Kategorie: Allgemein

  • Energiewende? Kein Ökostrom für Schongau

    Künftig wird Schongau seinen Strom gemeinsam mit anderen Gemeinden einkaufen, das soll Geld sparen. Zur Wahl standen konventioneller Strom oder Strom aus regenerativen Energien. Was der Strom am Ende kostet, steht erst nach einem komplizierten Bieterverfahren fest. Ein Wechsel ist dann aber nicht mehr möglich, weil sich damit ja die Abnahmemengen für die Anbieter wieder ändern würden. Jedoch kam von der Verwaltung der Hinweis, dass der von ihr vorgeschlagene Ökostrom möglicherweise ein paar Prozent teurer sein könnte, vielleicht aber auch billiger.
    Dieser Hinweis genügte jedoch, und schon stimmte eine Mehrheit für den konventionellen Strom – zumindest ein Teil der Räte glaubte aber wohl, damit auf jeden Fall für den billigeren Strom gestimmt zu haben (O-Ton: mir doch egal, ob Öko oder nicht, ich will den billigsten Strom). Es ist aber durchaus möglich, dass die Gemeinden, die sich für Ökostrom entschieden haben, am Ende den gleichen Preis oder gar weniger zahlen.
    Wäre der Vortrag der Verwaltung bei der Beschreibung des Bieterverfahrens etwas weniger detailliert gewesen und dafür klarer herausgearbeitet worden, dass man sich nicht für den „billigsten“ Strom entscheiden kann, sondern die gewählte Variante nehmen muss, auch wenn die andere am Ende billiger ist, wäre die Abstimmung vielleicht anders ausgegangen.
    Markus Keller

  • Straßenausbau auf Kosten der Anlieger: Eine Satzung belastet den Grundstückseigentümer

    Eine ganze Stunde referierte zu Beginn Frau Cornelia Hesse vom Bayerischen Gemeindetag vor 19 Stadträten und 26 Zuhörern über die Notwendigkeit des Erlasses einer Straßenausbaubeitragssatzung. Der Inhalt des Referats ist kurz zusammengefasst: Eine Gemeinde muss aus juristischer Sicht eine solche Satzung erlassen, wenn Sie finanziell nicht so gut dasteht, dass sie diese Einnahmen nicht benötigt. Exakte Kriterien, wann das der Fall ist, gibt es nicht. Andernfalls kann das Landratsamt den Erlass einer solchen Satzung anordnen.
    So drehten sich die anschließenden Fragen insbesondere seitens der CSU vor allem auch darum, wie Schongaus finanzielle Lage diesbezüglich zu beurteilen ist, was die Referentin nicht beurteilen konnte oder wollte.
    Auf Nachfrage von Bürgermeister Gerbl führte Frau Hesse dann noch aus, dass sich Bürgermeister und auch Stadträte sogar strafbar machen können, wenn sie eine solche Satzung nicht erlassen. Dabei konnte sie aber keinen einzigen Fall belegen, in dem es auch nur zu einem solchem Verfahren, geschweige denn zu einer Verurteilung gekommen wäre.
    Mein Fazit: Hauptzweck dieses Vortrags war es offensichtlich, die Stadträte so weit einzuschüchtern, dass sie im Frühjahr eine solche Satzung erlassen. Ob eine solche Satzung für die Bürger gerecht ist, spielt dabei keine Rolle.
    Ob die Rechnung aufgeht, ist aber zumindest dieses Jahr zweifelhaft. Die CSU hat bereits angedeutet, bei ihrer ablehnenden Haltung zu bleiben, und ob Landrat Zeller tatsächlich kurz vor der nächsten Landratswahl eine solche Satzung anordnet, bezweifle ich.
    So wird Bürgermeister Gerbl vielleicht noch länger mit der Angst leben müssen, seine Amtszeit als erster bayerischer Bürgermeister wegen einer nicht erlassenen Straßenausbaubeitragssatzung im Gefängnis zu beenden.
    Die aus Sicht der Alternativen Liste beste Lösung: endlich die Gewerbesteuer erhöhen, dann sollte Schongau auf jeden Fall genug Einnahmen haben, um eine solche Satzung umgehen zu können. Aber das will die CSU-Fraktion ja auch nicht.
    Markus Keller

    (zur Stadtratssitzung vom 15.1.2013)

    Was ist eine Straßenausbaubeitragssatzung?
    Eine Gemeinde soll (um die juristische Bedeutung dieses »soll«, die irgendwo zwischen »darf« und »muss« liegt, ging der ganze Vortrag) die Anwohner an den Kosten beteiligen, wenn bestehende Straßen komplett saniert werden müssen.
    Dabei tragen die Anwohner von Anliegerstraßen in der Regel für den Straßenbau 80 %, bei größeren Straßen 50 % und bei Hauptverkehrsstraßen 30 % der Kosten. Den Rest zahlt die Gemeinde. Für Geh- und Radwege gibt es etwas andere Sätze. Die Gemeinde kann in ihrer Satzung laut Frau Hesse bis zu 15 % von dieser Verteilung abweichen.
    Reparaturen fallen nicht unter die Straßenausbaubeitragssatzung.
    Wenn die Sanierung einer Straße ansteht, werden die Anwohner üblicherweise vorher informiert und bei verschiedenen Ausbauvarianten auch befragt, welche Variante gewünscht wird. Ein Rechtsanspruch auf eine solche Beteiligung besteht aber nicht.
    Eine Straßenausbaubeitragssatzung gilt auch rückwirkend für bereits erfolgte Maßnahmen, wenn dies in der Satzung nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Wie viele Jahre rückwirkend Anwohner zur Kasse gebeten werden können, ist juristisch nicht klar definiert, aber 5 bis 10 Jahre sind durchaus möglich.

    Nachtrag: Bezüglich der rückwirkenden Gültigkeit gibt es für Bayern mittlerweile ein Gerichtsurteil, dass dies so nicht rechtens ist. Hier wird das entsprechende Gesetz wohl demnächst präzisiert. (Markus Keller am 12.11.2013)

  • Zwei ALS-Anträge im Stadtrat: Geschwindigkeitskontrollen, Denkmäler & Haushaltsideen

    Nachdem die Friedhofsgebührensatzung unspektakulär vom Stadtrat geändert wurde (einstimmig), wurde als zweiter Punkt der Tagesordnung der Antrag der ALS zum Beitritt Schongaus in den „Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Oberland“ besprochen. Nina Konstantin trug den Antrag und Begründung vor. Darin forderte sie, die Einhaltung der geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen durch Radarkontrollen zu überprüfen.
    Für die CSU betonte Michael Eberle, dass er und Teile seiner Fraktion diesem Antrag zustimmen würden, die CSU aber nicht geschlossen abstimmen würde. Allein die Erwähnung dieser Selbstverständlichkeit lässt tief blicken: Offensichtlich herrscht in der größten Stadtratsfraktion entweder fast immer eine unfassbare Einigkeit oder es wird eine mehr oder weniger sanfte Form des Fraktionszwangs ausgeübt.
    Stadtrat Hild (UWV) monierte die Untätigkeit der Verwaltung nach den wiederholt eingegangenen Bürgerbeschwerden über Raserei in Wohngebieten. Tatsächlich war die Verkehrssituation im Forchet sowie der Beschluss einer baulichen Veränderung bereits Thema im Bauausschuss. Passiert ist (mal wieder) nichts.
    Nach einem völlig überflüssigen Geplänkel zwischen den Stadträten Eberle (CSU) und Bohrer (SPD) – muss das immer sein? – warf Stadtrat Hunger (CSU) noch ein, dass die zu erhebenden Strafgelder für Blitzer den Betroffenen direkt Kaufkraft entzieht. Nach dieser Logik dürften aber generell keine Gebühren, Abgaben oder Steuern erhoben werden, auch diese nehmen den Bürgern ja Geld, das sie sonst natürlich in der Schongauer Altstadt ausgegeben hätten … Grundsätzlich herrschte im Gremium jedoch die Ansicht vor, durch eine Zweckvereinbarung eine Art zweijährige Probezeit der Radarkontrollen festzusetzen. Der Antrag der ALS wurde mit 17:5 Stimmen angenommen. Gegen den Antrag stimmten die Stadträte Hild und Motz (UWV) sowie Schmidbauer, Blüml und Hunger (CSU).

    Denkmäler
    Der nächste Tagesordnungspunkt war ebenfalls ein Antrag aus der ALS-Fraktion. Stadträtin Bettina Buresch beantragte die Errichtung eines Denkmals zur Erinnerung an die Opfer der Schongauer Hexenprozesse. Dieses sollte nach ihren Vorstellungen im Innenhof des Altenheims und in Form von 63 mit den Namen der Opfer versehenen Rosenstöcken entstehen.
    Stadtrat Schmidbauer entgegnete ihr, dass es bereits ein Denkmal für diese Opfer gebe, nämlich im Ballenhaus. Fast allen Stadträten war dieses bislang jedoch völlig unbekannt. Darum sollte diese Skulptur auch versetzt werden, gerne auch in den Klosterhof. Die Form eines Denkmals in Form der Rosenstöcke, wie von Buresch gefordert, lehnte Schmidbauer ebenso wie andere Stadträte ab. Nachdem der Stadtförster Herr Thien die jährlichen Pflegekosten auf 3200€ bezifferte (was Bettina Buresch anzweifelte) verstärkte sich diese Ablehnung. Schließlich kam man überein, sich in kleiner Runde erneut mit der (Neu-)Gestaltung eines Denkmals für die Opfer der Hexenprozesse zu befassen. Allein dies ist eindeutig ein Erfolg für die Antragstellerin: Es wird im Klosterhof ein Denkmal geben. Und zwar eines, das man besuchen kann und das somit die Erinnerung an die unschuldigen Frauen aufrechterhält.

    Gerbls Haushaltsideen
    Der nächste Tagesordnungspunkt war die Aussprache und Abstimmung über eine Liste von Streichungen des Bürgermeisters, durch die der nächste Haushalt der Stadt ohne Neuverschuldung auskommen sollte. Der Hintergrund ist sehr ernst: Nähme die Stadt neue Schulden auf, müsste der städtische Haushalt überprüft werden. Und im Zuge dieser Überprüfung käme auf die Stadt Schongau wohl unweigerlich die Einführung einer Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) zu. Dies wäre tatsächlich ein gravierender Einschnitt. Schließlich können durch diese Satzung doch Kosten in Höhe von vielen tausend Euro auf Anwohner einer zu renovierenden Straße zukommen! Um dies zu verhindern, soll also ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden. Die vorgeschlagenen Streichungen oder Kürzungen (Ersatzbolzplatz für den abgerissenen OBI-Fußballplatz, Renovierung der Heilig-Geist-Kirche, Renovierung Kindergarten Benefiziumstraße, Sanierung/Umbau Weinstraße) waren sehr umstritten. Vor allem aber gelang es Herrn Gerbl nicht, die Diskussion auf diese Punkte zu beschränken. Und so schien ihm die Sitzung mal wieder zu entgleiten, weil er es versäumte, den Rednern der verschiedenen Fraktionen rechtzeitig Einhalt zu gebieten. So aber nutzten beispielsweise die Stadträte Blüml (CSU) oder Hild (UWV) den ihnen gebotenen Rahmen für Beiträge, die mit dem eigentlichen Tagesordnungspunkt nicht wirklich etwas zu tun hatten.
    Die Streichliste Gerbls wurde schließlich mit Ausnahme der Bolzplatzstreichung (Gott sei Dank!) mehrheitlich beschlossen.
    Zu diesem Zeitpunkt habe ich die Sitzung »schon« (nach knapp drei Stunden!) verlassen. Nicht zuletzt aus Ärger über ein von Stadtkämmerer Hefele nur beiläufig erwähntes Bauvorhaben: So plant die Stadt tatsächlich, die Ein-/Ausfahrt der städtischen Tiefgarage zu überdachen. Eigentlich ist diese ja beheizt und somit vollkommen sicher vor Glatteis. Aber diese Heizung könne ja auch mal ausfallen und mit einer Überdachung sei man dann auf der sicheren Seite. Willkommen in Schilda!
    Gregor Schuppe, Vorsitzender der Alternativen Liste Schongau

  • Bebauung Lechvorstadt – Klarstellung: Die Alternative Liste lehnt die Bayerische Asylpolitik ab.

    Wir halten insbesondere die Kasernierung und Isolierung von Asylbewerbern für unklug und unwürdig.
    Unserer Ansicht nach sollte das bestehende Schongauer Asylbewerberheim wegen seiner landesweit bekannten Unzulänglichkeit geschlossen werden.
    Wir hätten keine Einwände, die bisher dort Untergebrachten in eine bessere Unterkunft wie das Objekt in der Lechvorstadt umzusiedeln.
    In Schongau ergibt sich die seltsame Situation, dass die kommunale CSU ihre Klientel vermeintlich gegen die Politik der Landesregierung schützen will.
    Die bayerische Staatsregierung hat selbst dafür zu sorgen, dass ihre Absicht, eine weitere Asylbewerberunterkunft zu bauen, von den Schongauern akzeptiert wird.
    Die ALS kann und will nicht Erfüllungsgehilfe der Regierungspartei sein. Das wäre absurd.
    Mancher hat sich gewundert, dass die Zustimmung zur »Neuaufstellung eines Bebauungsplanes … für die Lechvorstadt Teil I« einstimmig ausgefallen ist, also auch mit den Stimmen von uns ALS-Stadträtinnen.
    Es geht aber zunächst um eine Prüfung des Bedarfs als Grundlage zur Erstellung eines Bebauungsplans.
    Wir sind überzeugt, dass die Zahlen belegen werden, dass z. B. der Bau eines neuen Kindergartens nicht gerechtfertigt und finanzierbar ist.
    Der Erhebung solcher Zahlen als Voraussetzung für eine konsequente Entscheidung können wir uns nicht entgegenstellen.
    Die Berichterstattung der lokalen Presse über die zugegebenermaßen verwickelten Umstände war etwas missverständlich, teilweise wurden Äußerungen der Verwaltung fehlinterpretiert – was auch nicht verwunderlich ist.
    So sieht die ALS gespannt dem Tag entgegen, wo Schongau sich allen Ernstes an die Enteignung des bayerischen Staates wagt.
    Da passte Herrn Wölfles Spässle genau ins Wunschdenken von Zeitung und Abonnenten.
    Bettina Buresch, Mitglied des Stadtrates

  • ALS-Antrag: Beitritt der Stadt Schongau zum „Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung“

    Sehr geehrter Herr Bürgermeister Gerbl,
    die Alternative Liste Schongau (ALS) beantragt den Eintritt der Stadt Schongau in den „Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Oberland“. Bitte setzen Sie diesen Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung.
    Begründung: Wie überall, gibt es auch in Schongau immer wieder Autofahrer, die sich nicht an die vorgegebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen halten. Dies führt zu Ärger, Sorge und Unmut bei anderen Verkehrsteilnehmern und Anwohnern. Immer wieder wenden sich verärgerte Anwohner direkt an die Stadt, wie zuletzt Anwohner aus der Zugspitz- oder der Alpspitzstraße.
    Unstrittig ist der Sinn der Geschwindigkeitsbeschränkungen. Unstrittig ist auch, dass sowohl Ver- als auch Gebote deutlich besser befolgt werden, wenn sie auch kontrolliert werden. Auf städtischen Straßen in Schongau wird die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkungen bisher jedoch nicht kontrolliert. Dieser Umstand könnte dazu führen, dass Autofahrer ihre Geschwindigkeit nicht genau genug kontrollieren. Warum auch – es kann ihnen ja nichts passieren.
    Die Mitgliedschaft im „Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Oberland“ (www.kvs-oberland.de) bedeutet, dass dieser Verband auf Antrag der Stadt an von der Stadt festgelegten Standorten die Geschwindigkeit überprüft und gegebenenfalls Bußgeldbescheide versendet. Die Einnahmen kommen nach Abzug der Kosten der Stadt Schongau zugute. Die ALS möchte jedoch weder die Stadtkassen auf diesem Weg füllen, noch die Autofahrer grundsätzlich kriminalisieren.
    Was wir aber möchten, ist eine bessere Einhaltung geltender Geschwindigkeitsregelungen. Und damit mehr Sicherheit für alle Schongauer.

    Mit freundlichen Grüßen

    Gregor Schuppe, Nina Konstantin, Bettina Buresch

    Unser Antrag war erfolgreich!

  • Antrag der ALS: Mehr Sicherheit für Radfahrer

    Wortlaut des Antrags: Am Radweg an der Marktoberdorfer Straße in Schongau (Rösslekellerberg) wird im Bereich ab Einfahrt Haus-Nr. 40 bergauf bis zum Ende der bestehenden Leitplanke eine zusätzliche, untere Planke montiert. Die Maßnahme soll möglichst umgehend erfolgen.

    leitplankeeinfach

    LeitplankedoppeltMontage
    Bilder: Bestehende Leitplanke (links) und Fotomontage der doppelten Leitplanke (rechts)

    Begründung: Für bergab fahrende Radfahrer ist diese Stelle extrem gefährlich. Nach Starkregen ist der Radweg oft mit Kies bedeckt, im Winter oft glatt, wenn tagsüber am Hang oberhalb der Schnee schmilzt und dann nachts gefriert.

    In Kombination mit dem starken Gefälle und der Linkskurve führt der Weg im Falle eines Sturzes hier genau in die Leitplanke. Dabei besteht erhebliche Verletzungsgefahr an den Pfosten der Leitplanke, außerdem die Gefahr, unter der Leitplanke hindurch direkt auf die Marktoberdorfer Straße geschleudert zu werden.
    Da die vorgesehene Neuplanung für diesen Bereich wohl erst in einigen Jahren realisiert wird, soll mit dieser einfachen Sofortmaßnahme eine der gefährlichsten Stellen für Radfahrer in Schongau entschärft werden.

    Bettina Buresch, Alternative Liste Schongau
    (Antrag abgegeben am 13. November 2012)

    Unser Antrag wurde im Bauausschuss abgelehnt.