Kategorie: Allgemein

  • Auf der Suche nach gemeinsamen Ideen und Zielen

    Auf der Suche nach gemeinsamen Ideen und Zielen

    Die Stadtratsfraktionen der ALS und der CSU trafen sich zu einer gemeinsamen Sitzung. Viele Themen wurden diskutiert, u. a. wurde beschlossen, dass wir gemeinsam einen Antrag auf Übertragung der Stadtratssitzungen im Internet und eine Anfrage an die Stadt Schongau zum Mehrbedarf an Personal bei Einführung der Straßenausbaubeitragssatzung stellen werden.
    Die Ratsmitglieder der ALS haben sich zudem vorgenommen, in absehbarer Zeit auch den anderen Fraktionen im Stadtrat, der SPD und UWV, einen Gedankenaustausch anzubieten, um Argumente über wichtige Themen abzuwägen, Ziele zu definieren und Prioritäten zu setzen. Im Optimalfall könnten daraus auch gemeinsame Anträge entstehen.

  • Asylbewerber in Schongau

    In den nächsten Tagen also ist es so weit: Etwa 50 Asylbewerber beziehen ihre Wohnungen in der Pöllandtstraße in Schongau-West.

    Wer um die Situation in den Erstaufnahmelagern in München und Zirndorf weiß, muss dieser Maßnahme eigentlich zustimmen. Wenn in München Schutz suchende Flüchtlinge in Zelten oder gar im Freien schlafen müssen und in Schongau gleichzeitig ein frisch renoviertes, fast leeres Haus zur Verfügung steht, ist der bevorstehende Einzug der Asylbewerber nur zu begrüßen.

    Allerdings darf bei der Erleichterung darüber, einigen Familien eine adäquate Unterkunft bieten zu können, nicht vergessen werden, dass in Schongau bereits ein Asylbewerberheim besteht. Und zwar eines, das Mindestanforderungen für die Unterbringung oftmals traumatisierter Menschen mal locker unterschreitet. Bei aller derzeitigen Not und Sorge, Flüchtlinge überhaupt unterzubringen, darf nicht vergessen werden, diese Zustände in im Heim in Schongau-Ost endlich zu ändern!!!!

    Desweiteren gilt es die Informationspolitik seitens des Landkreises zu kritisieren. Ich finde es nach wie vor unmöglich, dass die direkten Anwohner erst durch die Zeitung erfahren, wer ihre neuen Nachbarn sein werden. Eine einfache kurze Infoveranstaltung hätte doch ausgereicht, um auf Sorgen und Ängste einzugehen und diese Ernst zu nehmen.

  • CSU, SPD und UWV wollen kein allgemeines Akteneinsichtsrecht für Stadtratsmitglieder

    Bürgermeister Sluyterman griff in der letzten Sitzung auf üble Verfahrensweisen zurück und versuchte Ratsmitglieder, die nicht seine Auffassung vertraten, mit fragwürdigen Methoden auszubremsen. Hier zunächst unser Antrag zur Geschäftsordnung, der in der September-Sitzung behandelt wurde:
    „Jedem Mitglied des Stadtrats wird durch die Stadtverwaltung Auskunft erteilt und Einsicht in die Akten gewährt. Um eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen, sind der Tagesordnung die in der Verwaltung vorliegenden entscheidungserheblichen bzw. sitzungsrelevanten Unterlagen beizufügen.“
    Nicht zuletzt aufgrund einer geänderten Rechtsauffassung des Innenministeriums sollte endlich erreicht werden, allen Mitgliedern – und nicht nur denen mit Sonderstatus – das Recht auf Einsicht in die Akten der Stadtverwaltung zu gewähren. Aber es kam anders. Nur die 5 Ratsmitglieder der Alternativen Liste stimmten für das generelle Einsichtsrecht. Alle anwesenden Mitglieder der anderen drei Fraktionen stimmten dagegen. Dabei waren wir schon einmal weiter. Im Februar 2012, als wir die Informationsfreiheit nicht nur für Ratsmitglieder, sondern auch für alle Schongauer Bürger einführen wollten, stimmten immerhin 11 Ratsmitglieder für eine Informationsfreiheitssatzung, 12 waren dagegen. Jetzt wollten nicht einmal mehr die Mitglieder aus SPD und UWV, die damals mit uns gestimmt haben, das Recht auf Einsicht in die Akten der Stadtverwaltung für sich in Anspruch nehmen. Dieser Sinneswandel ist nicht nachvollziehbar.

    Was sich künftig ändern muss

    Diese Sitzung hat gezeigt, dass wir wieder in die alten Muster von anno dazumal zurückfallen. Als einzige Fraktion haben wir unseren Antrag zur Geschäftsordnung schriftlich formuliert und termingerecht vorgelegt. SPD und CSU haben nichts vorgelegt. Die Stadträte Dr. Zeller (SPD) und Eberle (CSU) durften dennoch ihre Vorschläge mündlich vorbringen und brauchten sich offensichtlich um Schriftform und Abgabetermin nicht zu kümmern. Unser Antrag wurde zwar in der Tagesordnung erwähnt, aber inhaltlich nicht konkretisiert. Das heißt: Man konnte aus der Tagesordnung nicht entnehmen, dass es um »Akteneinsicht« ging. Die Anträge der Werbegemeinschaft zum »Adventskalender« und der Arbeitsgruppe »Schongau belebt« (WLAN Hotspot) waren inhaltlich konkretisiert und als Anlage dabei. Unser Antrag zur Akteneinsicht und das an den Bürgermeister übermittelte Schreiben des Innenministeriums wurden jedoch der Tagesordnung – so wie sonst immer üblich – nicht beigelegt. Diese intransparente Verfahrensweise kann nicht toleriert werden.

    Rückblick: Wie vor 20 Jahren …

    Wie vor 20 Jahren müssen wir wieder die Praxis der Antragsbehandlung beanstanden. Damals habe ich trotz CSU-Herrschaft von der Rechtsaufsichtsbehörde Recht bekommen. Da heißt es schwarz auf weiß: „Auch wenn eine vollinhaltliche Wiedergabe des Antragstextes in der Tagesordnung nicht erforderlich ist, muss sich zumindest stichwortartig aus der gewählten Formulierung die Thematik erschließen lassen.“ – Wie vor 20 Jahren gibt es sie wieder, die ungleiche Behandlung der Ratsmitglieder. Dass Dr. Zeller (SPD) jederzeit ausschweifend reden und ohne Ermahnung mit unsäglichen Kommentaren („Kollege Müller will ja die ganzen Akten der Stadtverwaltung durchlesen.“) versuchen darf, einen Antrag lächerlich zu machen, ist alles andere als ein Fortschritt. Über die »Diskussionskultur« im Stadtrat schreibt auch Christoph Peters in seinem Kommentar »Nachtarbeit« (Kreisbote vom 27.09.2014) in Bezug auf die umfangreiche Tagesordnung: „Kein Wunder, dass Bürgermeister Sluyterman zuvor bei jedem längeren Statement unruhig auf seinem Stuhl hin und her gerutscht war und den Rednern teils in die Parade gefahren war.“ Das Wort »teils« ist hier das wichtigste, weil der Bürgermeister nicht bei jedem Redner unruhig wird und in die Parade fährt. Bis demnächst!
    Sigi Müller

  • ALS beantragt Akteneinsichtsrecht für alle Stadträte

    Jedes Mitglied des Stadtrates soll ein Recht zur Einsicht in die Akten der Stadtverwaltung bekommen. Das Innenministerium sieht die Aufnahme eines allgemeinen Akteneinsichtsrechts in die Geschäftsordnung nicht mehr als rechtswidrig an.

    Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung: II. Stadtratsmitglieder § 3 (5)

    Die Fraktion der Alternativen Liste schlägt vor, den § 3 (5) durch folgenden Wortlaut zu ersetzen:
    „Jedem Mitglied des Stadtrats wird durch die Stadtverwaltung Auskunft erteilt und Einsicht in die Akten gewährt. Um eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen, sind der Tagesordnung die in der Verwaltung vorliegenden sitzungsrelevanten Unterlagen beizufügen.“
    Begründung:
    Stadtratsmitglieder, die keinen individuellen Anspruch auf Information besitzen, geraten in eine unauflösbare Pflichten-Kollision. Einerseits sind sie zur gewissenhaften Amtsführung, zur Teilnahme an den Sitzungen und zur Abstimmung verpflichtet, wobei die Stimmenthaltung unzulässig ist. Andererseits wird ihnen verwehrt, Einsicht in die Akten der Verwaltung zu nehmen, was jedoch für eine gewissenhafte Vorbereitung erforderlich wäre. Der Hinweis auf Geheimhaltung bestimmter Sachverhalte steht dem hier beantragten Recht auf Akteneinsicht in keiner Weise entgegen und ist entbehrlich, da die Ratsmitglieder ohnehin zur Verschwiegenheit verpflichtet sind (Art. 20 – Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht – Abs. 2 GO). Eine Beschränkung der Akteneinsicht auf die Aufgabenbereiche von Referenten schafft im Stadtrat nach unserer Auffassung Bevorzugte und Benachteiligte, wirkt also diskriminierend und ist somit eine Regelung mit zweierlei Maß.
    Im Übrigen wird die Aufnahme des allgemeinen Akteneinsichtsrechts in die Geschäftsordnung vom Innenministerium (siehe Anhang 1) sowie von Staatsminister Joachim Herrmann (siehe Anhang 2) nicht mehr als rechtswidrig angesehen.

    Anhang 1)
    Bayerisches Staatsministerium des Innern
    Kurzmitteilung
    München, 3. Mai 2011
    Betreff: Vollzug der Gemeindeordnung: Einführung eines allgemeinen Akteneinsichtsrechts für Stadtratsmitglieder durch Geschäftsordnung
    Anlagen: 1 IMS vom 12.04.2011, Nr. IB1-1411,1-31, in Kopie
    Plenarprotokoll 16/63 v. 15.12.2010 (Auszug)
    x Kenntnisnahme (und zum Verbleib)
    Schreiben vom 12.04.2011
    Vollzug der Gemeindeordnung: Einführung eines allgemeinen Akteneinsichtsrechts für Stadtratsmitglieder durch Geschäftsordnung
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wie Sie dem von Ihnen übermittelten Plenarprotokoll 16/63 vom 15.12.2010 des Bayerischen Landtags entnehmen können, hält das Innenministerium seine bisherige Auffassung, dass durch Geschäftsordnung einzelnen Gemeinderatsmitgliedern oder Kreisräten kein generelles Akteneinsichtsrecht eingeräumt werden kann, nicht mehr aufrecht.
    Die Regierung und das Landratsamt erhalten Abdruck.
    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Wegmann
    Ltd. Ministerialrat

    Anhang 2)
    Aus dem Plenarprotokoll 16/63 v. 15.12.2010
    Susanna Tausendfreund (GRÜNE): „(…) Wir haben vor Ort immer wieder Anträge gestellt, in die Geschäftsordnung aufzunehmen, dass die einzelnen Gemeinderatsmitglieder und Kreistagsmitglieder generell Akteneinsicht bekommen können. (…) Das Innenministerium hat aber immer wieder die Auskunft gegeben, (…) diese Regelung sei rechtlich nicht zulässig.“ … Auf nochmalige Nachfrage bekommt sie dann vom Staatsminister des Innern Joachim Herrmann folgende Antwort: „Das entscheidet der Stadtrat, der Gemeinderat oder der Kreistag.“

  • ALS-Antrag zur Erhöhung der Gewerbesteuer scheitert – Mehrheit verzichtet auf Verbesserung der Einnahmen

    Unser Antrag, den Gewerbesteuerhebesatz von 340 auf 380 Prozentpunkte zu erhöhen, fand kein Mehrheit.
    Die Erfolgsmeldungen, dass die Gewinne der Unternehmen steigen, manchmal in zuvor nie erreichte Höhen, reißen nicht ab. Aber bedingt durch den Unternehmensteuersenkungswahn der letzten Jahrzehnte kommt bei den Kommunen immer weniger davon an.
    Wir dürfen uns auch künftig nicht darüber aufregen, wenn der Landkreis den Hebesatz für die Kreisumlage erhöhen muss, weil in den Städten und Gemeinden zu wenig für die Verbesserung der Einnahmen getan wird. Tatsache ist: Wir tun nicht, was wir tun könnten! Die kommunalen Spitzenverbänden haben in klaren Berechnungen Möglichkeiten zur Hebesatz-Erhöhung vorgelegt, wir können also – zumindest einigermaßen – gegensteuern. Aber wir tun lieber gar nichts, zumindest nicht bei der Gewerbesteuer. Denn – so scheint es – die Gewinne der großen Unternehmen dürfen nicht angetastet werden.
    Weilheim hat bereits vor einigen Jahren das Richtige getan und den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 380 Prozentpunkte erhöht. Auch in Burggen, Hohenfurch, Peißenberg, Steingaden, Bernbeuren, Wessobrunn und anderen Gemeinden im Landkreis haben die Ratsmitglieder – oft unter tatkräftiger Mitwirkung der Kämmerer – die Einnahmen aus der Gewerbesteuer erhöht.
    Wenn es um höhere Steuern und Gebühren für die Bürger geht (bei Kindergärten, Grundsteuer B, Hundesteuer …), da finden sich meist satte Mehrheiten im Rat. Aber zur Steuergerechtigkeit gehört, dass man auch diejenigen beteiligt, die große Gewinne machen und im Gegensatz zu den Lohnsteuerzahlenden weitaus kreativere Steuergestaltungsmöglichkeiten haben. Der Stadtrat ist ja schließlich kein Lobby-Verein, der dafür sorgt, dass die Unternehmen geschont werden und von den erzielten Gewinnen möglichst wenig bei der Stadt ankommt. Aber eine Erhöhung der Einnahmen durch Beteiligung insbesondere der großen Konzerne ist in Schongau offenbar chancenlos.
    8 Ratsmitglieder stimmten für unseren Antrag, 15 waren dagegen.
    Alle Ratsmitglieder der ALS (5) unterstützten den Antrag zusammen mit den drei SPD-Ratsmitgliedern Barbara Karg, Peter Huber und Martin Schwarz, der sich in einem engagierten Redebeitrag für die Verbesserung der Einnahmen aus der Gewerbesteuer einsetzte.
    Die gesamte CSU (8) und UWV (4) plus Bürgermeister Sluyterman sowie die SPD-Räte Dr. Friedrich Zeller und Stefan Konrad stimmten dagegen.

    Bedenken, Ängste und „psychologische Probleme“ beherrschten die Hebesatz-Diskussion

    Stadtrat Dr. Zeller (SPD) sprach sich gegen unseren Antrag aus. Er sei „kein Freund dieser Einnahme“, und netto bleibe da ohnehin „nicht viel übrig“. Er verwies hierzu u. a. auf die Aufteilung der Gewerbesteuer (Gewerbesteuerumlage und Kreisumlage). – Dazu Folgendes: Diese Aufteilung gibt es ja schon immer. Als Ex-Landrat sollte er doch wissen, dass die Städte und Gemeinden den Kreis finanzieren. Und wenn zu wenige Einnahmen aus den 34 Kreiskommunen kommen, erhöht der Kreistag den Hebesatz. Dann wird’s für Schongau noch teurer! Diesen Mechanismus hat der Ex-Landrat bei seinen Überlegungen offensichtlich total verdrängt.
    Stadtrat Hild (UWV) meinte, durch die Ansiedlung von mehr Gewerbe würden sich die Steuereinnahmen verbessern. Er ignorierte damit einfach meinen detaillierten Hinweis zur geschaffenen Infrastruktur für neue Unternehmen: „Insbesondere im Schongauer Westen haben wir in den letzten 20 Jahren eine Reihe neuer Gewerbegebiete ausgewiesen, viele Betriebe angesiedelt und die Stadt muss die gesamte Infrastruktur stemmen. Der Verkehr hat extrem zugenommen – vor allem durch den LKW-Verkehr werden die Straßen enorm belastet und müssen durch unsere Steuergelder saniert werden. Bei so vielen neuen Betrieben – vor allem im Schongauer Westen – müsste die Gewerbesteuer ja nur so sprudeln, aber sie stagniert, seit Jahrzehnten!“
    Stadtrat Blüml (CSU) verkündete, dass UPM noch immer keine Gewerbesteuer zahlt, und lüftete damit ein weit verbreitetes „Steuergeheimnis“. Er stellte aber in Aussicht, wenn die Abschreibungen dieses Konzerns in Schongau abgeschlossen sind, sei wieder mit Gewerbesteuer-Zahlungen an die Stadt zu rechnen. Einen Zeitpunkt oder einen konkreten Betrag nannte er allerdings nicht. Des Weiteren behauptete er, dass die kleineren Betriebe, sprich Personenunternehmen, bei einer Hebesatz-Anhebung auf 380 v. H. „psychologische Probleme“ bekämen, auch wenn da eine Verrechnungsmöglichkeit bestehe, habe dies „eine verheerende Wirkung“.
    Stadtrat Paul Huber (CSU) sah niedere Hebesätze als Indiz für hohe Steuereinnahmen.
    Stadtrat Schnabel (UWV) stellte die Frage: „Was braucht Schongau?“ Was wir nicht im Fokus haben sollten, sei die Frage: „Wie kommen wir an mehr Geld?“
    Fazit der Diskussion: Es gab noch weitere Angst erzeugende „Totschlag-Argumente“ gegen die Anhebung des Hebesatzes seitens CSU und UWV (z.B. Standortsicherung, Firmen wandern ab, ein niederer Hebesatz lockt Firmen an usw.), aber niemand sagte, wie all die Jahre vorher, es sei „jetzt der falsche Zeitpunkt“ oder die Anhebung des Hebesatzes wäre „die größte Dummheit des Jahrhunderts“.
    Da die Mehrheit aus CSU, UWV plus einem Teil der SPD zur Verbesserung der Einnahmen nichts tun wollte, konnten wir uns nur höflich für die Erstellung des Haushalts bedanken, aber der Haushaltssatzung leider nicht zustimmen.
    Sigi Müller

  • ALS beantragt Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes von 340 auf 380 Punkte

    Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer sind mehr als unbefriedigend, obgleich die Stadt durch Ausweisung neuer Gewerbegebiete – vor allem in den letzten 20 Jahren – gute Voraussetzungen für den Wirtschaftsstandort Schongau geschaffen hat. Leider konnten dadurch keine Zuwächse beim Gewerbesteuer-Aufkommen erzielt werden. Im letzten Jahr lagen die Einnahmen aus der Gewerbesteuer bei knapp 6 Millionen Euro (siehe Rechnungsergebnis). Das entspricht in etwa auch dem Durchschnitt der letzten 5 bis 10 Jahre. Wie niedrig dieser Betrag ist, wird deutlich, wenn man feststellt, dass die Stadt im 10-Jahres-Durchschnitt der 1980er Jahre bereits Einnahmen aus der Gewerbesteuer in dieser Höhe vorweisen konnte.
    Die beantragte Erhöhung des Hebesatzes ist für Personenunternehmen belastungsneutral, weil die bezahlte Gewerbesteuer von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden kann. Der Gesetzgeber hat diese Direktverrechnungsmöglichkeit bis zum 3,8-fachen Gewerbesteuermessbetrag eingeführt. Die durch mehrere Steuerreformen der letzten Jahrzehnte massiv entlasteten Kapitalgesellschaften sollten jedoch wieder stärker zur Finanzierung kommunaler Aufgaben herangezogen werden.
    Ein Hebesatz von 380 Prozentpunkten schafft wenigstens eine Annäherung der Belastung von Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften. Aber selbst bei einem Hebesatz von
    380 v. H. liegt die Gesamtbelastung der Kapitalgesellschaften aus Körperschaftsteuer plus Gewerbesteuer immer noch unterhalb der Gesamtbelastung von Personenunternehmen. Deshalb ist es sinnvoll und erforderlich, diese vom Gesetzgeber gebotene Möglichkeit zur Verbesserung der Einnahmen zu nutzen.

    Zunächst ein Beispiel aus der Praxis:
    Einzelunternehmer:

    Zu versteuerndes Einkommen = 42.437 Euro ( = über dem Freibetrag von 24.500 Euro)
    Zu zahlende Einkommensteuer = 9.901 Euro
    Von dieser Steuerschuld wird die bezahlte Gewerbesteuer (Hebesatz 340) von rund 2.450 Euro direkt vom Finanzamt abgezogen, sodass nur noch eine Einkommensteuer von zirka 7.450 Euro zu zahlen ist. Diese Systematik greift bis zu einem Hebesatz in Höhe von 380 v. H.

    Blick in die Hebesatz-Diskussion

    • „1960 waren Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Verbrauchssteuern und Mineralölsteuer, also die Steuern der Arbeitnehmer und Verbraucher, 37,5 Prozent am Steueraufkommen beteiligt. Im Jahr 2002 machten die Steuern auf Arbeit und Verbrauch 79,2 Prozent des deutschen Steuerkuchen aus. Im Gegensatz dazu war 1960 der Anteil aus der veranlagten Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Zinsabschlag noch mit 34,7 Prozent am Steueraufkommen beteiligt. Im Jahr 2002 ist der Anteil der Gewinnsteuern auf 12,2 Prozent zurückgegangen. Mit anderen Worten: Den Unternehmen wurden zu Lasten der Arbeitnehmer hohe steuerliche Vorteile eingeräumt.“
      Josef Deimer, ehemaliger CSU-Oberbürgermeister von Landshut und bis 2002 Vorsitzender des Bayerischen Städtetags
    • „Wie von einem Kämmerer einer namhaften deutschen Großstadt im Rahmen eines Vortrags dargestellt, ist eine Gesamtsteuerbelastung von Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen erst bei einem Gewerbesteuer-Hebesatz von zirka 490 v. H. in etwa gleich hoch. Das bedeutet, dass Kapitalgesellschaften bei einem gemeindlichen Hebesatz von weniger als 490 v. H. vergleichsweise immer noch weniger Steuerbelastung erfahren als Personenunternehmen. Eine Benachteiligung von Kapitalgesellschaften durch gemeindliche Hebesatzanpassungen in diesem Rahmen erscheint damit ausgeschlossen.“
      Dr. Johann Keller, langjähriger Finanzreferent des Bayerischen Gemeindetags, seit 2013 im Bayerischen Landkreistag
    • „Der Finanzminister will einfach nicht zur Kenntnis nehmen, dass Deutschland nach neuen EU-Statistiken mit weitem Abstand die effektiv niedrigste Steuerbelastung auf Unternehmertätigkeit und Vermögen hat.“
      „Für Unternehmen hat die Bundesregierung die Steuersätze dramatisch gesenkt und gleichzeitig nicht die Steuerschlupflöcher gestopft.“
      Steuerexperte Professor Lorenz Jarass, Mitglied der Kommission zur Unternehmensteuerreform 2008
    • Städte und Gemeinden im Landkreis Weilheim-Schongau, die in der vergangenen Amtsperiode den Gewerbesteuer-Hebesatz von vorher 300 – 330 auf 380 Prozentpunkte erhöht haben: Weilheim, Peißenberg, Hohenfurch, Burggen, Bernbeuren, Steingaden, Raisting, Wessobrunn, Wielenbach.

    Diesen Antrag wird die ALS anlässlich der Haushaltsdebatte am 1. Juli 2014 im Stadtrat stellen.