Kategorie: Allgemein

  • Stellungnahme der Alternativen Liste Schongau zum Gewerbesteuer-Hebesatz

    Schon seit etwa 20 Jahren wird aus den Reihen der Alternativen Liste Schongau jährlich der Antrag auf Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes gestellt, um die Einnahmesituation der Stadt zu verbessern. Anfangs hieß es bei den Abstimmungen: „Eine Stimme der ALS dafür – alle anderen dagegen“. Doch im Lauf der Jahre wuchs langsam die Zahl der Befürworter einer Erhöhung. Für das Haushaltsjahr 2016 wurde dann erstmals eine Anhebung des Hebesatzes auf 380 Prozentpunkte mit 12:11 Stimmen beschlossen. Für die Anhebung waren alle 5 Ratsmitglieder der ALS-Fraktion, 6 aus der SPD, 1 aus der UWV. Dagegen stimmten die 8 Mitglieder der CSU-Fraktion, 2 aus der UWV und der Bürgermeister.

    Wir wissen nicht, warum die Entscheidung gerade in diesem Jahr so ausgefallen ist.
    Vielleicht aufgrund der Tatsache,

    • dass auch der Gemeindetag den Städten und Gemeinden eine Erhöhung auf dieses Niveau nahegelegt hat;
    • oder weil viele andere Orte im Umkreis von Schongau dies bereits getan hatten;
    • oder die Tatsache, dass aufgrund der schlechten Finanzsituation der Stadt Schongau der Haushalt 2015 fast nicht genehmigt worden wäre;
    • oder einfach die Einsicht, dass eine neue Grundschule, der Unterhalt des Schwimmbads usw. ohne Mehreinnahmen nicht zu machen sind;
    • oder vielleicht auch nur deshalb, weil 2 Stadträte bei dieser Sitzung fehlten.

    In einem Schreiben an alle Gewerbetreibenden in Schongau begründet Bürgermeister Sluyterman die Anhebung des Gewerbesteuer-Hebesatzes ausführlich, drückt jedoch auch sein Bedauern aus, dass er dieses Thema nicht vorab habe mit Firmenvertretern besprechen können.
    Kurz danach kam dann prompt Kritik aus den Reihen der Gewerbesteuerzahler, insbesondere von großen Firmen (Kapitalgesellschaften), denn Personengesellschaften wie z. B. Einzelunternehmen und Handwerksbetriebe werden durch diese Erhöhung nicht stärker belastet. In einem an Bürgermeister & alle Stadträte gerichteten Schreiben teilte eine Firma unverblümt mit, dass die Stadt aufgrund dieses Beschlusses mit negativen Auswirkungen auf den Standort Schongau rechnen müsse. Der Brief endete mit folgendem Satz: „Wir appellieren an Sie, Ihre Entscheidung zur Erhöhung des Hebesatzes kritisch zu prüfen und zu revidieren.“
    Auf Initiative von Bürgermeister Sluyterman fand schließlich am 12. Juli 2016 ein Treffen zum Meinungsaustausch über die Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes mit geladenen Vertretern von betroffenen Unternehmen und Vertretern der Stadtratsfraktionen statt.
    In der Pressemitteilung über dieses Treffen schreibt Bürgermeister Sluyterman: „Da die Erhöhung im Februar mit einer äußerst knappen Mehrheit von 12 zu 11 Stimmen gegen den ausdrücklichen Wunsch des Bürgermeisters beschlossen worden war, ist es nun dessen erklärtes Ziel, für die nächste Debatte einen breiten Konsens vorzubereiten.“

    Zum gleichen Thema veröffentlichte unser ALS-Mitglied Markus Keller bereits am 2. Mai auf unserer Homepage folgende Texte:
    Für eine offene Diskussion zum Gewerbesteuer-Hebesatz
    Demokratie lebt vom politischen Streit der Parteien. Dieser Streit muss öffentlich stattfinden. Politische Systeme, in den dieser Streit hinter verschlossenen Türen ausgetragen wird, um der Bevölkerung dann die eine, richtige Lösung zu präsentieren, sind undemokratisch, Vorbild dieses „harmonischen“ Weges ist die chinesische Staatsführung.
    Leider ist es für viele Bürger unsere „Streitkultur“ immer noch schwer erträglich. Aber sie ist für ein demokratisches Staatswesen unabdingbar. Nur wenn die verschiedenen Parteien auch klare, unterschiedliche Interessen öffentlich vertreten, kann der Wähler mit seiner Wahlentscheidung politische Veränderungen bewirken oder, falls er sich in keiner Partei vertreten fühlt, mit Gleichgesinnten eine neue Partei gründen.
    Einigen sich Parteien in Hinterzimmern auf gemeinsame Positionen, berauben sie den Wähler seiner Macht: er darf nicht mehr mitentscheiden, er darf nur noch „ja“ sagen. Unzufriedenheit führt dann nicht mehr zur Abwahl einzelner Parteien, sondern zur Ablehnung des gesamten politischen Systems.
    Aktuell ist diese Tendenz in der Bundespolitik ja bereits sichtbar: die Unzufriedenheit mit der „großen Koalition“ bringt der AFD noch vor kurzem kaum für möglich gehaltenen Zulauf.
    Auf kommunaler Ebene, die den Bürgern oft näher ist als die Bundespolitik, muss daher eine funktionierende Demokratie vorgelebt werden: mit offenem, aber fair ausgetragenem Streit in der Sache. Je nach Sachverhalt kann der Ergebnis ein guter Kompromiss sein, aber wo kein Kompromiss möglich ist, muss es auch Gewinner und Verlierer geben. Nur so weiß der Wähler bei der nächsten Wahl, wer wofür verantwortlich ist und eine Partei, die die Erwartungen ihrer Wähler nicht erfüllt, bekommt die Quittung dafür. Gerade bei Entscheidungen, die nicht auf ungeteilte Zustimmung stoßen, dürfen sich die Parteien nicht hinter einem vorab verabredeten Konsens verstecken, sondern müssen für ihre Position gerade stehen.

    Volksvertreter und Wirtschaftsinteressen
    „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
    (Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Art. 20 (2)

    Die gewählten Volksvertreter, auf kommunaler Ebene also Räte und Bürgermeister, vertreten die Interessen der Bürger. Es ist nicht ihre Aufgabe, die Interessen der Wirtschaft zu vertreten.
    Das Interesse insbesondere der Kapitalgesellschaften ist es, den Anteilseignern eine möglichst hohe Rendite zu sichern. Aufgabe der Politik muss es sein, hier Grenzen zu setzen, in dem durch Steuern und Abgaben ein angemessener Teil der Erträge der Bevölkerung zu Gute kommt:
    „Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl, insbesonders der Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins für alle und der allmählichen Erhöhung der Lebenshaltung aller Volksschichten.“
    Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 151 (1)

    Die Frage, wie durch Steuern und Abgaben der Reichtum im Staat verteilt wird, ist eine der grundsätzlichsten Fragen einer Gesellschaft. Die Diskussion darüber muss offen und transparent geführt werden. Ein Aushandeln zwischen ausgewählten Gruppen ohne Beteiligung der Öffentlichkeit kann und darf es keinesfalls geben.

    Diese Texte bringen die Haltung der Alternativen Liste Schongau zur Gewerbesteuer klar auf den Punkt.
    Die Stadtratsmitglieder der ALS werden auch bei einer erneuten Abstimmung des Gewerbesteuer-Hebesatzes weiterhin ihre Position klar vertreten. Sollte eine Mehrheit für die Absenkung stimmen, sehen wir das nicht als Niederlage für die Alternative Liste, sondern als finanziellen Schaden für die Stadt Schongau.

    Gregor Schuppe, 1. Vorsitzender der ALS
    Nina Konstantin, Vorsitzende der ALS-Stadtratsfraktion

  • Ist die Altstadt nur als Einkaufsviertel attraktiv?

    Nun haben wir sie also tatsächlich doch noch bekommen, unsere Fußgängerzone rund um den Marienplatz. Und schon hagelt es Kritik und Skepsis in Internet-Kommentaren. Vor allem die fehlenden attraktiven Geschäfte werden da als Grund angeführt, nicht in die Altstadt zu gehen (wobei die meisten sicher fahren meinen).

    Wenn ich mich zurückerinnere, war mein Grund »in die Stadt zu gehen« schon als Kind und Jugendliche, Freunde zu treffen. Entweder hatten wir ein Treffen dort ausgemacht oder man ging einfach so mal auf den Marienplatz, um zu schauen, wer da so war. Rund um den Marienbrunnen war immer ein Treffpunkt für junge und auch ältere Schongauer. Und das soll das Zentrum eines Ortes meiner Meinung nach auch vorrangig sein. Deshalb sind die Cafés, Eisdielen, Gaststätten, Kneipen hier auch so besonders wichtig. Und wer kein Geld ausgeben kann oder will, kann es sich jetzt auch unter den großen Sonnen- bzw. Regenschirmen bequem machen.

    Ich hatte mir in den vergangenen Jahren eher abgewöhnt, einfach mal so in die Stadt zu gehen. Mit Kindern war mir das einfach zu stressig, weil man dauernd aufpassen musste, dass sie nicht nicht unter die (Auto-)Räder kommen. Auch die Freischankflächen, die das Stadtbild positiv beeinflussen, haben mich nie dazu verleitet, sie zu nutzen. Direkt neben der Fahrbahn zu sitzen, empfinde ich als sehr unangenehm.

    Durch die einladende Fußgängerzone habe ich mir nun vorgenommen, die alte Gewohnheit wieder aufleben zu lassen. Ich habe dort auch schon alte Bekannte getroffen, die den gleichen Vorsatz gefasst haben. Und ich hatte auch schon eine sehr interessante, lange Unterhaltung mit einem Autofahrer, den ich darauf aufmerksam gemacht habe, dass er gerade durch eine Fußgängerzone gefahren ist und dort jetzt auch verbotenerweise parkt.

    Natürlich habe ich bisher auch gezielt in einigen Altstadtgeschäften eingekauft, aber wenn ich mich nun wieder öfter im Zentrum aufhalten werde, wird da sicher noch der ein oder andere Gelegenheitskauf dazukommen.

    Renate Müller

  • Das Parkraumkonzept muss einfacher werden

    Bereits Ende März hat der Stadtrat das von der Verwaltung erstellte Parkraum-Konzept diskutiert, und am 11. Mai wurde es im Ballenhaus der Öffentlichkeit vorgestellt. Nachdem sich zunächst im Stadtrat bei einer Mehrheit außerhalb der Alternativen Liste eine Zustimmung zu diesem Konzept abzeichnete, waren bei der Bürgerbeteiligung im Ballenhaus dazu überwiegend kritische Stimmen zu hören. Das Konzept sei nur schwer durchschaubar und viel zu kompliziert. Einer der Knackpunkte ist auch das kostenfreie Parken von einer ganzen Stunde. Mitglieder der ALS haben sich inzwischen in anderen Städten kundig gemacht und festgestellt, dass kostenfreie Parkzeiten von mehr als 30 Minuten in Altstadtbereichen nicht zu finden waren.

    Hier nun die detaillierten Vorschläge der Alternativen Liste:

    I. Grundsätzliches zum Konzept

    1. Das Konzept schafft keine Verbesserung in punkto Übersichtlichkeit.
    2. Das vorgeschlagene kostenlose Parken von 1 Stunde auf einem Teil der Flächen führt zu vermehrtem Parksuchverkehr, da Autofahrer sicher versuchen werden, einen dieser kostenlosen Stellplätze zu finden.
    Insbesondere die Plätze vor dem Marienbrunnen sind strikt abzulehnen, da in diesem Bereich der Parksuchverkehr besonders störend wäre. Zudem stellt es einen Anreiz dar, in die Innenstadt zu fahren, statt die Parkplätze außerhalb der Altstadt zu nutzen.
    3. Die Bereiche für unbefristetes Parken werden in der Altstadt Beschäftigte dazu verleiten, in der Altstadt zu parken.
    Insbesondere abzulehnen sind Langzeitparkplätze am Bgm.-Schaegger-Platz (für Besucher der Kinderarztpraxis könnte es dort schwierig werden, einen freien Platz zu finden) und in der Karmeliterstraße (im Bereich des städtischen Altenheims dürfen die Parkplätze nicht durch Dauerparkende blockiert sein, denn für ältere Besucher oder zum Abholen von Bewohnern muss es möglich sein, einen Parkplatz im Nahbereich zu finden).
    Auch den Verkauf von Jahrestickets lehnen wir strikt ab.

    II. Vorschläge

    1. Parken in der gesamten Altstadt eine halbe Stunde kostenlos. Die von verschiedenen Seiten geforderte kostenlose Stunde ist zu lang!
    2. Zwei Zonen: Münzstraße ab Reichelstraße einschließlich Platz vor Marienbrunnen, komplette Christophstraße, Lechtorstraße, Karmeliterstraße, (Lindenplatz?):
    Höchstparkzeit eine Stunde – alle anderen Straßen und Bgm.-Schaegger-Parkplatz: Höchstparkzeit drei Stunden – Preis pro Stunde 1 Euro! (Zum Vergleich: Hin- und Rückfahrt kosten einen Stadtbus-Benutzer 1,80 Euro bei Erwerb einer Zehner-Karte.)
    Als einzige Ausnahmen (längere Höchstparkzeit) wären möglich: Tiefgarage (eventuell auch der nebenliegende Parkplatz) und der kleine versteckte Parkplatz neben dem Münzgebäude (ehemaliger Polizeiparkplatz)
    3. Anwohner sollten weiterhin an besonders gekennzeichneten Stellen nicht parken dürfen, so z. B. wie bisher schon im Bereich Rathaus, Einzinger. Aber auch Einzelhändlern wie z. B. Naturkost Pfifferling müsste bei begründetem Bedarf entgegengekommen werden. (Der Vorschlag, das Geschäft zu verlegen, ist nicht hilfreich!)
    4. Der Vorschlag, den die Verwaltung nun aufgrund aller eingegangenen Anregungen ausarbeitet, sollte, bevor er dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt wird, mit der Kommunalüberwachung Oberland in punkto »Kontrollierbarkeit« abgestimmt werden.

  • Für eine offene Diskussion um den Gewerbesteuer-Hebesatz

    Demokratie lebt vom politischen Streit der Parteien. Dieser Streit muss öffentlich stattfinden. Politische Systeme, in den dieser Streit hinter verschlossenen Türen ausgetragen wird, um der Bevölkerung dann die eine, richtige Lösung zu präsentieren, sind undemokratisch, Vorbild dieses „harmonischen“ Weges ist die chinesische Staatsführung.
    Leider ist es für viele Bürger unsere „Streitkultur“ immer noch schwer erträglich. Aber sie ist für ein demokratisches Staatswesen unabdingbar. Nur wenn die verschiedenen Parteien auch klare, unterschiedliche Interessen öffentlich vertreten, kann der Wähler mit seiner Wahlentscheidung politische Veränderungen bewirken oder, falls er sich in keiner Partei vertreten fühlt, mit Gleichgesinnten eine neue Partei gründen.
    Einigen sich Parteien in Hinterzimmern auf gemeinsame Positionen, berauben sie den Wähler seiner Macht: er darf nicht mehr mitentscheiden, er darf nur noch „ja“ sagen. Unzufriedenheit führt dann nicht mehr zur Abwahl einzelner Parteien, sondern zur Ablehnung des gesamten politischen Systems.
    Aktuell ist diese Tendenz in der Bundespolitik ja bereits sichtbar: die Unzufriedenheit mit der „großen Koalition“ bringt der AFD noch vor kurzem kaum für möglich gehaltenen Zulauf.
    Auf kommunaler Ebene, die den Bürgern oft näher ist als die Bundespolitik, muss daher eine funktionierende Demokratie vorgelebt werden: mit offenem, aber fair ausgetragenem Streit in der Sache. Je nach Sachverhalt kann der Ergebnis ein guter Kompromiss sein, aber wo kein Kompromiss möglich ist, muss es auch Gewinner und Verlierer geben. Nur so weiß der Wähler bei der nächsten Wahl, wer wofür verantwortlich ist und eine Partei, die die Erwartungen ihrer Wähler nicht erfüllt, bekommt die Quittung dafür. Gerade bei Entscheidungen, die nicht auf ungeteilte Zustimmung stoßen, dürfen sich die Parteien nicht hinter einem vorab verabredeten Konsens verstecken, sondern müssen für ihre Position gerade stehen.

    Volksvertreter und Wirtschaftsinteressen

    „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
    (Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Art. 20 (2)

    Die gewählten Volksvertreter, auf kommunaler Ebene also Räte und Bürgermeister, vertreten die Interessen der Bürger. Es ist nicht ihre Aufgabe, die Interessen der Wirtschaft zu vertreten.
    Das Interesse insbesondere der Kapitalgesellschaften ist es, den Anteilseignern eine möglichst hohe Rendite zu sichern. Aufgabe der Politik muss es sein, hier Grenzen zu setzen, in dem durch Steuern und Abgaben ein angemessener Teil der Erträge der Bevölkerung zu Gute kommt:
    „Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl, insbesonders der Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins für alle und der allmählichen Erhöhung der Lebenshaltung aller Volksschichten.“
    Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 151 (1)

    Die Frage, wie durch Steuern und Abgaben der Reichtum im Staat verteilt wird, ist eine der grundsätzlichsten Fragen einer Gesellschaft. Die Diskussion darüber muss offen und transparent geführt werden. Ein Aushandeln zwischen ausgewählten Gruppen ohne Beteiligung der Öffentlichkeit kann und darf es keinesfalls geben.

  • Haus für Kinder am Gartenweg

    Zwei Varianten standen am 2.2.2016 zur Abstimmung:
    Variante 1: Haus für Kinder 3 + 1 Gruppe ( 3 Regelgruppen und eine Krippengruppe);
    der Bahnhofskindergarten Regenbogen wird vorerst nicht saniert und wird später auf 2 Gruppen (jetzt 3 Gruppen) zurückgebaut.
    Variante 2: Haus für Kinder 2 + 1 Gruppe (2 Regelgruppen und eine Krippengruppe);
    der Bahnhofskindergarten soll zeitgleich saniert werden und dreigruppig bleiben.

    Zur Entscheidung im Stadtrat:
    Die Verwaltung favorisierte Variante 1, die auch die kostengünstigere (zirka 180.000 Euro weniger) ist. Die ALS stimmte – gegen den vehementen Protest der CSU – zusammen mit den anwesenden SPD-Stadträten, mit dem Bürgermeister und zwei Stimmen aus der UWV für diese Variante. Eine Anfrage bei Herrn und Frau Hahn vom Kindergarten Regenbogen ergab, dass die Variante 1 auch von den Erziehern bevorzugt wird, das Raumprogramm sei besser. Auch hätten für Variante 2 teure Container angemietet werden müssen, um während der Umbauphase den Betrieb weiter führen zu können.
    Aus unserer Sicht hält sich die Stadt Schongau durch die jetzt getroffene Entscheidung offen, später den Kindergarten Regenbogen am Bahnhof, je nach Bedarf, zwei- bzw. dreigruppig zu sanieren.
    Nina Konstantin

  • Jetzt auch in Schongau: Gewerbesteuer-Hebesatz bei 380 v. H.

    Wie eine angemessene Beteiligung der Kapitalgesellschaften zur Finanzierung des Gemeinwohls aussehen soll, ist im Schongauer Stadtrat seit vielen Jahren eine heiß diskutierte Frage. Insbesondere in den letzten beiden Jahrzehnten sind diese Unternehmensformen durch eine »Unternehmensteuer-Reform« nach der anderen in Deutschland und in Europa massiv entlastet worden. In den Haushaltssitzungen kam es im Stadtrat immer wieder zu heftigen Debatten, wie die Pflichtaufgaben der Stadt finanziert werden sollen. Trotz Ansiedlung einer durchaus beachtlichen Zahl weiterer, großer Industriebetriebe – vor allem im Schongauer Westen (Hochland, Hirschvogel, …) sind die Gewerbesteuern im 10-Jahres-Durchschnitt mit etwa 6 bis 7 Millionen Euro nicht wesentlich höher als Ende der 1980er Jahre, als es diese Firmen noch nicht gab. Unser Hinweis, dass sich die Einnahmen aus der Gewerbesteuer seit den 1980er Jahren nicht spürbar verbessert haben und wir dringend mehr Einnahmen auch aus den nicht unerheblichen Erträgen der Kapitalgesellschaften zur Sicherung kommunaler Pflichtaufgaben brauchen, wurde bisher mehrheitlich ignoriert.
    Inzwischen haben Weilheim, Peißenberg, Wessobrunn, Peiting, Hohenfurch, Burggen, Bernbeuren, Steingaden … das Gewerbe durch die Anhebung des Hebesatzes auf 380 v. H. an der Finanzierung kommunaler Aufgaben stärker beteiligt.
    In seiner Haushaltssitzung ist nun der Schongauer Stadtrat dem Beispiel der obigen Kommunen gefolgt und hat den Gewerbesteuer-Hebesatz – mit knapper Mehrheit von 12 zu 11 Stimmen – auf 380 v. H. erhöht. Den Antrag für die Alternative Liste stellte Bettina Buresch. Alle anwesenden Ratsmitglieder der ALS, SPD sowie Mona Maucher (UWV) unterstützten den Antrag. Die CSU-Fraktion stimmte geschlossen mit den UWV-Räten Hild und Heger dagegen. Bürgermeister Sluyterman bedauerte die Anhebung auf 380 v. H. und schloss sich nach längerer Begründung seines Abstimmungsverhaltens (u. a. „Belastung der Großbetriebe in Schongau-West) der CSU-Fraktion und den beiden UWV-Räten an, konnte jedoch mit seiner Stimme die Entscheidung nicht mehr umkehren. Nach derzeitigem Kenntnisstand bringt die jetzt beschlossene Anhebung der Gewerbesteuer im Jahr 2016 Mehreinnahmen von über 900.000 Euro. Für die große Anzahl der anstehenden Projekte wird allerdings auch diese Summe nicht reichen.

    Zwei kurze Erfahrungsberichte mit der Anhebung von Hebesätzen auf 380 v. H.
    Weilheim
    Der Stadtrat erhöhte den Gewerbesteuer-Hebesatz im Jahr 2012 von 330 auf 380 Prozentpunkte.
    Man folgte den Vorschlägen und Erkenntnissen von Gemeinde- und Städtetag, die nach der Unternehmensteuerreform 2008 einen „Spielraum“ bis 380 v. H. für Kommunen gesehen haben, ohne die Personengesellschaften höher zu belasten. Die Auskunft auf unsere Anfrage in der Finanzabteilung lässt sich so zusammenfassen: Aufgrund der Hebesatz-Erhöhung auf 380 gab es kaum Proteste. Die Zahl der Personen, die darüber etwas wissen wollten, war „verschwindend gering“. Fragen gab es zur Verrechnung von Erträgen mit der Einkommensteuer bei Personengesellschaften. Im Übrigen gebe es immer einige, die bei Steuererhöhungen Einwände vorbringen, so beispielsweise auch bei der Hundesteuer, hieß es.

    Peißenberg
    Peißenberg hatte bis 2007 bereits einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 Prozentpunkten.
    Von 2008 bis 2010 reduzierte Peißenberg den Hebesatz wieder auf 310 v. H. „Standortsicherung“ und Anreiz für neues Gewerbe, so hieß die Devise, zumal damals Weilheim (330) und Peiting (310) und andere Orte deutlich geringere Hebesätze hatten. Erkenntnis nach drei Jahren: Weiteres Gewerbe wurde dadurch nicht angelockt! Daraufhin hat der Gemeinderat den Gewerbesteuer-Hebesatz im Jahr 2011 wieder auf 380 v. H. erhöht.
    Fazit: Senkung bzw. Erhöhung hatten in punkto Ansiedlung oder Abwanderung von Betrieben keine spürbaren Auswirkungen auf den Standort Peißenberg.

    Sigi Müller