Kategorie: Allgemein

  • Haushalt 2018: Gewerbesteuer-Hebesatz bleibt auf 350 v. H.

    Die große Mehrheit – 17 Stadtratsmitglieder – ließ ein weiteres Mal die Chance verstreichen, der Stadt durch eine Erhöhung der Gewerbesteuer dringend benötigte höhere Einnahmen zu beschaffen.
    Nur 7 Ratsmitglieder, davon die ALS Fraktion mit 5 Stimmen, Peter Huber und Martin Schwarz (beide SPD) waren für die Erhöhung auf 380. Deshalb stimmte die ALS geschlossen gegen den Haushalt.
    Denn ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 v. H. ist aus unserer Sicht im Hinblick auf die laufenden Projekte – vor allem für den Neubau der Grundschule – die absolut notwendige Minimallösung auf der Einnahmenseite.

    Rückblick:
    Im Jahr 2016 stimmte eine knappe Mehrheit (12:11) für eine Hebesatz-Erhöhung von 340 auf 380 zum Wohle der Stadt und nutzte damit den aufgezeigten Handlungsspielraum. Diese Entscheidung führte zu Mehreinnahmen von rund 1 Million Euro.
    Aufgrund des Unmuts einiger betroffener Firmen erklärte der Stadtrat im Herbst 2016 – wiederum mit knapper Mehrheit – die Absicht, den Hebesatz ab 2017 auf 350 v. H. zu senken. Der ALS-Fraktion wurde nahegelegt, diesen Antrag auf Erhöhung bis zum Ende dieser Amtsperiode nicht mehr zu stellen. Dieses Ansinnen verstößt absolut gegen unser Demokratieverständnis.

    Haushaltssitzung, Februar 2018
    Den Antrag auf Erhöhung der Gewerbesteuer stellte diesmal Stadtrat Peter Huber (SPD). Die ALS unterstützte ihn und trug dazu folgende Argumente vor:

    • Wer weiterhin für den Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 v. H. stimmt, verzichtet bis zum Ende dieser Amtsperiode 2020 auf mehrere Millionen Euro;
    • nimmt der Stadt die Möglichkeit, zukünftig dringend benötigte, hoch qualifizierte und damit gut bezahlte Mitarbeiter zu finden;
    • stimmt gegen die langfristigen Interessen der hiesigen Betriebe, die auf ein möglichst attraktives Schongau angewiesen sind, damit qualifizierte Mitarbeiter gerne in unserer Region wohnen und arbeiten möchten;
    • ignoriert die vom Städte- und Gemeindetag aufgezeigten Handlungsspielräume und schadet damit der Stadt Schongau.

    Jetzt im Jahr 2018 wollten nur noch 7 von vormals 12 Ratsmitglieder die dringend notwendige Verbesserung der Einnahmen fürs Gemeinwohl. Wie es zu diesem Sinneswandel kam, ist für uns nicht nachvollziehbar und wurde in der Haushaltssitzung von keinem Ratsmitglied thematisiert.

    Anmerkungen:
    „Eine Festsetzung des Gewerbesteuer-Hebesatzes bei 380 v. H. entlastet gerade auch kleine und mittlere Personenunternehmen.“
    „Durch die Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Steuerbelastung auf Unternehmensebene in Deutschland erheblich gesenkt.“ … „Nettoentlastung von bis zu 10 Milliarden Euro.“
    Quelle: Bayerischer Gemeindetag 8/2009
    Diese von der ALS angesprochene Milliarden-Einsparung war für die anderen Räte überhaupt kein Thema und wurde einfach ignoriert.

    Fazit:
    Wir halten die Entscheidung, zugunsten großer Unternehmen auf Millionenbeträge zu verzichten, für grundfalsch und verantwortungslos.
    Früher gab es mal eine städtische Musikschule, eine Stadtbücherei und ein Stadtmuseum. Seit mehreren Amtsperioden schafft es die Stadt Schongau nicht mehr, diese Einrichtungen – so wie früher – selbst zu betreiben und muss froh sein, wenn diese mit ehrenamtlicher Arbeit erhalten werden können.
    Deshalb werden wir auch weiterhin dafür kämpfen, dass die hiesigen Unternehmen in Zukunft wieder stärker zur Finanzierung städtischer Aufgaben – also fürs Gemeinwohl – beitragen.
    Nina Konstantin, Fraktionsvorsitzende der Alternativen Liste

  • Volksbegehren »Straßenausbaubeiträge abschaffen – Bürger entlasten!«

    485 gültige, bereits von der Stadt bestätigte Unterschriften von Schongauer Bürgern sind bis jetzt schon zusammengekommen – und es wird noch eifrig weitergesammelt, in Schongau und in vielen Nachbarorten. Für ungültig erklärt werden Unterschriften bei unvollständigen Angaben, z.B. fehlender Vorname oder Wohnort. Auch wer sein Geburtsdatum nicht vollständig oder falsch angibt, kann leider nicht mitgezählt werden.
    In Schongau kann man sich nach wie vor in folgenden Geschäften der Altstadt in die Listen eintragen: Uhren Anderl, Naturkost Pfifferling, Reformhaus Tischner.
    Auch nach den Montagsdemos, die jeden Montag von 18:15 Uhr bis 18:30 Uhr zwischen Rathaus und Kirche in Schongaus Altstadt stattfinden, gibt es die Möglichkeit zu unterschreiben.

  • Keine Strabs für Schongau

    Als Anfang 2017 das Landratsamt den Haushalt 2017 nur mit der Auflage genehmigte, dass die Stadt Schongau bis 1. Februar 2018 rückwirkend zum 1. Januar 2017 eine Straßenausbau-Beitragssatzung erlässt, war auch in den Reihen der Alternativen Liste Schongau eine gewisse Resignation zu spüren. Seit dem ersten Versuch, die Satzung im Jahr 1997 einzuführen und auch bei allen weiteren Abstimmungen dazu, war die ALS immer dagegen gewesen, dass die BürgerInnen mit den Kosten für die Straßen belastet werden sollen. Im Jahr 2016 hat sich der Landtag nur zu einer geringfügigen Änderung des Gesetzes entschlossen. Gleichzeitig wurde der Druck der übergeordneten Behörden auf die Städte und Gemeinden erhöht, die Strabs nun endlich einzuführen. Irgendwie sah es jetzt so aus, als ob die Mehrheit im Schongauer Stadtrat sich doch diesem Druck beugen und notgedrungen der Variante der wiederkehrenden Beiträge zustimmen würde.
    Auch vom Bürgermeister und seiner Verwaltung kam die klare Aussage, dass es nun keine andere Möglichkeit mehr gebe, als die Satzung einzuführen.
    Aufgrund von Gesprächen und auch der geringen Anzahl von Leserbriefen in der Zeitung waren wir der Überzeugung, dass eine Vielzahl der SchongauerInnen gar nicht wussten, was da auf sie zukam. Und nachdem es so aussah, dass kein anderer vorhatte, die Bevölkerung zu informieren, entschlossen wir uns spontan, dies zu tun – nicht nachdem die Satzung eingeführt worden ist, sondern vorher!
    Wir entwarfen ein möglichst verständliches Flugblatt und teilten dies Ende August in ganz Schongau aus. Und wir luden zu einer Informationsveranstaltung ein, für die wir einen – als Strabs-Gegner bekannten – Referenten, Herrn Jürgen Jordan von der »Allianz gegen Straßenausbaubeitrag«, gewinnen konnten.
    Auf dessen Rat hin besuchte Irmgard Schreiber-Buhl noch im Vorfeld der Infoveranstaltung die Starnberger Bürgermeisterin und bekam viele interessante Informationen und Anregungen von ihr. Auch den – wie sich im Nachhinein herausstellte – sehr guten Rat, einen Bürgerantrag zur Nichteinführung der Strabs zu stellen.
    Wir hatten nun das Gefühl, von unserer Seite alles getan zu haben und warteten gespannt darauf, wie voll der Ballenhaussaal bei der Veranstaltung werden würde.
    Und die SchongauerInnen kamen. Einige BesucherInnen mussten stehen, da keine Sitzplätze mehr zur Verfügung standen. Und sie wollten den Bürgerantrag unterschreiben. Und nicht nur das. In den folgenden Tagen meldeten sich Geschäftsinhaber, die die Unterschriftslisten auslegen, BürgerInnen, die mit den Listen sammeln gehen wollten. Eine riesige Welle kam ins Rollen. Im Laufe von drei Wochen kamen insgesamt 2222 Unterschriften zusammen und wurden im Rathaus abgegeben. Aber das war einigen noch nicht genug. Zwei Frauen organisierten das erste Mal in ihrem Leben eine Demo. Und der Marienplatz war voll. 500 Teilnehmer wurden gezählt – jeden Alters und jeglicher politischer Zugehörigkeit. Und die Menschen sprachen am Mikrofon. Auch von der Strabs bereits Betroffene aus anderen Orten meldeten sich zu Wort.
    Zu diesem Zeitpunkt war schon klar, dass es am 6. November eine außerordentliche Bürgerversammlung zu dem Thema geben würde. Die Zeit bis dahin sollte nicht ohne weitere Aktionen vergehen. Eine Bürgerin hatte die Idee, eine Montags-Demo ins Leben zu rufen, und meldete diese auch auf ihren Namen an. Die erste fand am 23. Oktober mit nur 25 Teilnehmern statt, da der Aufruf nur per Mail erfolgte. Bei der zweiten waren es dann schon 125 Personen. Dazu kam noch unsere Aktion mit der »Roten Karte für die Strabs«, die an Abgeordnete der vier im Landtag vertretenen Parteien und an Staatssekretär Eck adressiert sind. Die 3. Montags-Demo fand vor der Bürgerversammlung direkt beim Jakob-Pfeiffer-Saal statt. Auch dieser Saal konnte den Ansturm kaum bewältigen. Ein Teil der BesucherInnen musste mit einem Stehplatz in der Eingangshalle vorlieb nehmen.
    Zu unserer großen Überraschung lösten sich in der Bürgerversammlung all die Drohungen und Schwarzmalereien plötzlich in Luft auf – keine Rede mehr davon, dass ohne genehmigten Haushalt die Schule nicht weitergebaut bzw. die Gehälter nicht weiterbezahlt werden könnten usw. Einzig die Tatsache, dass dann zunächst einmal die freiwilligen Leistungen nicht mehr ausgezahlt werden könnten, blieb noch bestehen. Bürgermeister und Landrätin hatten auch eine Möglichkeit gefunden, ohne Gesichtsverlust aus der Sache herauszukommen. Das Landratsamt habe bisher nicht gewusst, dass im Jahr 2017 und nun auch noch in den Folgejahren bis 2020 gar keine Straßenbaumaßnahmen vorgesehen sind, bei denen die Satzung überhaupt angewandt werden müsste.
    Zunächst ist also der Zwang der Strabs-Einführung vom Tisch. Aber Vorsicht! Das ist kein Sieg, sondern nur eine Atempause!
    Wenn der Landtag die Strabs nicht abschafft oder zumindest in eine freiwillige Variante umwandelt, dann kommt das Problem unweigerlich in Kürze wieder auf uns zu. Also wiegen wir uns nicht in Sicherheit und machen mit vollem Schwung weiter.
    Renate Müller

  • Popularklage eingereicht

    München/Weiden, 19.10.2017. Der Verband Wohneigentum – Landesverband Bayern e.V. und der Eigenheimerverband Bayern e.V. haben am 19.Oktober 2017 beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München eine Popularklage eingereicht.
    Ziel der Popularklage ist die Überprüfung des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes, vor allem auch des neuen Art. 5b KAG, auf seine formelle und inhaltliche Übereinstimmung mit grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Anforderungen aus der Bayerischen Verfassung. Gerügt wird insbesondere, dass es der Landesgesetzgeber unterlassen hat, die Kriterien für einen aus dem Ausbau von Ortsstraßen angeblich resultierenden geldwerten Vorteil bestimmter Personen, insbesondere der Anlieger, näher zu bestimmen. Zudem werde bislang auch versäumt, einen etwaigen Mehrwert („qualifizierte Möglichkeit der Inanspruchnahme“ einer Straße) mit den Nachteilen zu verrechnen, die gerade Straßenanlieger durch Verkehrsimmissionen hinnehmen müssen. Die 2016 geschaffene Variante eines wiederkehrenden Beitrags verteile zwar die finanzielle Belastung auf eine größere Zahl von abgabepflichtigen Personen, löse aber die grundsätzliche Problematik nicht, die auch aus der offenen Struktur von Straßenverkehrsnetzen herrühre.
    Erstellt wurden die 55-seitige Klageschrift sowie ein die Klage begründendes Gutachten von Prof. Dr. Ludwig Gramlich, der bis vor kurzem an der TU Chemnitz einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht inne hatte.
    Die Präsidenten der beiden Verbände, Siegmund Schauer (Verband Wohneigentum Bayern) und Wolfgang Kuhn (Eigenheimerverband Bayern), begründen diesen Gang vor Gericht mit der bedauerlichen Tatsache, dass die, nun schon jahrelangen, Bemühungen zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung – geregelt im Kommunalabgabengesetz des Freistaates Bayern – weder in der Landespolitik noch bei den Kommunalen Spitzenverbänden wirklich Gehör gefunden hätten.
    Wenngleich man sich seitens des Bayerischen Landtages nach intensivem Drängen der Verbände im Frühjahr 2016 dazu entschlossen hatte, das KAG in diesem Bereich zu ändern, so hätten diese Änderungen (u.a. Möglichkeit der sogenannten wiederkehrenden Beiträge) keine zufriedenstellende Lösung für Haus- und Grundstücksbesitzer gebracht.
    Das Damoklesschwert einer oftmals – manchmal hohen – fünfstelligen Zahlung nach einer Straßenerneuerung schwebe weiterhin über jedem Immobilienbesitzer in Bayern. Die beiden Verbände zusammen vertreten ca. 170.000 mögliche Betroffene.
    Dieses Gesetz, so die beiden Präsidenten unisono, sei immer häufiger, insbesondere für ältere Menschen, existenzgefährdend. Die Feststellung von Politik und Wirtschaft,
    dass das Wohneigentum eine der letzten sichern Bastionen der Altersversorgung sei, werde hier ad absurdum geführt.
    „Es könne nicht sein, dass eine Gemeinde eine 70jährige Anliegerin/Besitzerin eines Einfamilienhauses, mit 10.000 € Straßenausbaubeiträgen belaste, um nur ein Beispiel zu nennen“, so die beiden Präsidenten Kuhn und Schauer.
    Darüber hinaus sei diese Unsicherheit über mögliche spätere Zahlungen, mittlerweile neben hohen Grundstücks- und Baupreisen, sowie der geforderten Arbeitsstellenmobilität, ein weiterer Grund dafür, warum man in Deutschland mit der Erhöhung der Wohneigentumsquote nicht vorankomme und Europa weit weiterhin am Ende rangiere.

  • Aktiv gegen die Strabs: Schreiben Sie an Ihren Landtagsabgeordneten

    Wenn die Einführung der Straßenausbaubeiträge auf Dauer verhindert werden soll, muss der Bayerische Landtag das Gesetz ändern. Mehr dazu und die E-Mail-Adressen der Abgeordneten aus unserer Region finden Sie hier.

  • Strabs-Veranstaltung – Gedanken zur Stimmung danach

    Unsere Veranstaltung im Ballenhaus hat hohe Wellen geschlagen. Viele Schongauer BürgerInnen haben sich bedankt, dass sie dadurch auf ein Thema aufmerksam gemacht wurden, von dem sie vorher nichts oder nur wenig wussten. Allerdings gibt es auch Anschuldigungen. Wir hätten die Menschen aufgehetzt, würden nur aus Eigeninteresse als Hausbesitzer handeln oder seien schon auf Stimmenfang für die kommende Kommunalwahl 2020 aus.
    Unser Anliegen war es, die BürgerInnen vor einer endgültigen Abstimmung im Stadtrat zu informieren. Danach hätte das nicht viel Sinn gemacht. Und wir sind der Überzeugung, dass Veränderungen nur durch Widerstand angestoßen werden. Wenn alle sagen, die Strabs ist ungerecht, aber wir müssen sie halt einführen, das steht so im Kommunalabgabengesetz, dann merken die Entscheidungsträger im Landtag überhaupt nichts von den Problemen, die dadurch vor Ort entstehen.
    Ich hoffe jedoch sehr, dass die Menschen in Schongau besonnen bleiben. Es ist gut, sich über die Strabs zu informieren, sich eine Meinung zu bilden und diese auch gegenüber anderen zu vertreten. Aber genau so wenig, wie ich den Zwang von oben (Landratsamt usw.) zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten der Stadträte hinnehmen möchte, kann ich es gut finden, wenn diejenigen, die bei der Abstimmung die Hand heben müssen, beschimpft oder sogar bedroht werden.
    Jeder gewählte Vertreter des Volkes muss so abstimmen dürfen, wie er es für richtig hält. Neben dem Wohl der Stadt sollte dabei natürlich auch das Wohl der BürgerInnen eine wichtige Rolle spielen.
    Wenn Stadträte jedoch für Ihr Abstimmungsverhalten massiv angegriffen werden, dann wird es vielleicht bald keine KandidatInnen mehr geben, die sich um so ein Ehrenamt bewerben.
    Renate Müller