diese Einschränkung wegzulassen, da es sich ja lediglich um eine Empfehlung der Rechtsaufsicht gehandelt habe.
    Gregor Schuppe fügte noch hinzu, die Formulierung ohne »entscheidungserheblich« habe nichts mit Misstrauen zu tun, meinte jedoch: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!“

    Einstimmig sprach sich der Stadtrat schließlich dafür aus, dieses Wort wegzulassen und die Formulierung wie folgt in die Geschäftsordnung aufzunehmen.

    Stadtratsmitglieder, die eine Tätigkeit nach Absatz 3 und 4 ausüben haben ein Recht auf Akteneinsicht innerhalb ihres Aufgabenbereichs. (Anmerkung: Damit sind die verschiedenen Referenten gemeint) Zur Vorbereitung von Tagesordnungspunkten der nächsten Sitzung erhält jedes Stadtratsmitglied das Recht zur Einsicht in Unterlagen, sofern Gründe der Geheimhaltung nicht entgegenstehen. Im Übrigen haben Stadtratsmitglieder ein Recht auf Akteneinsicht, wenn sie vom Stadtrat durch Beschluss mit der Einsichtnahme beauftragt werde. Das Verlangen zur Akteneinsicht ist gegenüber dem ersten Bürgermeister geltend zu machen.“

    Laut Verwaltung muss diese Formulierung allerdings nochmals der Rechtsaufsicht vorgelegt werden.

    Nina Konstantin

    Hierzu auch ein Leitsatz aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts München:
    VG München, Urteil v. 12.12.2018 – M 7 K 18.452

    Titel: Zum Akteneinsichtsrecht eines einzelnen Gemeinderatsmitglied
    Normenketten: BayGO Art. 45, Art. 46, Art. 48 Abs. 1 S. 1, Art. 102 Abs. 4, Art. 103 Abs. 1, Art. 106 Abs. 1

    Geschäftsordnung Gemeinderat § 3 Abs. 5
    Die Geschäftsordnung des Gemeinderats kann dem Gemeinderat oder einzelnen Gemeinderatsmitgliedern weitergehende als in der Gemeindeordnung zugewiesene individuelle Informationszugangsrechte einräumen, sofern dadurch nicht die in Art. 37 BayGO festgelegten gesetzlichen Befugnisse des ersten Bürgermeisters eingeschränkt werden.

  • Gegen Müllverbrennung im Heizkraftwerk Altenstadt

    ALS-Bunte Liste für Schongau tritt dem Aktionsbündnis bei

    Am 4. August 2020 haben sich in Peiting zahlreiche Gruppierungen zur Gründung eines Aktionsbündnisses gegen die geplante Müllverbrennungsanlage Altenstadt zusammengefunden. Dieses breite Bündnis aus Parteien, Verbänden und Bürgerinitiativen hat sich zum Ziel gesetzt, mit allen legalen Mitteln die Pläne der Firma Heizkraftwerk Altenstadt GmbH & CO KG zu verhindern, künftig auch sogenannte Ersatzbrennstoffe (z. B. Teppichreste, Textilien, Kunststoffe) aus häuslichen oder gewerblichen Abfällen einzusetzen. Zusätzliche schädliche Einwirkungen der Anlage auf Mensch und Natur sind nicht akzeptabel.

    Folgende Forderungen wurden auf der Gründungsversammlung beschlossen:

    1. An die Regierung von Oberbayern als Genehmigungsbehörde:

    • keine Genehmigung von Ersatzbrennstoffen

    Sollte das Genehmigungsverfahren nicht abgebrochen werden, dann fordern wir:

    • Genehmigungsverfahren nach BImSchV als Neuanlage
    • zumindest aber öffentliches Genehmigungsverfahren mit Erörterungstermin und Einwendungsmöglichkeiten auch für die Bürgerinnen und Bürger und kein beschleunigtes, nichtöffentliches Verfahren, wie derzeit betrieben.

    2. An die Firma Heizkraftwerk Altenstadt GmbH & Co KG:

    • Herstellung von Transparenz über die geplante Müllverbrennungsanlage durch Information der betroffenen Bevölkerung
    • Überprüfung durch unabhängige Gutachter
    • Offenlegung von Luftschadstoffen in Zusammensetzung und zu erwartenden Massenströmen
    • Informationen über Menge, Zusammensetzung und Entsorgung der zu erwartenden Stäube, Aschen, Schlacken und Abwässer aus der Verbrennungsanlage
    • Herkunft der Brennstoffe und zu erwartendes zusätzliches Verkehrsaufkommen

    Aktueller Stand der Mitglieder:

    ALS-Bunte Liste für Schongau – AUFWIND e. V. – Bündnis 90/Die Grünen (Kreisverband WM-Sog ) – Bund Naturschutz (Kreisverband WM-Sog) – DAS BESSERE MÜLLKONZEPT e. V. – DIE LINKE (Kreisverband Oberland) – Extinction Rebellion Deutschland – Freie Wähler (Kreistagsfraktion WM-Sog) – Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW (Kreisverband WM-Sog/GAP) – ÖDP (Kreisverband WM-Sog) – Parents for Future (Ortsgruppe Schongauerland) – SPD (Kreistagsfraktion WM-Sog + Ortsverein Peiting) – Umweltinitiative Pfaffenwinkel e. V. – Unabhängige Peitinger – Die Unabhängigen

    Peter Erhard (Vorsitzender der Kreistagsfraktion CSU/FDP/BP + Bürgermeister von Böbing),
    Natalia Gantner (Mitglied bei Fridays-for-Future)

    Zahlreiche weitere Organisationen haben bereits in Aussicht gestellt, nach Abstimmung in ihren Gremien dem Bündnis beizutreten.

    Auch die Bio-Bauernfamilien Jocher, Reßle, Wäsle und Wühr aus Schongau haben sich angeschlossen und möchten Beschlüsse bei ihren Bio-Verbänden (Bioland und Demeter) zum Beitritt in die Aktionsgemeinschaft herbeiführen.

    Als Sprecher/innen wurden folgende Personen gewählt:

    Hans Schütz (Umweltinitiative Pfaffenwinkel e. V.)

    Markus Keller (Bund Naturschutz)

    Natalia Gantner (Mitglied bei Fridays-for-Future)

  • Stadtrat bestätigt neue Referenten

    Die neuen Referentenpositionen bekommen Gesichter

    Der Antrag auf zusätzliche Referenten in Schongau wurde im Juni und Juli vom Stadtrat ausgiebig diskutiert. Statt der vorgeschlagenen fünf Positionen, einigte der Stadtrat sich in der Sitzung am 10. Juli auf drei neue Referentenposten. Die Aufgabe der Referenten ist es, als Ansprechpartner für die Bürger und als Bindeglied zur Verwaltung zu dienen.

    Nun galt es diese Positionen zu besetzen. Alle Fraktionen haben in der Vorbereitung für die Sitzung am 21. Juli überlegt, ob es in ihren Reihen eine passende Besetzung für den Referenten sowie den Stellvertreter gibt. Passend bedeutet in diesem Fall, dass die Person ein inhaltliches Interesse an der Aufgabe hat, evtl. schon über Kontakte zu den Beteiligten verfügen sollte und nicht zuletzt auch die persönlichen Kapazitäten für das zusätzliche Amt mitbringen kann.

    In der ALS konnten wir Gregor Schuppe als Stellvertreter für Teresa Subiabre-Haseitl, die als Referentin für Integration & Soziales genannt wurde, vorschlagen. Durch seine berufliche Nähe als Lehrer zu vielen Familien aller Kulturkreise in Schongau, seinem Engagement im Sport und seiner vermittelnden Art ist er bestens geeignet für diese Aufgabe und übernimmt sie auch gerne.

    Für den Bereich Kultur und Tourismus wurden Kornelia Funke (als Referentin) und Stefan Konrad (als Stellvertreter) vorgeschlagen. Die Kandidaten für die Referentenstelle Vereine und Sport waren Hans Rehbehn (als Referent) und Michael Eberle (als Stellvertreter).

    Alle vorgeschlagenen Personen wurden einstimmig vom Stadtrat bestätigt und übernehmen ab sofort ihre neuen Aufgaben. Einig waren sich alle darüber, dass bei diesen umfangreichen Bereichen, die Stellvertreter von Beginn an gemeinsam mit den Referenten im Einsatz sein werden.

    Daniela Puzzovio

  • Endlich ein Recht auf Informationen!

    Der Schongauer Stadtrat hat eine neue Geschäftsordnung

    Wie zu Beginn jeder Amtsperiode gab sich der Schongauer Stadtrat eine neue Geschäftsordnung. Außer zahlreichen rein redaktionellen Änderungen gab es auch inhaltliche Änderungen. Neben einer Verlängerung der Ladungsfrist sorgte vor allem ein Antrag der ALS auf Zugang zu wichtigen Informationen für die Stadträte.
    Bisher war es nämlich so, dass Stadträte der Stadt Schongau kein verbrieftes Recht hatten, Dokumente und Informationen der Verwaltung einzusehen. Im Einzelfall wurden diese Informationen zwar zur Verfügung gestellt, dies jedoch aus reinem Goodwill der Stadtverwaltung. Man muss sich das mal klar vor Augen führen: Die Stadträte mussten über Sachverhalte entscheiden, ohne im Extremfall die erforderlichen Hintergrundinformationen zu kennen. Diesen untragbaren Zustand wollte die ALS mit der neuen Geschäftsordnung beenden.
    Der letzte von mehreren Versuchen dies zu ändern, wurde vom alten Stadtrat vor 6 Jahren mit klarer Mehrheit abgelehnt. Auch das muss man sich noch mal klarmachen: Die große Mehrheit der Stadträte stimmte dagegen, wichtige Informationen bekommen zu können!

    In der Sitzung am 7. Juli 2020 trug Nina Konstantin den Antrag der ALS vor. Aus der Abhängigkeit vom guten Willen der Verwaltung solle endlich ein verbrieftes Recht werden. Für die CSU meinte Michael Eberle, er stehe voll hinter dem Antrag der ALS. Wenn der Stadtrat die Entscheidungen treffe, müsse er auch jederzeit Zugang zu allen Informationen haben.
    Dr. Friedrich Zeller (SPD, ehemaliger Chef der Schongauer Verwaltung) entgegnete, aus diesem Recht auf Information könne schnell eine gefühlte Pflicht dazu entstehen. Er appelliert an die Räte, den Antrag abzulehnen. Wer habe schon das Fachwissen und die Zeit, sich die nötigen Informationen zu besorgen?
    Gregor Schuppe (ALS) erwiderte, dass jeder Stadtrat, der auf ein Recht zur Information bewusst verzichte, ein sehr eigentümliches Verständnis seines Mandats habe. Er rief zur Zustimmung auf.

    In der Abstimmung stimmten der Bürgermeister und drei Räte der SPD (Zeller, Schwarz, Majaru) gegen das Recht auf Information. Die zwanzig weiteren anwesenden Stadträte stimmten für den Antrag der ALS.
    Damit können sich die Schongauer Stadträte nun erstmals alle Informationen beschaffen, die sie als Grundlage ihrer Entscheidungen brauchen.

    Aus Sicht der ALS ist das ein großer Sieg für die von so vielen vor der Wahl beschworene Transparenz. Ein Nebenaspekt ist sicher auch, dass die Mitarbeiter der Verwaltung nun in dem Wissen arbeiten, dass ihre Dokumente jederzeit von den Stadträten eingesehen werden können.

    Die ALS ist nun bereits in Gesprächen, um noch einen Schritt weiterzugehen: Die Einführung einer Informationsfreiheitssatzung gäbe jedem Schongauer Bürger das Recht, ohne Angaben von Gründen Unterlagen der Verwaltung einzusehen. Ob Schongau schon so weit ist?

    Gregor Schuppe

  • Stadtrat lehnt Antrag auf Fußgängerzonen-Öffnung einstimmig ab

    Stadtrat lehnt Antrag auf Fußgängerzonen-Öffnung einstimmig ab

    Erst im Herbst 2019 wurde ein Antrag der Werbegemeinschaft zur halbseitigen saisonalen Öffnung diskutiert und abgelehnt. Umso mehr erstaunt war die ALS-Fraktion über folgende Bitte:

    Herr Repper und Herr Völk forderten durch eine Eingabe an den Stadtrat die sofortige Aufhebung der „lächerlichsten Fußgängerzone Oberbayerns“. U. a. mit der Begründung: „Corona habe mehr als deutlich gezeigt, wie wichtig und unverzichtbar Drive-in-Lösungen und direkte Kundenparkplätze und Anfahrtsmöglichkeiten sind.“

    Bürgermeister Sluyterman erwähnte das Einzelhandelskonzept von Herrn Dr. Haider, in dem u. a. darauf hingewiesen wird, dass die Parkplätze nicht das Problem sind. Außerdem führe jede Diskussion zu einem Imageverlust.

    Herr Hefele erläuterte, dass die Stadt Schongau bei einer Öffnung Fördergelder von ca. 176.000 Euro zurückzahlen müsste.

    Dieser Tagesordnungspunkt wurde daher sehr schnell abgehandelt und es gab nur vereinzelte Wortmeldungen – Stadtrat und Bürgermeister waren sich einig:

    Schongaus kleine „Fußgängerzone“, oder besser gesagt Schongaus verkehrsfreier Marienplatz, bleibt – sehr zur Freude der ALS.

    Nina Konstantin

  • Stadtrat wählt Seniorenbeiratsmitglieder

    Für die neue Amtszeit des Schongauer Seniorenbeirats haben sich sechs Personen aus der Bürgerschaft gemeldet. In geheimer Wahl mussten vom Stadrat vier Mitglieder für den neuen Seniorenbeirat bestimmt werden.

    Gewählt wurden Christa Erlenbruch, Regina Ellinger-Kiss, Helmut Vollmann, die auch schon bisher dem Seniorenbeirat angehörten – neu dabei ist Heidi Schrödl.