Kategorie: Allgemein

  • ALS-Antrag zur Verbesserung des Radwegs an der Marktoberdorfer Straße abgelehnt

    Unser Antrag, den steilsten Abschnitt des Radwegs am Rösslekellerberg durch eine zusätzliche untere Leitplanke zu sichern, wurde im Bau- und Umweltausschuss am 5. März 2013 abgelehnt. Die berechtigte Sorge, ein gestürzter Radler könnte an der abschüssigen Stelle auf die Fahrbahn rutschen, ergänzte man mit der Einschätzung, die Gefahr, über die Planke auf die Straße zu fallen, sei noch größer. Die Anbringung des weiteren Gleitschutzes und eines Geländers auf 50 Meter Länge werde 13.000 € kosten, so hatte man ermittelt – eine abschreckend hohe Summe. Diese Sofortmaßnahme wollte man sich angesichts der geplanten „großen Radweglösung“ an der Marktoberdorfer Straße sparen. Bis die allerdings im betreffenden letzten Abschnitt verwirklicht ist, kann noch viel Zeit vergehen.

    Das Unfallrisiko bleibt bestehen
    Auch wenn irgendwann am Rösslekellerberg rechter Hand nur noch bergauf geradelt werden soll, gilt dies nicht für kleine Kinder. Gerade die sind aber besonders gefährdet, unter der Leitplanke hindurch zu rutschen. Es bleibt nur zu hoffen, dass die Forderung der ALS in die Radwegplanung einfließt – und dass bis zur Realisierung kein Unfall passiert.
    Ich möchte persönlich noch anmerken: Das Argument der Wegesicherung, mit dem in Schongau üblicherweise „gefährliche“ Bäume, vorsorglich und oft mit beträchtlichen Kosten verbunden, eliminiert werden, hat in diesem Fall nicht gestochen. Wo sonst stets Eile geboten ist und jeder Einwand mit „Die Sicherheit geht vor“ gekontert wird, soll hier getrost zugewartet werden.
    Bettina Buresch, Stadträtin ALS

    Unseren Antrag und die Begründung finden sie hier

  • Kein Rederecht für Schongauer: Stadtratsmehrheit will keine 15 Minuten zur Verfügung stellen

    In der letzten Sitzung des Seniorenbeirats der Stadt Schongau am 24.09.12 wurde einstimmig beschlossen, ein aus der Bevölkerung angeregtes Bedürfnis an Herrn Bürgermeister und die Angehörigen des Stadtrates weiterzuleiten.
    Der Seniorenbeirat stellt den Antrag, im Anschluss an jede öffentliche Stadtratssitzung dem Publikum 15 Minuten Redezeit zu gewähren für Fragen von kommunalem und allgemeinem Interesse, nicht für persönliche Belange, wie es bereits in anderen Orten, z. B. Altenstadt, üblich ist.
    Dieser Antrag auf Rederecht für BürgerInnen wurde vom Seniorenbeirat bereits Anfang Oktober 2012 eingereicht, behandelt wurde er erst in der Sitzung am 5. Februar 2013. Bei der Abstimmung stimmten nur drei Mitglieder des Stadtrats für ein Rederecht. Auch Bürgermeister Gerbl wollte diesen Antrag nicht unterstützen. Er sah die Bürgerbeteiligung durch Bürgerversammlung, Bürgersprechstunde und die Möglichkeit, Anliegen mündlich oder schriftlich vorzubringen, als ausreichend an. Auch aus CSU und UWV kamen ausschließlich ablehnende Argumente. Befürwortet wurde der Antrag von den beiden Mitgliedern der ALS-Fraktion, die sich zuversichtlich zeigten, dass Bürger aktiver werden und darin durchaus eine Chance auf mehr Demokratie sahen. Robert Bohrer (SPD) konnte sich zumindest versuchsweise eine zeitlich begrenzte Einführung vorstellen.
    Irgendwie bemerkenswert: Frau Funke (CSU), die auch Mitglied des Seniorenbeirats ist, schloss sich der ablehnenden Haltung des Bürgermeisters an. Immerhin hat der Seniorenbeirat einstimmig beschlossen, diesen Antrag zu stellen.
    Renate Müller

  • Es weht nicht genug Wind auf Schongauer Flur

    Eine recht langatmige Ausführung vom Bürgermeister Gerbl zum Thema Windkraft, er hätte es auch in einem Satz auf den Punkt bringen können: Es weht nicht genug Wind auf Schongauer Flur, daher wird es im Gemeindegebiet auf absehbare Zeit keine Windräder geben.
    Markus Keller

  • Für mehr Aufenthaltsqualität am Marienplatz: Konzept 5 mit Fußgängeroase

    Damit endlich etwas passiert am Marienplatz, hat Ilona Böse beantragt, dem demnächst einzustellenden Citymanager das geplante Konzept 5 (Autos vom Rathaus bis zum Brunnen, der Rest ist Fußgängerzone) zur Prüfung vorzulegen und, falls bis Mitte Juli kein Citymanager gefunden ist, dieses Konzept noch mal im Stadtrat zu behandeln.
    Heftiger Widerstand dagegen kam von den Stadträten Eberle und Blüml, die zwar nicht mehr generell gegen eine Fußgängerzone waren, dies jedoch erst nach ausführlicher Planung den Bürgern in einem Ratsbegehren zur Abstimmung vorlegen wollten. Stadtrat Eberle formulierte einen entsprechenden Gegenantrag. Aber bei einer Mehrheit des Stadtrats reift wohl langsam die Einsicht, dass endlich etwas vorwärts gehen muss am Marienplatz, und so wurde der Antrag von Ilona Böse angenommen (11 dafür / 7 dagegen). Michael Eberle scheiterte mit seinem (eigentlich schon hinfälligen) Antrag (8 dafür / 11 dagegen).
    Markus Keller

  • Energiewende? Kein Ökostrom für Schongau

    Künftig wird Schongau seinen Strom gemeinsam mit anderen Gemeinden einkaufen, das soll Geld sparen. Zur Wahl standen konventioneller Strom oder Strom aus regenerativen Energien. Was der Strom am Ende kostet, steht erst nach einem komplizierten Bieterverfahren fest. Ein Wechsel ist dann aber nicht mehr möglich, weil sich damit ja die Abnahmemengen für die Anbieter wieder ändern würden. Jedoch kam von der Verwaltung der Hinweis, dass der von ihr vorgeschlagene Ökostrom möglicherweise ein paar Prozent teurer sein könnte, vielleicht aber auch billiger.
    Dieser Hinweis genügte jedoch, und schon stimmte eine Mehrheit für den konventionellen Strom – zumindest ein Teil der Räte glaubte aber wohl, damit auf jeden Fall für den billigeren Strom gestimmt zu haben (O-Ton: mir doch egal, ob Öko oder nicht, ich will den billigsten Strom). Es ist aber durchaus möglich, dass die Gemeinden, die sich für Ökostrom entschieden haben, am Ende den gleichen Preis oder gar weniger zahlen.
    Wäre der Vortrag der Verwaltung bei der Beschreibung des Bieterverfahrens etwas weniger detailliert gewesen und dafür klarer herausgearbeitet worden, dass man sich nicht für den „billigsten“ Strom entscheiden kann, sondern die gewählte Variante nehmen muss, auch wenn die andere am Ende billiger ist, wäre die Abstimmung vielleicht anders ausgegangen.
    Markus Keller

  • Straßenausbau auf Kosten der Anlieger: Eine Satzung belastet den Grundstückseigentümer

    Eine ganze Stunde referierte zu Beginn Frau Cornelia Hesse vom Bayerischen Gemeindetag vor 19 Stadträten und 26 Zuhörern über die Notwendigkeit des Erlasses einer Straßenausbaubeitragssatzung. Der Inhalt des Referats ist kurz zusammengefasst: Eine Gemeinde muss aus juristischer Sicht eine solche Satzung erlassen, wenn Sie finanziell nicht so gut dasteht, dass sie diese Einnahmen nicht benötigt. Exakte Kriterien, wann das der Fall ist, gibt es nicht. Andernfalls kann das Landratsamt den Erlass einer solchen Satzung anordnen.
    So drehten sich die anschließenden Fragen insbesondere seitens der CSU vor allem auch darum, wie Schongaus finanzielle Lage diesbezüglich zu beurteilen ist, was die Referentin nicht beurteilen konnte oder wollte.
    Auf Nachfrage von Bürgermeister Gerbl führte Frau Hesse dann noch aus, dass sich Bürgermeister und auch Stadträte sogar strafbar machen können, wenn sie eine solche Satzung nicht erlassen. Dabei konnte sie aber keinen einzigen Fall belegen, in dem es auch nur zu einem solchem Verfahren, geschweige denn zu einer Verurteilung gekommen wäre.
    Mein Fazit: Hauptzweck dieses Vortrags war es offensichtlich, die Stadträte so weit einzuschüchtern, dass sie im Frühjahr eine solche Satzung erlassen. Ob eine solche Satzung für die Bürger gerecht ist, spielt dabei keine Rolle.
    Ob die Rechnung aufgeht, ist aber zumindest dieses Jahr zweifelhaft. Die CSU hat bereits angedeutet, bei ihrer ablehnenden Haltung zu bleiben, und ob Landrat Zeller tatsächlich kurz vor der nächsten Landratswahl eine solche Satzung anordnet, bezweifle ich.
    So wird Bürgermeister Gerbl vielleicht noch länger mit der Angst leben müssen, seine Amtszeit als erster bayerischer Bürgermeister wegen einer nicht erlassenen Straßenausbaubeitragssatzung im Gefängnis zu beenden.
    Die aus Sicht der Alternativen Liste beste Lösung: endlich die Gewerbesteuer erhöhen, dann sollte Schongau auf jeden Fall genug Einnahmen haben, um eine solche Satzung umgehen zu können. Aber das will die CSU-Fraktion ja auch nicht.
    Markus Keller

    (zur Stadtratssitzung vom 15.1.2013)

    Was ist eine Straßenausbaubeitragssatzung?
    Eine Gemeinde soll (um die juristische Bedeutung dieses »soll«, die irgendwo zwischen »darf« und »muss« liegt, ging der ganze Vortrag) die Anwohner an den Kosten beteiligen, wenn bestehende Straßen komplett saniert werden müssen.
    Dabei tragen die Anwohner von Anliegerstraßen in der Regel für den Straßenbau 80 %, bei größeren Straßen 50 % und bei Hauptverkehrsstraßen 30 % der Kosten. Den Rest zahlt die Gemeinde. Für Geh- und Radwege gibt es etwas andere Sätze. Die Gemeinde kann in ihrer Satzung laut Frau Hesse bis zu 15 % von dieser Verteilung abweichen.
    Reparaturen fallen nicht unter die Straßenausbaubeitragssatzung.
    Wenn die Sanierung einer Straße ansteht, werden die Anwohner üblicherweise vorher informiert und bei verschiedenen Ausbauvarianten auch befragt, welche Variante gewünscht wird. Ein Rechtsanspruch auf eine solche Beteiligung besteht aber nicht.
    Eine Straßenausbaubeitragssatzung gilt auch rückwirkend für bereits erfolgte Maßnahmen, wenn dies in der Satzung nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Wie viele Jahre rückwirkend Anwohner zur Kasse gebeten werden können, ist juristisch nicht klar definiert, aber 5 bis 10 Jahre sind durchaus möglich.

    Nachtrag: Bezüglich der rückwirkenden Gültigkeit gibt es für Bayern mittlerweile ein Gerichtsurteil, dass dies so nicht rechtens ist. Hier wird das entsprechende Gesetz wohl demnächst präzisiert. (Markus Keller am 12.11.2013)