Kategorie: Allgemein

  • Dauerbrenner Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs)

    Innerhalb der letzten 15 Jahre stand der Erlass einer Strabs im Stadtrat Schongau immer wieder auf der Tagesordnung. Bisher hat sich eine Mehrheit der Stadträte dagegen ausgesprochen. So lehnte z.B. am 22. April 2002 der Stadtrat mit 18 : 5 Stimmen die Einführung ab. Noch am 2. Dezember 2014 war das Abstimmungsergebnis immerhin 16 : 7 dagegen – und das, obwohl den Stadträten mit persönlicher Haftung gedroht wurde.
    Die 5 Stadträte der ALS stimmten allesamt gegen die Einführung der Straßenausbeitragssatzung (Strabs).

    Die Gründe damals waren u. a.:

    1. Wir lassen uns auch von der Drohung, persönlich rechtlich belangt zu werden, nicht dazu zwingen, gegen unsere innerste Überzeugung zu stimmen. Ist das noch Demokratie, wenn ein „Nein“ strafrechtliche Konsequenzen hat?
    2. Die Strabs ist ungerecht, weil Straßen Allgemeineigentum sind und eben nicht nur dem Anwohner individuelle Vorteile bringen.
    3. Die Strabs ist ungerecht, weil die Anwohner nicht über die Art und den Umfang der – dann von ihnen mitfinanzierten – Baumaßnahme mitentscheiden dürfen.
    4. Die Strabs ist unsinnig, weil sie enormen bürokratischen Aufwand und nur geringe Einnahmen bringt.
    5. Die Strabs ist unsozial, da sie betroffene Anwohner mit massivsten Kosten überziehen kann (bis zu 50.000 €!).
    6. Die Strabs wäre in Schongau kein Thema, wäre der Stadtrat der Jahrzehnte alten ALS-Forderung nach Erhöhung der Gewerbesteuer gefolgt.
    7. Die Strabs ist ungerecht, da sie die Nutzung der Straßen durch die betroffenen Anwohner nicht berücksichtigt. Auch wer z. B. kein Auto hat, muss für „seine“ Straße bezahlen, ohne sie jemals abgenutzt zu haben.

    Dann kam Hoffnung auf

    Straßenausbaubeitragssatzung: Jetzt kommt etwas in Bewegung
    Am Dienstag, 9. Dezember 2014 wurde in München beschlossen, dass die Straßenausbaubeitragssatzung zum Ende des Jahres abgeschafft wird. Bereits am 8. Dezember war einem Artikel im Münchner Merkur zu entnehmen, dass diese Satzung der Stadt außer Ärger so gut wie nichts gebracht hat. So standen z. B. im Jahr 2013 den Einnahmen in Höhe von 228.000 € sogar Ausgaben für den Verwaltungsaufwand in Höhe von 300.000 € gegenüber.
    Aber inzwischen ist klar, dass die Verwaltungsgerichte die Stadt München als (nicht vergleichbare) Ausnahme zulassen und andere Orte nach wie vor dazu gezwungen werden sollen, ihre Bürger abzukassieren.
    Auch die vom Landtag beschlossene Änderung des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes bringt keine grundlegenden Verbesserungen.

    Quer durch alle Parteien war eine große Mehrheit gegen eine Entscheidungsfreiheit (Kann-Bestimmung) der Städte und Gemeinden bei der Einführung und/oder Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung. Diese Lösung wurde von vielen Landtagsabgeordneten als ungerecht empfunden. Auch die „Muss-Bestimmung“ hätte vielen Abgeordneten gefallen. Beibehalten wurde die bisher schon geltende „Soll-Bestimmung“. Sie ist kein offizielles „Muss“, aber die nötigen Voraussetzungen für ein erlaubtes „Nein zur Strabs“ erfüllt fast keine Kommune. Und der „Schwarze Peter“ bleibt nach wie vor bei den Stadt- und Gemeinderäten und der Landtag ist fein raus.
    Redebeiträge und Abstimmungsverhalten finden Sie hier.

    Und nun möchte das Landratsamt endgültig seiner Aufgabe als Rechtsaufsichtsbehörde nachkommen, d. h. das Amt will alle Landkreisgemeinden zwingen, eine Strabs einzuführen, und hat die Drohgebärden gegenüber der Stadt Schongau nochmals verschärft.

  • Baugebiet Schongau-Nord

    Baugebiet Schongau-Nord

    Es scheint ja gerade das große Thema zu sein: Soll Schongau ein großes Neubaugebiet am Hohen Graben bekommen? Wie groß soll es werden? Wie soll es bebaut werden? Hier ist meine Meinung dazu:

    Es ist natürlich sehr erfreulich, wenn viele Leute gerne langfristig in Schongau wohnen wollen. Wenn darunter viele Familien mit Kindern sind: Umso besser! Dass diese Leute Wohnraum brauchen ist klar, dass dieser Wohnraum außerhalb der bestehenden Stadt auf der grünen Wiese entstehen muss, eher weniger.

    Bevor eine solch massive Baumaßnahme ergriffen wird, muss der Badarf dafür sachlich fundiert eruiert werden. Es reicht eben nicht aus, viele Leute zu kennen, die gerne bauen wollen, eine ominöse Bürgermeisterliste an (telefonischen) Bauanfragen zu zitieren oder den regen Besuch einer CSU-Veranstaltung als Beweis für die große Zahl an potetiellen Bauherren zu nutzen. Hier müssen auch z.B. Geburtenprognosen und absehbare Wanderungsbewegungen (ziehen die Leute zukünftig verstärkt weiter Richtung München oder kommen Münchner zu uns? Sind das dann betuchte Senioren die hier ihren Altersruhesitz planen oder zukünftige Arbeitskräfte für die Schongauer Unternehmen?) miteinbezogen werden.

    Schongau kann doch nicht seinen letzten freien Wiesen zubetonieren, ohne überhaupt zu wissen, ob, wie lange und für wen ein solches Wohngebiet gebraucht wird!!!

    Neben der Bedarfseruierung muss gleichzeitig nach jeder Möglichkeit gesucht werden, SOG innerstädtisch zu verdichten. Wo sind noch freie Grundstücke, wer wohnt vielleicht nicht mehr lange in seinem Haus, welcher Alleinstehende wäre zu einem Wohnraumtausch mit einer Familie bereit? All dies sind keine neuen Ideen, vielmehr werden sie anderorts bereits erfolgreich praktiziert!

    Wenn aber schlussendlich nach all den oben genannten Maßnahmen immer noch Bedarf für weitere Wohngebiete festgestellt wird, dann, aber erst dann, sollten diese auch ausgewiesen und erschlossen werden.

    siehe auch:

    https://www.merkur.de/lokales/schongau/schongau-ort29421/infoveranstaltung-zu-schongau-nord-baustart-in-drei-jahren-sehr-ambitioniert-8483695.html

  • Flächen- und Wohnraummanagement für Schongau

    Der Antrag der Alternativen Liste Schongau, für Schongau ein professionelles Wohnraum- und Flächenmanagement einzuführen, wurde im Stadtrat mit deutlicher Mehrheit angenommen.
    Hier der Antrag und die ausführliche Begründung im Wortlaut:

    Antrag

    Die Alternative Liste Schongau beantragt die Beauftragung eines geeigneten Fachbüros mit der Erstellung und Durchführung eines Flächen- und Wohnraum-Managements für Schongau. Dieses ist die dringend benötigte Grundlage für alle Entscheidungen, die der Stadtrat hinsichtlich der Stadtentwicklung zu treffen hat.

    Begründung

    Schongau ist nach dem letzten Weltkrieg in mehreren Schüben konzentrisch gewachsen.
    In den meisten dieser neuen Viertel ist der Anteil älterer Bewohner hoch und bei der Bausubstanz häufig ein deutlicher Modernisierungsrückstand festzustellen.
    Ein weiteres Wachsen an den Rändern der Stadt würde auch in Schongau zu den schon anderorts bekannten Entwicklungen führen:

    • die Altstadt verliert durch immer größere Entfernungen zu den Wohngebieten an Bedeutung als Zentrum
    • die nach dem Krieg neu gebauten Viertel verlieren an Attraktivität, die Immobilien an Wert. In der Folge droht mittelfristig Ghettobildung (sozial oder kulturell) und längerfristig völliger Verfall
    • die Kosten für Infrastruktur durch weitere Straßen- und Leitungsnetze steigen bei unwesentlich zunehmender Bevölkerungszahl
    • Teilhabe am sozialen Leben auf Grund der Entfernungen insbesondere für Ältere und Familien ohne eigenes Fahrzeug nur eingeschränkt möglich.

    Ein Wohnraum- und Flächenmanagement soll solchen Entwicklungen entgegenwirken. Seine wichtigsten Ziele für Schongau sind:

    • Schaffung von neuem Wohnraum auch für gehobene Ansprüche in der und um die Altstadt mit dem Ziel, dort wieder mehr Leben und Kaufkraft zu etablieren
    • Attraktivierung der in der Nachkriegszeit gebauten Siedlungen zur Vermeidung von Ghettobildung,
    • wo möglich, behutsame Nachverdichtung zum sparsamen Umgang mit der Ressource Boden
    • Schaffung von ausreichendem Wohnraum für sozial Schwache und Gruppen mit eher geringem Einkommen
    • Begrenzung der Ausgaben für Infrastruktur (Straßenerhalt, öffentlicher Nahverkehr, Stadtwerke …)

    Die Wahrnehmung, die Schongau von sich selbst hat, hat oft wenig mit einer einigermaßen objektiven Betrachtung von außen zu tun: „Schongau wächst und braucht neue Wohngebiete“ (gedacht sind dabei in erster Linie Einfamilien- oder Reihenhäuser). Fakt ist aber: in den letzten 15 Jahren pendelt die Einwohnerzahl (Erstwohnsitze) etwa zwischen 12.000 und 12.600. Von 2008 bis 2016 ist Schongau um 585 Personen gewachsen,
    davon 17 mit deutscher Staatsbürgerschaft und 568 mit anderen Staatsbürgerschaften (Quelle: für 2008: Informationen zur Bürgerversammlung 2009, Statistische Daten (ohne Seitenzahlen, 3. Blatt Rückseite); für 2016: Informationen zur Bürgerversammlung 2017, Seite 6). In diesem Zuwachs das Potential für Hauskäufer bei Marktpreisen um die 400.000 Euro zu suchen, scheint gewagt.
    Neubaugebiete sind eine Investition über mindestens 25 Jahre. Alle Prognosen für Oberbayern sehen den Höhepunkt der Bevölkerungsentwicklung ca. 2035, in der Folge wird auf Grund der demografischen Entwicklung mit einem Rückgang gerechnet. Damit wird auch in den Ballungszentren wieder vermehrt Wohnraum frei. Eine Welle der „Landflucht“ könnte die Folge sein. Die Folge wäre ein enormer Wertverlust für Hausbesitzer (Altersvorsorge). Es muss daher vermieden werden, Wohnraum nur aus kurzfristigen Erwägungen zu schaffen, ohne die längerfristigen Konsequenzen zu berücksichtigen.
    Wenn Schongau längerfristig attraktiv bleiben will, ist eine vorausschauende Stadtplanung von zentraler Bedeutung:

    • lebendige Stadt mit einem attraktiven Mittelpunkt (für die Bewohner, nicht als Museum und nicht als Konsumtempel für wen auch immer)
    • bezahlbarer Wohnraum auch für einkommensschwache, aber dringend benötigte Kreise (die sprichwörtliche Krankenschwester)
    • insgesamt günstigere Wohnkosten als in der Großstadt durch gute, aber bezahlbare Infrastruktur
    • Schaffung von attraktiven Arbeitsplätzen für „Besserverdiener“ (Wie viele junge Schongauer, die hier ihr Abitur machen, finden hier Arbeit?)

    Die Digitalisierung macht an den Toren Schongaus nicht hat, die „Industriestadt im Grünen“ ist ein Auslaufmodell und es ist höchste Zeit, sich neu zu orientieren. Denn in der Industriestadt der Zukunft werden (fast) nur noch Roboter arbeiten. Denen ist es egal, wie die Umgebung ausschaut. Sie zahlen keine Steuern, kaufen nicht ein, sondern fressen nur Strom. Sie sind als Mitbewohner also nicht sonderlich attraktiv. Schongau sollte Heimat für Menschen bleiben.

    Wohnraum- und Flächenmanagement als förderfähiges Instrument für Schongau
    Schongau braucht ein Flächen- und Wohnraummanagement, um dem weiteren Flächenverbrauch aktiv gegenzusteuern.
    Der demographische Wandel, aber auch der Schutz der Ressource „Boden“, gebietet es, vorrangig Baulücken, freie Baugrundstücke und leer stehende Bausubstanz in den Ortslagen sinnvoll zu nutzen.
    Wenn das Siedlungsgefüge der Stadt nicht dauerhaft beschädigt werden soll, muss anstelle der Ausweisung neuer Bauflächen auf der „Grünen Wiese“ eine nachhaltige Siedlungsentwicklung forciert betrieben werden. Diese beruht auf Innenentwicklung, Konsolidierung und qualitätvoller Aufwertung des Stadtkerns. Um die Siedlungsentwicklung zukünftig konkret nach „innen“ lenken zu können, soll ein neues Informationssystem aufgebaut werden: ein Gebäude- und Flächenkataster. Ziel ist, mit diesem Instrument künftig die Siedlungsentwicklung in den Stadtteilen dynamisch zu steuern. Dafür müssen Art und Umfang der Innenentwicklungspotenziale ermittelt werden.
    Im ersten Schritt werden parzellenscharf Stammdaten über Baulücken, Gebäudeleerstände und untergenutzte Grundstücke erhoben und verwaltet. Dafür wird die notwendige Software installiert. Diese Datensätze stehen dann zur Bearbeitung zur Verfügung und bilden den Grundstock für die Flächenmanagement-Datenbank.
    Im zweiten Schritt muss auf dieser Grundlage eine Vor-Ort-Aufnahme und die Bewertung von Baulücken, Freiflächen und leerstehenden Gebäuden erfolgen. Um die Palette von Nutzungsmöglichkeiten beurteilen und die städtebauliche Eignung der Objekte quantitativ einordnen zu können, ist eine qualitative Beurteilung von Baulücken, leer stehender Bausubstanz und untergenutzter Grundstücke in den Stadtteilen vorzunehmen.
    Das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen und die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern möchten mit der Arbeitshilfe Kommunales Flächenressourcen-Management Kommunen dazu anzuregen, möglichst viele öffentliche und private Flächen zu mobilisieren, um keine neuen Baugebiete ausweisen zu müssen. Damit soll auch in der Stadt Schongau das Ziel Innenentwicklung nachhaltig gefördert werden.
    Maßgebliche Zielsetzungen des kommunalen Flächenressourcen- Managements sind:

    • die Mobilisierung von Gewerbe- und Wohnbauflächen im bebauten Stadtgebiet;
    • den Zwang zu mindern, neue Baugebiete an den Rändern von Kernstadt und Stadtteilen ausweisen zu müssen;
    • die Erhaltung bzw. Steigerung der Grundstückswerte im bebauten Stadtgebiet;
    • die Vermeidung dauerhafter Umweltschäden.

    Die zentralen Aktivitäten des kommunalen Flächenressourcen-Managements sind

    • eine aktuelle Flächen- und Nutzungsdokumentation aufzustellen,
    • vorhandene Baulücken zu aktivieren,
    • leer stehende Bausubstanz wieder zu nutzen,
    • vorhandene Baugebiete nachzuverdichten.

    Das Wohnraum- und Flächenmanagement ist ein unerlässlicher Bestandteil des ISEK. Die eruierten Zahlen bilden die Basis für eine fundierte Stadtplanung. Mit der Ausführung wird ein kompetentes Planungsbüro beauftragt. Die Kosten dafür werden von der Regierung hoch bezuschusst. Das Management dient nicht nur im ökologischen und sozialen Sinne einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung, sondern hat für die Stadt auch ganz klare ökonomische Vorteile.

  • Jede Menge KandidatInnen

    Ich hab’s ja nicht so mit den anonymen Kommentaren, aber ab und zu les ich dann doch im Merkur Online mal nach, was diese überwiegend mit nicht identifizierbaren Namen versehenen Beiträge so beinhalten.
    Zurzeit hat ein Bericht mit der Überschrift »Schongau: Streit über Pizzeria-Markise« mehrere BürgerInnen bewegt, ihre Meinung dazu abzugeben. Darunter befinden sich – wie so oft – auch Beiträge mit heftigen Angriffen auf Verwaltung und Stadtrat.

    Hier einige Ausdrücke, mit denen die Mitglieder des Bauausschusses gemeint sind oder ihr Verhalten kritisiert wird:

      ein Haufen kleiner Möchtegerns (Haseitl)
      Es wird Zeit, dass die »Alten« abgelöst werden. (Sog’ler)
      Immer nur Gelaber…. (Sog’ler)
      Typische Bürokratenkacke (Mauer)
      Lächerlich diese Entscheidung……. (Patmann)
      So ein riesiger Aufwand wegen einer lächerlichen Markise. (Terminator1)

    Als Erstes stelle ich mir bei sowas immer die Frage: Wer von den SchreiberInnen war in der Sitzung dabei und weiß auch genau, um was es geht?
    Als Zweites freue ich mich dann auf die kommenden Monate. Denn es scheint ja so viele Menschen zu geben, die genau wissen, welche Entscheidungen richtig sind. Die werden sicher alle demnächst bei ALS, SPD, UWV oder CSU Schlange stehen – oder eine eigene Wählergemeinschaft gründen, um bei der nächsten Stadtratswahl im Jahr 2020 zu kandidieren.

    Renate Müller

  • Absurdes Theater

    Gern rügt die CSU den „politischen Gegner“ im Stadtrat als ewigen Neinsager und Verhinderer, wenn dieser CSU-Ideen und -Meinungen nicht teilt. Die jüngsten Stadtratssitzungen vermitteln aber einen völlig gegensätzlichen Eindruck: es ist die CSU, die jedes Vorhaben kritisiert – aus einem ganz einfachen Grund: Schongau habe kein Geld.

    Ist das so? Die Wirtschaft in Schongau floriert. Die Firmen steigern ihre Gewinne und expandieren.

    Erfreulicherweise war es der Alternativen Liste 2016 gelungen, eine Gewerbesteuererhöhung durchzusetzen und damit die Unternehmen ihrem finanziellen Erfolg entsprechend in die Pflicht zu nehmen. Dadurch konnte Schongau in diesem Jahr dringend benötigte Gelder einnehmen. Aber die Freude währte nur kurz. Um ihre Wirtschaftsfreundlichkeit zu unterstreichen, erreichte die CSU schon in der nächsten Haushaltssitzung eine Steuersenkung noch unter die vorab mit den Betrieben vereinbarte Höhe.

    Das bedeutet natürlich effektiv weniger Geld in der Stadtkasse. Kein Wunder also, dass die CSU alles in Frage stellt, was Ausgaben verursacht. Sie muss kaschieren, was sie Schongau beschert hat: ein begrenztes Budget. Wissend, dass jedes Jahr zu allen Pflichtaufgaben und wünschenswerten Projekten noch unvorhergesehene Ausgaben kommen, dass wir durch den Denkmalschutz unserer historischen Altstadt einen finanziellen Mehraufwand haben und es zudem gilt, Schongau unbedingt als attraktiven Stand- und Wohnort zu erhalten.

    Man wird sich auf eine CSU in ständiger Verweigerungshaltung einstellen müssen – es sei denn, es geht um ihre eigenen grandiosen Pläne wie Rolltreppen in die Altstadt und teure Neubaugebiete auf der grünen Wiese. Dafür müssen die letzten Cents zusammengekratzt werden.

    Ihre verfahrene Position – der Verzicht auf angeblich unnötige Einnahmen zwingt zu selbst auferlegtem Spargebot – erinnert an absurdes Theater. Sie verzerrt die Wirklichkeit und behindert zukunftsweisende Planungen. So kann die CSU–Fraktion kein guter Partner in der Stadtpolitik sein.

    Bettina Buresch

  • Rolle rückwärts bei der Gewerbesteuer: Die durch Steuerreformen massiv entlasteten Unternehmen werden geschont

    Aufgrund der angespannten Haushaltslage können einige Projekte nicht im Haushaltsjahr 2017 und auch nicht in den folgenden Finanzplanungsjahren berücksichtigt werden, wie z. B. Sanierung Mittelschulgebäude, Sanierung Leichenhaus im Stadtfriedhof, Sanierung der Rutsche sowie Gebäudeteil im Hallenfreibad »Plantsch«, Sanierung Heiliggeist-Kirche, Eisstadion, Aufstiegshilfe zur Altstadt, Straßenbaumaßnahmen.
    Der Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 v. H. wäre aus unserer Sicht im Hinblick auf die laufenden Projekte – u. a. für die Sanierung der Grundschule und den Neubau »Haus für Kinder« – die absolut notwendige Minimallösung auf der Einnahmenseite gewesen und hätte die massive Entlastung der Konzerne durch die Unternehmensteuerreform 2008 nur geringfügig reduziert.
    Dass die gesamte CSU-Fraktion dieses Jahr dem Haushalt zugestimmt hat, ist schwierig zu begreifen. Letztes Jahr waren noch die zu hohen Personalkosten für die CSU eines der Argumente, den Haushalt 2016 abzulehnen. Die Personalkosten werden aber in den kommenden Jahren bestimmt nicht weniger. Dennoch wurden die Einnahmen aus der Gewerbesteuer mehrheitlich um 30 Prozentpunkte von 380 auf 350 v. H. gesenkt. Da diese Rolle rückwärts für uns überhaupt nicht nachvollziehbar ist, hat die Fraktion der Alternativen Liste dem Haushalt 2017 nicht zugestimmt.
    Wer für einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 v. H. stimmt,
    – verzichtet bis zum Ende der Amtsperiode 2020 auf mehrere Millionen Euro.
    – nimmt der Stadt die Möglichkeit, zukünftig dringend benötigte, hoch-qualifizierte und damit hoch-bezahlte Mitarbeiter zu finden.
    – stimmt gegen die langfristigen Interessen der hiesigen Betriebe, die auf ein möglichst attraktives Schongau angewiesen sein werden, um qualifizierte Mitarbeiter hier in die Provinz zu bekommen.
    – handelt gegen den Geist der Bayerischen Verfassung (z. B. Art. 151, »Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl«, Art. 158: »Eigentum verpflichtet gegenüber der Allgemeinheit«)
    – ignoriert die vom Städte- und Gemeindetag aufgezeigten Handlungsspielräume und schadet damit der Stadt Schongau.

    Weitere Erläuterungen
    Eine Anpassung des Hebesatzes von 340 auf 380 Prozentpunkte hätte nach der letzten Unternehmensteuerreform von 2008 die steuerliche Gesamtentlastung für Kapitalgesellschaften nicht wesentlich beeinflusst: Für die Schongauer Kapitalgesellschaften hätte sich die Entlastung (!) von 9,34 Prozent lediglich auf 9,00 Prozent verringert.
    Der Schaden für die Stadt ist aber erheblich und beträgt bis zum Ende der Amtszeit mehrere Millionen Euro.
    Zur Entlastungswirkung bei Personenunternehmen noch zwei Zitate:
    „Die Entlastungswirkung für Personenunternehmen ist bei einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 v. H. am größten.“
    „Eine Festsetzung des Gewerbesteuer-Hebesatzes bei 380 v. H. entlastet gerade auch kleine und mittlere Personenunternehmen.“ Quelle: Bayerischer Gemeindetag 8/2009